Rechtsprechung
BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60, 2 BvQ 12/60 |
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an geheime und gleiche Wahlen - Kommunalwahl Saarland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 12, 33
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60
Denn der Gesetzgeber durfte durch § 25 Abs. 3 KWG diejenigen politischen Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat schon vertreten sind, von den Erfordernissen dieser Vorschrift freistellen, weil sie durch ihren früheren Wahlerfolg die Ernsthaftigkeit ihres Wahlvorschlages bereits nachgewiesen haben (vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 - S. 25 und die dort aufgeführten Nachweise). - BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
Auszug aus BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluß vom 12. Juli 1960- 2 BvR 373/60, 442/60 (BVerfGE 11, 266 ) - erkannt, daß jedermann seine staatsbürgerlichen Rechte in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können. - BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53
Unterschriftenquorum
Auszug aus BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60
Bei Wahlvorbereitungen muß der Art dieses Vorgangs nach eine große Anzahl von Wahlberechtigten ihr Verhältnis zu einer Partei und damit ihre künftige Stimmabgabe offenbaren, vgl. BVerfGE 3, 19 (32); 4,375 (386 f.). - BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
Auszug aus BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60
Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 4, 375 (386 f.) entschieden, daß sich der Grundsatz der geheimen Wahl auch auf die Wahlvorbereitungen erstreckt, die notwendig zur Verwirklichung des staatsbürgerlichen Rechts der Wahl gehören. - BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
Parteifreie Wählergruppen
Auszug aus BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60
Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einem gemäß § 24 BVerfGG ergangenen - also einstimmig gefaßten - Beschluß entschieden (BVerfGE 5, 77 (82)).
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
Nach dessen Wortlaut bedarf es einer Vollmachtsurkunde, die sich auf die Verfassungsbeschwerde bezieht (BVerfGE 12, 33 ). - BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04
Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl
Einschränkungen des Grundsatzes der geheimen Wahl sind insoweit nur zulässig, wenn diese zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl erforderlich sind (vgl. zur Zulässigkeit von Unterschriftsquoren für Wahlvorschläge BVerfG 6. Februar 1956 - 2 BvH 1/55 - BVerfGE 4, 375, 386, zu V 5 der Gründe; 22. November 1960 - 2 BvR 606/60 - BVerfGE 12, 33, zu II 2 der Gründe). - BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94
Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen
Ebensowenig ist in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Frage abschließend geklärt, ob das Anliegen, die Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge zu gewährleisten (s. dazu BVerfGE 82, 353 (364)), oder die Notwendigkeit einer Nachprüfung der Echtheit von Unterstützungsunterschriften und der Wahlberechtigung der Unterzeichner durch die Wahlbehörde einen zwingenden Grund dafür darstellen, daß die Unterschrift nur in den Amtsräumen der Gemeindeverwaltung geleistet werden kann (hierzu - allerdings ohne Problematisierung der Frage - BVerfGE 12, 132 (134) [BVerfG 25.01.1961 - 2 BvR 582/60]; vgl. auch BVerfGE 12, 33 (34, 35 f.)).In diesem Fall wäre der Wahlbehörde die gebotene effektive Echtheitsprüfung nicht möglich (vgl. dazu BVerfGE 5, 77 (82); 12, 33 (36)).
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 67-V-05
Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen …
Vergleichbare Regelungen enthalten im Übrigen die Wahlgesetze von Bund und Ländern selbst bei staatlichen Wahlen (vgl. etwa § 20 Abs. 2 und 3 SächsWahlG), ohne dass dies als verfassungsrechtlich bedenklich erachtet würde (vgl. BVerfGE 2, 132 [134]; BVerfGE 5, 77 [82]; BVerfGE 12, 33 [35]). - BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
Wahlfälschung durch Einbringung von Stimmzetteln für Insassen eines Altenheimes …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139). - BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts …
Es ist verfassungsrechtlich ebenso unbedenklich wie das Erfordernis der Eintragung in eine beim Wahlleiter aufliegende Liste (vgl. dazu des näheren den Beschluß vom 22. November 1960 -2 BvR 606/60- mit weiteren Nachweisen . - StGH Hessen, 13.07.1962 - P.St. 289
Verfassungsmäßigkeit des Verhältniswahlrechts; Vorwahl und Wahlgeheimnis
Wenn der hessische Gesetzgeber für die Vorwahl geheime Abstimmungen vorschreibt, aber auf die Aufsicht der Veranstaltungen durch Beamte verzichtet, so hält er sich im Rahmen des ihm einzuräumenden Ermessensspielraumes, zumal die getroffenen Bestimmungen die Innehaltung des Wahlgeheimnisses hinreichend gewährleisten (vgl. BVerfGE 3, 19 [32]; 4, 375 [387]; 12, 33 [35]). - VerfGH Sachsen, 09.06.1994 - 20-IV-94 cc) Das in § 17 Abs. 1 bis 3 KomWO vorgesehene Verfahren der Unterschriftsleistung verstößt schließlich auch nicht gegen den Grundsatz der geheimen Wahl bei der Kandidatenaufstellung (vgl. BVerfGE 12, 33 ).