Rechtsprechung
   BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1788
BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86 (https://dejure.org/1989,1788)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1989 - VI R 27/86 (https://dejure.org/1989,1788)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1989 - VI R 27/86 (https://dejure.org/1989,1788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Familienwohnsitz - Verlegung ins Inland - Eheleute - Im Ausland lebende Ehefrau - Besuchsweiser Aufenthalt - Aufenthaltsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1981) § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 142
  • FamRZ 1990, 621 (Ls.)
  • BB 1990, 484
  • BB 1990, 683
  • DB 1990, 612
  • BStBl II 1990, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Ist die Familie jedoch an den Beschäftigungsort gezogen und hat der Kläger mit ihr dort einen gemeinsamen Familienwohnsitz begründet, führt die Rückkehr der Familie an ihren früheren Wohnort, etwa weil dort die Kinder zur Schule gehen sollen, in der Regel zu einer aus privatem Anlaß entstandenen doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers (BFH-Urteil vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323).

    a) Nach der Entscheidung des Senats in BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 kann ein Besuch von Angehörigen bei einem außerhalb des Familienwohnsitzes tätigen Steuerpflichtigen in der Regel nur angenommen werden, wenn die Angehörigen bereits bei ihrer Abreise vom Familienwohnsitz planen, nach absehbarer Zeit dorthin zurückzukehren.

  • BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82

    Notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmer aus Anlaß einer doppelten

    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Wie der Senat im Urteil vom 10. Mai 1985 VI R 63/82 (BFH/NV 1985, 70) betont hat, kann die Frage, ob der ausländische Familienhaushalt mit der Einreise des Ehegatten ins Inland verlegt wird oder ob es sich nur um einen besuchsweisen Aufenthalt des Ehegatten im Inland handelt, letztlich nur aufgrund einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden.

    Das FG ließ sich dabei von den gleichen Erwägungen leiten wie der Senat im vorgenannten Urteil in BFH/NV 1985, 70.

  • BFH, 21.01.1972 - VI R 95/71

    Verheirateter Steuerpflichtiger - Beschäftigungsort - Eigene Wohnung - Eigener

    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Ehefrau - ggf. mit Kindern - zu dem auswärts beschäftigten Ehemann zieht, auch wenn der Arbeitnehmer die frühere Familienwohnung beibehält, in der sich die Ehefrau zeitweilig aufzuhalten pflegt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262).
  • BFH, 11.02.1965 - V 37/63 U

    Unternehmereinheit zwischen dem Inhaber einer Einzelfirma und einer zu

    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müsse derjenige, der aufgrund seiner Angaben bei einer staatlichen Einrichtung einen einmal zu seinen Gunsten wirkenden Vertrauenstatbestand hervorgerufen habe, auch dann diesen später gegen sich gelten lassen, wenn die Angaben sich bei einer anderen Behörde nunmehr zu seinen Ungunsten auswirkten (Urteile vom 11. Februar 1965 V 37/63 U, BFHE 82, 67, BStBl III 1965, 270, und vom 18. Februar 1965 V 189/62 U, BFHE 82, 72, BStBl III 1965, 272).
  • BFH, 18.02.1965 - V 189/62 U

    Umsatzsteuerrechtlichen Folgen der Organschaft zwischen Stadtwerken und

    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müsse derjenige, der aufgrund seiner Angaben bei einer staatlichen Einrichtung einen einmal zu seinen Gunsten wirkenden Vertrauenstatbestand hervorgerufen habe, auch dann diesen später gegen sich gelten lassen, wenn die Angaben sich bei einer anderen Behörde nunmehr zu seinen Ungunsten auswirkten (Urteile vom 11. Februar 1965 V 37/63 U, BFHE 82, 67, BStBl III 1965, 270, und vom 18. Februar 1965 V 189/62 U, BFHE 82, 72, BStBl III 1965, 272).
  • FG Köln, 24.02.1987 - 5 K 172/86
    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Denn eine Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr sehen auch das Hessische FG im Urteil vom 26. Oktober 1984 IX 92/81 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 291), das FG Köln im Urteil vom 24. Februar 1987 5 K 172/86 (Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 1/1987, S. 145, Nr. 773/87) und das FG Düsseldorf im Urteil vom 7. Oktober 1986 XV 413/83 L (EFG 1987, 502) nicht generell als schädlich an.
  • FG Hessen, 26.10.1984 - IX 92/81
    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Denn eine Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr sehen auch das Hessische FG im Urteil vom 26. Oktober 1984 IX 92/81 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 291), das FG Köln im Urteil vom 24. Februar 1987 5 K 172/86 (Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 1/1987, S. 145, Nr. 773/87) und das FG Düsseldorf im Urteil vom 7. Oktober 1986 XV 413/83 L (EFG 1987, 502) nicht generell als schädlich an.
  • FG Berlin, 18.10.1985 - III 550/82
    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Das FG Berlin betont ferner zu Recht im Urteil vom 18. Oktober 1985 III 550/82 (EFG 1986, 288), daß eine Verlegung des Familienwohnsitzes ins Inland insbesondere nicht in Betracht kommt, wenn - wie hier - ein Ehepartner sich lediglich aus Gründen einer Heilbehandlung in der Bundesrepublik aufhält.
  • FG Düsseldorf, 07.10.1986 - XV 413/83
    Auszug aus BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
    Denn eine Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr sehen auch das Hessische FG im Urteil vom 26. Oktober 1984 IX 92/81 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 291), das FG Köln im Urteil vom 24. Februar 1987 5 K 172/86 (Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 1/1987, S. 145, Nr. 773/87) und das FG Düsseldorf im Urteil vom 7. Oktober 1986 XV 413/83 L (EFG 1987, 502) nicht generell als schädlich an.
  • FG München, 23.09.2016 - 1 K 1125/13

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Ehefrau - ggf. mit Kindern - zu dem auswärts beschäftigten Ehemann zieht, auch wenn der Arbeit-/Unternehmer die frühere Familienwohnung beibehält, in der sich die Ehefrau zeitweilig aufzuhalten pflegt (vgl. BFH, Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl. II 1972, 262; vom 19. November 1989 VI R 27/86, BStBl. II 1990, 308).

    Ist die Familie einmal an den Beschäftigungsort gezogen und hat der Arbeit/Unternehmer mit ihr dort einen gemeinsamen Familienwohnsitz begründet, führt die Rückkehr der Familie an ihren früheren Wohnort, etwa weil dort die Kinder zur Schule/Universität gehen sollen, in der Regel zu einer aus privatem Anlass entstandenen dHH des Arbeit-/Unternehmers (BFH, Urteil vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl. II 1982, 323; BFH, BStBl. II 1990, 308).

  • FG München, 10.07.2004 - 5 K 4477/02

    Doppelte Haushaltsführung bei sog. Greencard-Inhaber; Einkommensteuer 2001

    Zwar begründet auch ein mehrmonatiger Aufenthalt des Ehegatten nicht zwangsläufig einen Familienwohnsitz am Beschäftigungsort, doch kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an (BFH-Urteile vom 15.05.1985 VI R 63/82, BFH/NV 1985, 70, und vom 19.11.1989 VI R 27/86, BStBl II 1990, 308 , BFHE 159, 142, BStBl II 1990, 308 ).

    Dies war in der Regel der Fall, wenn die Ehefrau zu dem auswärts beschäftigten Ehemann zog, auch wenn der Arbeitnehmer seine frühere Familienwohnung beibehielt (BFH vom 21.01.1972 19.11.1989, a.a.O.; Bordewin/Brandt-Gericke, EStG , § 9 Rn. 224; ebenso BMF vom 10.08.1992, BStBl I 1992, 448).

  • FG Hamburg, 16.10.2001 - VI 148/01

    Lebensmittelpunkt eines in fester Partnerschaft lebenden Arbeitnehmers

    Wohnen beide Ehegatten gemeinsam am Beschäftigungsort, so befindet sich ihr Lebensmittelpunkt nur ausnahmsweise nicht dort, wenn z.B. auch der Ehegatte von dieser Wohnung aus seiner Beschäftigung nachgeht und beide Ehegatten ihren Haupthausstand am Wochenende gemeinsam nutzen (BFH v. 06.10.1994, VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585) oder sich die Ehefrau oder andere Familienmitglieder lediglich vorübergehend zu Besuchszwecken in der Wohnung am Beschäftigungsort aufhalten (vgl. BFH v. 20.03.1992, VI R 90/89, BFH/NV 1992, 652 und BFH v. 17.11.1989, VI R 27/86, BStBl II 1990, 308 zur Abgrenzung Besuch der Ehefrau / Verlegung des Lebensmittelpunktes).
  • FG Hamburg, 08.03.2002 - II 42/01

    Doppelte Haushaltsführung: Beschränkung der Mehraufwendungen auf das Notwendige

    Auch wenn enge persönliche Beziehungen zwischen künftigen Eheleuten durchaus geeignet sind, den Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Wohnort zu verlagern, an dem sie die meiste Zeit gemeinsam wohnen, ist das keine zwangsläufige Folge für eine Begründung eines neuen Lebensmittelpunktes, zumal auch ein besuchsweiser Aufenthalt des nicht berufstätigen Partners in der Wohnung des Berufstätigen an dessen Arbeitsort für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung nicht grundsätzlich schädlich ist (vgl. BFH-Urteil v. 19.11.1989 VI R 27/86 BStBl. II 1990, 308).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 36/87

    Beendigung einer aus privatem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung und

    Zur Beruteilung besuchsweiser Aufenthalte des Ehegatten am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers verweist der Senat ferner auf sein Urteil vom 17. November 1989 VI R 27/86 (BFHE 159, 142, BStBl II 1990, 308).
  • BFH, 20.03.1992 - VI R 90/89

    Beendigung und Neubeginn einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung -

    Die Vorentscheidung entspricht den Rechtsgrundsätzen, die der Senat insbesondere im Urteil vom 19. November 1989 VI R 27/86 (BFHE 159, 142, BStBl II 1990, 308) dargelegt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht