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   BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64   

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BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64 (https://dejure.org/1967,869)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.1967 - 1 BvR 25/64 (https://dejure.org/1967,869)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 1967 - 1 BvR 25/64 (https://dejure.org/1967,869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmen von der Gleichheit eines Hebesatzes für alle in einer Gemeinde vorhandenen gewerblichen Unternehmen - Bestehen einer Zweigstellensteuer für Banken und Kreditunternehmen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - Erhebung von Verfassungsbeschwerden wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 160
  • NJW 1967, 819
  • MDR 1967, 466
  • DB 1967, 491
  • DÖV 1967, 417
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64
    Durch Urteil vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101) hat das Bundesverfassungsgericht § 17 Abs. 1 GewStG insoweit für nichtig erklärt, als diese Bestimmung zuließ, daß für Wareneinzelhandelsunternehmen Zweigstellensteuer erhoben wurde.

    Nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101) die Zweigstellensteuer, soweit sie die Wareneinzelhandelsunternehmen belastete, für nichtig erklärt hat, werden nur noch die Bank- und Kreditunternehmen von dieser Sondergewerbesteuer erfaßt.

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64
    Eine Erschöpfung des Rechtswegs war hier objektiv überflüssig und der Beschwerdeführerin subjektiv nicht zuzumuten (BVerfGE 9, 3 [7,8]).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64
    Im Hinblick auf die feststehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer (BVerwGE 12, 140 und 171; VII C 112 - 118.60 vom 14. Juli 1961; VII C 75.60 vom 8. März 1963 = Betrieb 1963, 753), die übrigens mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übereinstimmt (BStBl 1961 III S. 407), war mit einer Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde zu rechnen.
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64
    Im Hinblick auf die feststehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer (BVerwGE 12, 140 und 171; VII C 112 - 118.60 vom 14. Juli 1961; VII C 75.60 vom 8. März 1963 = Betrieb 1963, 753), die übrigens mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übereinstimmt (BStBl 1961 III S. 407), war mit einer Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde zu rechnen.
  • BFH, 11.07.1961 - I 162/59 S

    Vereinbarkeit Gewerbesteuerpflichtigkeit sog. Zweigstellenmit den Vorgaben des

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64
    Im Hinblick auf die feststehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer (BVerwGE 12, 140 und 171; VII C 112 - 118.60 vom 14. Juli 1961; VII C 75.60 vom 8. März 1963 = Betrieb 1963, 753), die übrigens mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übereinstimmt (BStBl 1961 III S. 407), war mit einer Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde zu rechnen.
  • Drs-Bund, 13.07.1960 - BT-Drs III/2012
    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64
    Bei aller Zweifelhaftigkeit der Bestimmung von Merkmalen, die ein Bank- und Kreditinstitut als mittelständisches Unternehmen kennzeichnen (Bericht über die Lage der Mittelschichten, BT-Drucks. III/2012 S. 6, 9, 96), könnte man erwägen, die Privatbanken, deren Inhaber persönlich haften, wegen der zentralen Stellung der Unternehmerpersönlichkeit und der Verknüpfung ihrer Existenz mit der Existenz des Unternehmens zum Mittelstand zu zählen und daher als Schutzobjekt der Zweigstellensteuer zu betrachten.
  • Drs-Bund, 05.06.1964 - BT-Drs IV/2320

    Banken / Universalbank-System: Die Omnipotenten

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64
    Daher wäre daran zu denken, die Trennungslinie zu den nach dem Gesetzeszweck schutzbedürftigen "mittelständischen" Bank- und Kreditunternehmen nicht zwischen den einzelnen Bankgruppen, sondern innerhalb der Bankgruppen vorzusehen und, wie es im Konzentrationsbericht (BT-Drucks. IV/2320 S. 36 und Anlagenband zu Drucksache IV/2320 S. 293) geschehen ist, zwischen den Bank- und Kreditunternehmen nach der Größe des Geschäfts oder Bilanzvolumens zu unterscheiden.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    In Fällen der letzteren Art hat das Bundesverfassungsgericht nicht selten durch Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und etwaiger ihnen zugrunde liegender Verwaltungsakte abschließend in der Sache entschieden und das Verfahren nur wegen der Kostenentscheidung zurückverwiesen (vgl. BVerfGE 6, 386 [389]; 13, 331 [355]; 19, 101 [103 f.]; 21, 160 [163]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Von der Beschwerdeführerin zu 3) und dem Beschwerdeführer zu 4) kann die Erschöpfung des Rechtswegs nicht verlangt werden, weil dies nicht zumutbar wäre (BVerfGE 21, 160 (167); 27, 253 (269) m. w. N.; 47, 1 (18)).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Hierdurch darf er auf das freie Spiel der Kräfte Einfluß nehmen, um so die von ihm erstrebte Wirtschafts- und Sozialordnung zu erreichen (vgl. etwa BVerfGE 4, 7 (18 f.) [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 19, 101 (114 f. [BVerfG 29.06.1965 - 1 BvR 289/62]); 21, 160 (169)).
  • BFH, 31.10.1974 - IV R 98/71

    Handelsvertreter auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn nur geringes

    Für die Höhe der Gewerbesteuer soll deshalb nicht der auf ein bestimmtes Steuersubjekt bezogene Gewinn maßgebend sein, sondern der Ertrag, den der von dem jeweiligen Rechtsträger losgelöste Gewerbebetrieb an sich abwirft (BVerfG-Beschluß vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/64, BVerfGE 26, 1 [9]).

    Es trifft zwar zu, daß die Gewerbesteuer u. a. auch deshalb geschaffen wurde, um den Gemeinden generell einen Ausgleich für die durch das Vorhandensein von Gewerbebetrieben verursachten besonderen Lasten zu bieten (sog. Äquivalenztheorie; vgl. Begründung zum Gewerbesteuergesetz in RStBl 1937, 693 [696]; BVerfG-Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 1 BvR 33/64, BVerfGE 21, 54 [65]; 1 BvR 845/58; 1 BvR 25/64).

    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bieten diese Faktoren Anhaltspunkte für die Größe eines Betriebs und damit auch für den Umfang der -- durch die Gewerbesteuer auszugleichenden -- Lastenverursachung (BVerfG-Beschlüsse 1 BvR 25/64; 1 BvR 33/64); im übrigen ist jedoch -- wie das BVerfG (Beschluß 1 BvR 33/64, BVerfGE 21, 66 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64] ) ausdrücklich betont -- das Ausmaß der der Gemeinde erwachsenden Lasten unabhängig von den Erträgen der sie verursachenden Unternehmen.

    Die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer wird auch vom BVerfG anerkannt (vgl. BVerfG-Beschluß 1 BvR 25/64).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Hier kann jedoch die Erschöpfung des Rechtswegs nicht gefordert werden, weil dies für die Beschwerdeführerin nicht zumutbar erscheint, insbesondere weil im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall kein von dieser Rechtsprechung abweichendes Ergebnis zu erwarten war (vgl. BVerfGE 21, 160 [167]; 27, 253 [269] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    An diesem weiten verfassungsrechtlichen Steuerbegriff hat das Bundesverfassungsgericht auch in den späteren Entscheidungen festgehalten (vgl. BVerfGE 19, 101 (114) - Zweigstellensteuer für Wareneinzelhandelsunternehmen; BVerfGE 19, 119 (125) - Kuponsteuer; BVerfGE 21, 160 (169) - Zweigstellensteuer für Bank- und Kreditunternehmen; BVerfGE 30, 250 (264) - Sonderumsatzsteuer nach dem Absicherungsgesetz).
  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 89.66

    Berichtigter Gewerbesteuerbescheid - Anfechtung - Einwand der

    Hierzu beruft sich die Klägerin auch darauf, daß die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts in Widerspruch zu den Zweigstellensteuer-Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101) und vom 14. Februar 1967 (BVerfGE 21, 160) stünde.

    Aus den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101) und vom 14. Februar 1967 (BVerfGE 21, 160) ergibt sich für die in diesem Verfahren zu entscheidende Frage nichts.

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 47.67

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Gewerbesteuer für

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtfertigt sich vielmehr, da es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1967 (BVerfGE 21, 160) allein um die Auswirkungen dieses die Verfassungswidrigkeit des § 17 GewStG auch für Bank- und Kreditunternehmen feststellenden Beschlusses geht, aus § 79 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) - BVerfGG - in Verbindung mit § 212 b Abs. 3 AO.

    Läge nur dieser Steuerbescheid vor, so wäre außer Frage, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer (BVerfGE 21, 160) den Steuerbescheid unberührt ließe und deswegen eine Verpflichtung, den auf der nichtigen Norm beruhenden Akt aufzuheben, nicht bestand (vgl. BVerfGE 20, 230 [235]).

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66

    Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden -

    Aus den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101) und vom 14. Februar 1967 (BVerfGE 21, 160) ergibt sich für die in diesem Verfahren zu entscheidende Frage nichts.
  • BFH, 03.08.1967 - IV 47/65

    Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund

    Die durch die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG bewirkte Ungleichbehandlung bei der Besteuerung betrieblicher Gewinne ist so evident, daß sie nach Auffassung des Senats wesentlich schwerer wiegt als in den Fällen, in denen das BVerfG bisher Steuervorschriften wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 GG für nichtig erklären mußte (vgl. BVerfGE 8, 51; 13, 290; 13, 331; 19, 101; 1 BvR 25/64 vom 14. Februar 1967, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1967 S. 214).
  • FG Köln, 21.10.2004 - 15 K 5570/01

    Steuerermäßigung

  • BFH, 20.10.1976 - I R 148/74

    Die Vorschrift, nach der Kapitalgesellschaften Gewerbebetriebe kraft Rechtsform

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 115.60

    Rechtsmittel

  • BFH, 21.10.1970 - I R 94/68
  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 95.66

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Gewerbesteuer mit einem

  • BFH, 18.05.1983 - I R 113/77
  • BFH, 21.10.1970 - I R 81/68

    Gemeinde - Anfechtungsklage - Streitentscheidungen der FÄ

  • BVerwG, 13.10.1967 - VII B 3.64

    Rechtsmittel

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