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   BFH, 25.02.1960 - V 39/58 U   

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https://dejure.org/1960,1508
BFH, 25.02.1960 - V 39/58 U (https://dejure.org/1960,1508)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1960 - V 39/58 U (https://dejure.org/1960,1508)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1960 - V 39/58 U (https://dejure.org/1960,1508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kreiseigenes Gruppenwasserwerk, das die Gemeinden des Kreises mit Wasser beliefert - Erweiterung, Erneuerung und Instandhaltung von im Eigentum einer Gemeinde stehenden Rohrnetzen gegen Entgelt durch ein kreiseigenes Gruppenwasserwerk - Mit dem Betrieb von Wasserwerken ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 485
  • BStBl III 1960, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 08.02.1929 - V A 741/28
    Auszug aus BFH, 25.02.1960 - V 39/58 U
    Der Reichsfinanzhof hat schon den § 27 UStDB 1926 dahin ausgelegt, daß unter den regelmäßig mit dem Betrieb von Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerken verbundenen Leistungen im Sinne dieser Vorschrift nur solche Umsätze zu verstehen seien, die diesen Werken eigentümlich sind, das heißt der besonderen Aufgabe entsprechen, die diese Werke im öffentlichen Interesse zu erfüllen haben (Urteil des Reichsfinanzhofs V A 741/28 vom 8. Februar 1929, RStBl S. 260, Slg. Bd. 24 S. 354).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 61/03

    Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?

    So hieß es in dem zuvor geltenden BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1983 (BStBl I 1983, 567, 581): Unselbständige Nebenleistungen zu den begünstigten Umsätzen von Wasser seien insbesondere u.a. "das Legen und Unterhalten von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hausanschlüsse (Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 20. Mai 1932 V A 441/32, RStBl 1933, 275; BFH-Urteil vom 25. Februar 1960 V 39/58 U, BStBl 1960 111, 181), auch wenn dafür als Entgelt Wasseranschlussbeiträge erhoben oder Baukostenzuschüsse gefordert werden (RFH-Urteil vom 29. September 1930 V A 884/29, Steuerwarte 1931 Nr. 390)".
  • FG Sachsen, 24.09.2003 - 4 K 226/01

    Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserleitungen (Liefererleitungen)

    Die üblicherweise bis zur Wasseruhr vom Wasserlieferanten verlegten Rohre (vgl. dazu BFH, Bescheid vom 20.10.1959 und Urteil vom 25.2.1960, Az.: V 39/58 U, BStBl. III 1960, 181) haben für ihn keinen eigenen Nutzen und Wert.
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 46.81

    Umsatzsteuer - Wasseranschlussbeitrag

    Soweit das Legen und Unterhalten von Leitungen als unselbständige Nebenleistung zur Lieferungsleistung angesehen worden ist und das Legen der Leitungen (Bereitstellung) und die Zahlung von Baukostenzuschüssen dafür nach der jeweiligen Gesetzeslage als umsatzsteuerfrei (vgl. BFH, Bescheid vom 20. Oktober 1959, Urteil von 25. Februar 1960 - V 39/58 U - BStBl. 1960 III S. 181 [182, 183]; RFH, Urteil vom 29. September 1930 - V A 884/29 - StuW 1931, Nr. 390 [zit. nach RFH, Urteil vom 20. Mai 1932 - V A 441/32 - RStBl. 1933, 275]) oder als nach dem ermäßigten Steuersatz umsatzsteuerbar angesehen worden ist (vgl. Plückebaum-Malitzky, Umsatzsteuergesetz, 10. Aufl., Bd. II/5 Rdn. 315 zu § 12 Abs. 2 UStG, Flick in Rau-Dürrwächter-Flick-Geist, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., Nr. 29 Anh. B § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG), lagen wie bei der entgeltlichen Stellung von Meßgeräten (Gasmesser, Elektrizitätszähler, vgl. RFH, Urteil vom 4. Juli 1930 - V A 937/29 - RStBl. 1930, 623) Fälle vor, in denen das Entgelt von Abnehmern der Leistung, von den Strom- oder Wasserbeziehern, im Rahmen eines tatsächlichen Benutzungsverhältnisses gezahlt worden war.
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