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   BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65   

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BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65 (https://dejure.org/1969,128)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1969 - 1 BvR 723/65 (https://dejure.org/1969,128)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - 1 BvR 723/65 (https://dejure.org/1969,128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sonntagsarbeit - Feiertagsarbeit - Nachtarbeit - Steuerfreiheit von Zuschlägen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 101
  • NJW 1969, 651
  • MDR 1969, 452
  • DÖV 1969, 648
  • BStBl II 1969, 253
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Diese Feststellung ergibt noch keine Grundlage für das Begehren der Beschwerdeführerin; sie eröffnet ihr aber die Chance, daß der Gesetzgeber bei Herstellung der Gleichheit eine ihr günstige Regelung trifft (vgl. BVerfGE 23, 1 [BVerfG 13.12.1967 - 1 BvR 679/64] [10 f.]).

    Der Ausgang des Rechtsstreits ist solange ungewiß, als der Gesetzgeber nicht entschieden hat, in welcher Weise er dem Gleichheitsgebot Rechnung tragen will (vgl. BVerfGE 22, 349 [361 ff.]; 23, 1 [11]).

  • BFH, 27.10.1967 - VI R 162/66

    Tarifvertragliche Zuschläge - Steuerbegünstigung - Verstoß gegen das GG -

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Im letzteren Falle fordert der BFH nach einer Entscheidung vom 27. Oktober 1967, (BFH 90, 481; BStBl II 1968, 117) nicht, daß auch alle die Teile des Tarifvertrages, die mit der Festsetzung der Zuschläge, der Entlohnung und der Arbeitszeit nichts zu tun haben, uneingeschränkt übernommen werden; es müssen aber die tarifvertraglichen Vereinbarungen, die sich auf diese Fragen beziehen, voll in die vertragliche Regelung einbezogen werden.

    Hierzu mag auch auf die Entscheidung des BFH vom 27. Oktober 1967 (BFH 90, 481; BStBl II 1968, 117) hingewiesen werden, die ebenfalls mit Verfassungsbeschwerde angefochten ist; dort geht es um Zuschläge, die auf Grund einer Betriebsvereinbarung gezahlt wurden und die nicht in einem einschlägigen Tarifvertrag enthalten sind, weil ein solcher fehlt.

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Der Ausgang des Rechtsstreits ist solange ungewiß, als der Gesetzgeber nicht entschieden hat, in welcher Weise er dem Gleichheitsgebot Rechnung tragen will (vgl. BVerfGE 22, 349 [361 ff.]; 23, 1 [11]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. etwa BVerfGE 1, 14 [52]; 21, 6 [9]; 22, 254 [263]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. etwa BVerfGE 1, 14 [52]; 21, 6 [9]; 22, 254 [263]).
  • BVerfG, 14.12.1966 - 1 BvR 496/65

    Verfassungsmäßigkeit der Gesellschafterhaftung für Gewerbe- und Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. etwa BVerfGE 1, 14 [52]; 21, 6 [9]; 22, 254 [263]).
  • BFH, 25.10.1963 - VI 162/62 S

    Steuerliche Begünstigung von tarifvertraglichen Zuschlägen für Sonntagsarbeit,

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Diese Ungleichbehandlung wird teilweise durch die erweiternde Auslegung des § 34a EStG in der Rechtsprechung des BFH (BFH 78, 27) beseitigt.
  • BFH, 28.02.1958 - VI 20/58 U

    Abgrenzung der Aufgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung bei Durchführung des

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    In diesem Zusammenhang meint der BFH, § 34a EStG enthalte objektive Merkmale für die Steuerbefreiung und ermögliche eine einfache und gleichmäßige Besteuerung (BFH 66, 512 [515]).
  • Drs-Bund, 21.12.1967 - BT-Drs V/2423
    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
    Das ergibt sich aus dem sog. "Subventionsbericht" (BT-Drucks. V/2423, Übersicht über die Steuervergünstigungen, lfd. Nr. 45, S. 56/57).
  • BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79

    1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte § 34a in dieser Fassung durch Beschluß vom 15. Januar 1969 1 BvR 723/65 (BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253) für verfassungswidrig, weil es mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) nicht vereinbar sei, daß die Steuerfreiheit davon abhängig gemacht werde, auf welcher Rechtsgrundlage die Zuschläge gewährt würden.

    Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß § 34a StÄndG (EStG 1971) und damit auch § 3b Abs. 2 EStG von Anfang an verfassungswidrig gewesen seien, weil die Neuregelung nicht den Anforderungen entsprochen habe, die das BVerfG in seinem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 aufgestellt habe.

    Diese Entscheidung würde der Klägerin die Möglichkeit eröffnen, daß der Gesetzgeber bei Herstellung der Gleichheit eine ihr günstige Regelung trifft, aufgrund derer dem Klagebegehren ganz oder teilweise stattgegeben werden könnte (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 28. November 1967 1 BvR 515/63, BVerfGE 22, 349, 359 ff., und in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253, 256).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfG-Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354, und in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 mit Rechtsprechungshinweisen).

    Das BVerfG hat es in seinem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 dem Gesetzgeber überlassen, wie er die Gleichheitswidrigkeit des § 34a EStG a.F. beseitigen wolle.

    Die Berücksichtigung derartiger Praktikabilitätserwägungen im Rahmen einer neuen gesetzlichen Regelung hat das BVerfG in seinem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253 nicht ausgeschlossen.

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts vom 23. Dezember 1970 (BGBl I S. 1856) dehnte der Gesetzgeber die Steuerbefreiung auf alle vertraglich vereinbarten Lohnzuschläge der bezeichneten Art aus, weil das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Regelung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG beanstandet hatte (vgl. BVerfGE 25, 101).

    Die Vorschrift des § 3 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG 1975 unterscheidet zwei Gruppen von Arbeitnehmern, die Nachtarbeit leisten und dafür Zuschläge zum Lohn erhalten, nämlich einerseits solche, bei denen der Anspruch auf die Zuschlagszahlung durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegt ist oder die solchen Regelungen zumindest "unterstellt" sind (vgl. dazu BVerfGE 25, 101 [107] unter Bezugnahme auf BFHE 90, 481), und andererseits solche, denen Zuschläge lediglich auf Grund anderer Regelungen - wie Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen - zustehen.

    Von einer vergleichbaren Mißbrauchsgefahr muß er bei tarifvertraglichen Regelungen nicht ausgehen (anders nach BVerfGE 25, 101 [108, 109]).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Dem Gesetzgeber stehen nämlich mehrere Wege offen, die von der Verfassung geforderte Gleichheit herzustellen (vgl. BVerfGE 22, 349 [361 ff.]; 23, 1 [10 f.]; 25, 101 [110 ff.]).

    Der Ausgang des Rechtsstreits ist solange ungewiß, als der Gesetzgeber nicht entschieden hat, in welcher Weise er dem Gleichheitsgebot Rechnung tragen will (vgl. BVerfGE 22, 349 [361 ff.]; 23, 1 [11]; 25, 101 [111 f.]).

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

    Einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen bedarf es auch nicht unter dem Gesichtspunkt, der Beschwerdeführerin die Chance einer günstigeren Gesetzesregelung offenzuhalten (vgl. BVerfGE 22, 349 [363]; 23, 1 [11]; 25, 101 [111]).
  • BFH, 28.07.1975 - VI R 162/66

    Rückwirkende Anwendung - Anordnung - Verfassungsmäßigkeit

    Das BVerfG hob die angefochtenen Urteile -- das sind das zurückverweisende BFH-Urteil und das zweite FG-Urteil -- auf (Beschluß vom 28. Oktober 1969 1 BvR 490/68, in dem auf die Begründung des Beschlusses vom 15. Januar 1969 1 BvR 723/65, BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253, Az. des BFH VI 46/65, verwiesen wird).

    b) Wenn sich der Gesetzgeber entschloß, die vom BVerfG bemängelte Ungleichheit dadurch zu beseitigen, daß er die Steuerfreiheit der tarifvertraglichen Zuschläge aufrechterhielt, sie aber auf solche Zuschläge ausdehnte, die auf anderen Rechtsgrundlagen (Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) beruhen, so ging sein Wille auf die Verwirklichung einer der vom BVerfG im Beschluß 1 BvR 723/65 ausdrücklich aufgezeigten Möglichkeiten.

    Um eine solche Regelung praktikabel zu machen (daß im Steuerrecht die Auswirkungen auf die Praktikabilität des Verfahrens besonders zu beachten sind, hat das BVerfG im Beschluß 1 BvR 723/65 im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung ausdrücklich betont), wäre die Verwaltung ohne Richtsätze oder ähnliche Anhaltspunkte nicht ausgekommen.

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Danach sind auch Vorschriften über Freibeträge oder andere Steuerbegünstigungen in einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Weise anzuwenden; für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung der erfaßten Sachverhalte müssen sachlich einleuchtende, sich aus der Natur der Sache, besonders aus dem Gesetzeszweck ergebende Gründe bestehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [167]; 23, 1 [6 ff.]; 25, 101 [108 ff.]).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Diesem Gesichtspunkt kann insbesondere als Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung bei der Regelung von Massenerscheinungen eine besondere Bedeutung zukommen (vgl BVerfGE 21, 209 (217f); 25, 101 (109); 37, 1 (31)).
  • BFH, 21.05.1987 - IV R 339/84

    Freiberufliche Tätigkeit - Lotsen - Sonntagsarbeit - Feiertagsarbeit -

    Wie das BVerfG zur Entstehung der Vorgängervorschrift des § 3b EStG (§ 34a EStG 1955) ausgeführt hat, ging es ausschließlich darum, Zuschläge "im Sinne des Arbeitsrechts" zu begünstigen (Beschluß vom 15. Januar 1969 2 BvR 723/65, BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253; vgl. ferner Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664).

    Wie sich aus der Entwicklung der Vorschrift ergibt (vgl. hierzu die Ausführungen des BVerfG zu der Vorgängervorschrift zu § 3b EStG - § 34a EStG - in dem Beschluß in BVerfGE 25, 101, BStBl II 1969, 253; vgl. ferner BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664), geht es bei den begünstigten Zuschlägen ausschließlich um Zuschläge "im Sinne des Arbeitsrechts".

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75

    Schuldzinsenabzug - Beseitigung des Schuldzinsenabzugs - Sonderausgabe - Ablauf

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht vorhanden ist und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z. B. Beschluß vom 15. Januar 1969 1 BvR 723/65, BVerfGE 25, 101 [105], BStBl II 1969, 253).

    Diese Fälle sind selten und im Gesamtbild von untergeordneter Bedeutung; sie müssen hingenommen werden, ohne daß der Gleichheitssatz als verletzt anzusehen ist (vgl. Beschluß des BVerfG 1 BvR 723/65).

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

    Er ist nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber nicht die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern erst dann, wenn die äußersten Grenzen des Ermessens überschritten sind (BVerfGE 9, 137, 146; 11, 245, 253; 19, 354, 367f), dh wenn sich ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (BVerfGE 24, 220, 228; 25, 101, 105; 27, 375, 386).
  • BFH, 28.07.1975 - VI R 217/72

    Gesetzlicher Zuschlag - Tarifvertraglicher Zuschlag - Sonntagsarbeit -

  • BFH, 19.07.1972 - II B 11/72

    Verstoß gegen Gleichheitssatz - Subjektives Verhalten des Gesetzgebers -

  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung -

  • BFH, 01.08.1985 - VI B 192/84

    Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes mit verfassungsrechtlichen

  • BFH, 03.05.1974 - VI R 211/71

    Steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 19/95 R

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Student - Erwerbseinkommen von wenigstens 750

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • FG Köln, 16.04.2008 - 3 K 691/07

    Gesetzliche Steuerbefreiung i.R.d. Zuschläge für die Tätigkeit im

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 122/88

    Folgen des Anspruchs Behinderter auf Übergangsgeld gemäß § 59 Abs. 5 AFG

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 39/87

    Nichtgleichstellung des Bezuges von Unterhaltsgeld mit dem Bezug von

  • LSG Hessen, 09.11.1994 - L 7 Ka 140/93

    Vertragsarzt - Angemessenheit der Vergütung - Eingriffsrecht - Gericht -

  • VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung; Leistungs- bzw. Kostenproportionalität bei

  • FG Köln, 05.11.2009 - 3 K 691/07

    Einkommensteuerbefreiung von Gefahrenzuschlägen für eine Tätigkeit im

  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige

  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 113.80

    Gewährung einer Erschwerniszulage für Wachleiter des Flugabfertigungsdienstes und

  • BFH, 14.03.1972 - VIII R 26/67

    Vereinbarkeit mit GG - Steuerfreiheit - Leistungen aus gesetzlicher

  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 650/16

    Heranziehung zu einem Schmutzwasserbeitrag für die Fäkalienentsorgung;

  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 6 K 884/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 24.10.2019 - 6 K 1847/16

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • BVerwG, 19.05.1983 - 6 B 37.83

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • OVG Bremen, 15.09.1970 - I A 82/69

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Bauerlaubnis für den Umbau und den Neubau

  • BVerwG, 09.06.1983 - 6 B 31.83

    Nichtberücksichtigung der Sicherheitszulage bei der Festsetzung der

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 171/72

    Tarifvertrag - Zuschläge - Arbeitnehmer - Begünstigung - Betriebsvereinbarung -

  • OLG Hamm, 26.06.1990 - 7 U 16/90
  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.10.1977 - VK 3/76
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.10.1977 - VK 3/76
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