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   BFH, 10.04.1991 - I R 77/87   

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https://dejure.org/1991,2903
BFH, 10.04.1991 - I R 77/87 (https://dejure.org/1991,2903)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1991 - I R 77/87 (https://dejure.org/1991,2903)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1991 - I R 77/87 (https://dejure.org/1991,2903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KVStG 1972 § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO 1977 §§ 14, 51, 52, 56, 64 bis 68

  • Wolters Kluwer

    Inländische Kapitalgesellschaft - Satzungsmäßige Zwecke - Gemeinnützige Zwecke - Mildtätige Zwecke - Zweckbetrieb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 KVStG - Verfolgung von gemeinnützigen und anderen Zwecken - Verstoß gegen Ausschließlichkeitsgebot führt zur Versagung der Steuerbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 478
  • BB 1991, 1410
  • BB 1991, 2143
  • DB 1991, 1658
  • BStBl II 1992, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 110/85

    Mitgliedstaaten der EG - Gesellschaftsteuer - Zinslose Darlehn -

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - I R 77/87
    Leistungen eines Gesellschafters, die eine Minderung des Gesellschaftsvermögens verhindern, stehen gesellschaftsteuerrechtlich Leistungen gleich, durch die sich das Gesellschaftsvermögen erhöht (s. Beschluß des erkennenden Senats vom 28. Juni 1989 I R 110/85, BFHE 157, 244, BStBl II 1989, 853; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 5. Februar 1991 Rs. 249/89).
  • FG Nürnberg, 30.09.1997 - IV 4/95
    Entgegen der Auffassung des Finanzamts sei das zur Gesellschaftsteuer ergangene Urteil des BFH vom 10.04.1991 I R 77/87 (BStBl. II 1992, 41) auf § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG nicht anwendbar, denn es betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Dieses Ergebnis decke sich mit der Auffassung des BFH in seinem Urteil vom 10.04.1991 (in BStBl. II 1992, 41), das zu dem insoweit gleichlautenden § 7 Abs. 1 Nr. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz -;KVStG-; ergangen und auch im Streitfall heranzuziehen sei.

    Diese am Wortlaut orientierte Auslegung entspricht auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes, Zuwendungen an Körperschaften, die nach dem allgemeinen Gemeinnützigkeitsrecht der Abgabenordnung (vgl. zu deren Maßgeblichkeit das BFH-Urteil vom 10. April 1991 II R 77/87, BFHE 164, 478, [BFH 10.04.1991 - I R 77/87] BStBl. II 1992, 41 unter Ziffer 2 a) als gemeinnützig - zu Recht - anerkannt sind, weil sie steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, von der Steuer freizustellen (vgl. Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes - Einzelbegründung zu § 13 -;, Bundestagsdrucksache -;BT-Drucksache-; VI/3418, 67).

    a) Der Senat verkennt dabei nicht, daß nach dem zum inhaltsgleichen § 7 Abs. 1 Nr. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz -;KapVStG-; 1972 ergangenen BFH-Urteil vom 10. April 1991 (BFHE 164, 478, [BFH 10.04.1991 - I R 77/87] BStBl. II 1992, 41) die Steuerbefreiung bereits dann ausgeschlossen wird, wenn die gemeinnützige Institution nicht nur, d. h. ausschließlich, ihre gemeinnützigen satzungsmäßigen Zwecke verfolgt, was bei Führung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes nach dem Urteil unzweifelhaft nicht der Fall ist.

    b) Soweit der BFH (BFHE 164, 478, [BFH 10.04.1991 - I R 77/87] BStBl. II 1992, 41) seine Entscheidung auf das Fehlen einer die Steuerfreiheit partiell ausschließenden Bestimmung im KapVStG i.S.d. § 64 AO gestützt und daraus gefolgert hat, daß der Umfang der Steuerbefreiung nicht vom Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs beeinflußt und die Steuerbefreiung deshalb von der Ausschließlichkeit der gemeinnützigen Tätigkeit und Zweckverfolgung bestimmt wird, ist dies zwar eine mögliche, nicht aber die einzige zutreffende Auslegungsvariante.

  • BFH, 23.02.2012 - V R 59/09

    Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8

    Eine Tätigkeit, die gegen das Gebot der Ausschließlichkeit verstößt, führt zum vollständigen Verlust der Steuerbegünstigung (BFH-Urteil vom 10. April 1991 I R 77/87, BFHE 164, 478, BStBl II 1992, 41 zur Steuerbefreiung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 KVStG 1972; Gersch in Klein, AO, 10. Aufl., § 56 Rz 1).
  • FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02

    Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden;

    In diesem Sinne hat der II. Senat des BFH zum Beispiel die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 1 KVStG 1972 ausgelegt und mit Urteil von 10.4.1991 (II R 77/87, BStBl. II 1992, 41) entschieden, dass eine inländische Kapitalgesellschaft, die nicht ausschließlich ihre satzungsmäßigen gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verfolgt, wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) die Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 KVStG 1972 in vollem Umfang selbst dann verliert, wenn die Tätigkeit, mit der sie andere Zwecke verfolgt, ein Zweckbetrieb ist.
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