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   BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64   

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https://dejure.org/1964,202
BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64 (https://dejure.org/1964,202)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.1964 - 2 BvR 230/64 (https://dejure.org/1964,202)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 1964 - 2 BvR 230/64 (https://dejure.org/1964,202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 151
  • DÖV 1965, 166
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden hat, würde die Aussetzung des Vollzuges der beanstandeten Maßnahme, die es den begünstigten Parteien ermöglicht, ihrer Aufgabe unabhängiger von sachfremden Finanzierungsquellen als zuvor gerecht zu werden, das Gemeinwohl mehr beeinträchtigen als der möglicherweise vorübergehende Ausschluß der im Landtag nicht vertretenen UWG und die daraus sich ergebenden Nachteile für den Beschwerdeführer (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 12, 276 [279 f.]).

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).
  • BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.]; 12,276 [279]).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 30/58

    Zulassung als Beistand - Keine Anfechtbarkeit der Beschlüsse des

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
    Im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Vorprüfung von Verfassungsbeschwerden ist der gemäß § 93a BVerfGG gebildete Ausschuß - ebenso wie die bisher auf Grund des § 91a BVerfGG tätigen Ausschüsse (BVerfGE 7, 241 [243]) - das Bundesverfassungsgericht.
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Daraus folgt: Ebensowenig wie die laufende Wahlperiode außerhalb des in der Verfassung vorgesehenen Verfahrens verlängert werden darf (vgl. BVerfGE 1, 14 (33); 18, 151 (154)), darf sie entgegen den Bestimmungen des Grundgesetzes verkürzt werden.
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 18, 151 [153]; 29, 120 [123]; jeweils m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92

    Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991

    Auf der einen Seite steht zur Gewährleistung der richtigen, demokratisch legitimierten Zusammensetzung der Parlamente das Verfassungsgebot, die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG einzuhalten und erforderlichenfalls im Verfahren der Wahlprüfung und Wahlbeschwerde mit Sanktionen durchzusetzen, weil die Wahlrechtsgrundsätze eine wichtige Ausprägung des Demokratieprinzips sind (BVerfGE 18, 151, 154; 69, 92, 105 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Weil Demokratie stets "Herrschaft auf Zeit" ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02, BVerfGE 119, 247 = juris, Rn. 47), müssen Wahlen in der repräsentativen Demokratie in im Voraus bestimmten Abständen periodisch wiederkehrend stattfinden, um dem Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, die Möglichkeit zu geben, seinen Willen kundzutun (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 1964 - 2 BvR 230/64, BVerfGE 18, 151 = juris, Rn. 7, und Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65, BVerfGE 20, 56 = juris, Rn. 148).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10

    Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das

    In erster Linie sichert dieser - verfassungsfeste (siehe Art. 56 Abs. 3 LV) - Grundsatz als Teil des objektiven Verfassungsrechts (BVerfGE 18, 151, 154; 6, 376, 385) in der repräsentativen Demokratie, dass sich die Inhaber der obersten politischen Staatsorgane selbst in regelmäßig wiederkehrenden zeitlichen Abständen der demokratischen Verantwortung stellen müssen und - im Falle der Wiederwahl - neue demokratische Legitimation erfahren (LVerfG M-V, Urt. v. 26.06.2008 - LVerfG 4/07 -, a.a.O. m.w.N.); er unterbindet somit vorrangig eine beliebige Verlängerung der Amtszeit oder gar eine Wahl auf unbestimmte Zeit.
  • BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95

    Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).

    Damit führt der gerügte Verfassungsverstoß aber nicht zwangsläufig zu einer Wiederholung aller Wahlen in den Gemeinden und Landkreisen; dies läßt die Gefahr von Wiederholungswahlen eher hinnehmbar erscheinen (BVerfGE 18, 151 ,154 f.,; Kammerbeschluß a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 10/21

    Abstrakte Normenkontrolle, begründet; Begründungsanforderungen; Bestimmtheit;

    Der aus dem Demokratieprinzip folgende Grundsatz der Periodizität gebietet, dass Wahlen in der repräsentativen Demokratie in im Voraus bestimmten Abständen periodisch wiederkehrend stattfinden, um dem Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, die Möglichkeit zu geben, seinen Willen kundzutun (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 1964 ‌- 2 BvR 230/64 -‌, BVerfGE 18, 151, Rn. 7, und Urteil vom 19. Juli 1966 ‌- 2 BvF 1/65 -,‌ BVerfGE 20, 56-119, Rn. 148, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren meist weitreichende Folgen auslöst, insbesondere dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn mit der einstweiligen Anordnung eine Rechtsnorm außer Vollzug gesetzt werden oder - wie hier - ein Eingriff des Gerichts in die Regierungsfunktionen erfolgen soll (vgl. zu Letzterem insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1953 - 2 BvQ 1/53,2 BvR 2/53, BVerfGE 3, 52 = juris, Rn. 14, und vom 27. Juli 1964 - 2 BvR 230/64, BVerfGE 18, 151 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 10.07.1968 - 2 BvR 687/67

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Frachtverteilungsverordnung im Recht der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in der Regel auslöst, bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt insbesondere, wenn es sich um die Aussetzung des Vollzugs einer Rechtsnorm handelt (BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 16, 220 (226); 18, 151 (153); Beschluß vom 25. Juni 1968 - 1 BvR 307/68 -).

    Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Norm anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da in dem Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme selbst nicht Gegenstand der Prüfung sein kann (BVerfGE 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 18, 151 (153)).

    Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4); 16, 220 (227); 18, 151 (153)).

  • StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783

    Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats

    1976, 815 [819] = ESVGH 26, 22 unter Hinweis auf BVerfGE 18, 151 [154]).
  • BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07

    Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des

  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH A 26/14

    Eilanträge der von der kommunalen Gebietsreform betroffenen Verbandsgemeinden

  • BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des

  • VerfG Brandenburg, 22.12.1993 - VfGBbg 9/93

    Erlaß einer eA: Keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Vereinigung der

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an

  • VerfG Brandenburg, 30.11.1993 - VfGBbg 3/93

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Eingliederung der

  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

  • VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren zur unterbliebenen Anpassung des

  • BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68

    Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 37/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert;

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines

  • OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11

    Konsequenzen einer zu kurz bemessenen Amtszeit eines zu wählenden Vertreters in

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