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   BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52, 1 BvR 484/52, 1 BvR 623/52, 1 BvR 651/52, 1 BvR 783/52   

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BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52, 1 BvR 484/52, 1 BvR 623/52, 1 BvR 651/52, 1 BvR 783/52 (https://dejure.org/1953,48)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.1953 - 1 BvR 459/52, 1 BvR 484/52, 1 BvR 623/52, 1 BvR 651/52, 1 BvR 783/52 (https://dejure.org/1953,48)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 1953 - 1 BvR 459/52, 1 BvR 484/52, 1 BvR 623/52, 1 BvR 651/52, 1 BvR 783/52 (https://dejure.org/1953,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

  • opinioiuris.de

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 34
  • NJW 1953, 1385
  • DVBl 1953, 644
  • DÖV 1955, 62
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
    Auch im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung ergehen (BVerfGE 1, 74 [75]; 1, 281 [282]).

    Die Antragsteller berufen sich darauf, daß ihnen der Vollzug des Gesetzes über die Investitionshilfe schwere Nachteile bringe, und meinen unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1951 (BVerfGE 1, 74 [75]), dies allein rechtfertige den Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

  • BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51

    Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
    Ob diese Voraussetzung vorliegt, kann nur auf Grund gerechter Abwägung der widerstreitenden Interessen entschieden werden (BVerfGE 1, 85 [86]).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52

    Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
    § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG findet entgegen der Auffassung der Bundesregierung - keine Anwendung, weil sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz richtet (vgl. BVerfGE 2, 292).
  • BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
    Auch im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung ergehen (BVerfGE 1, 74 [75]; 1, 281 [282]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ist zwar dann unzulässig, wenn dieses rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollziehungsakt voraussetzt (BVerfGE 1, 97 [102]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Das Investitionshilfegesetz kann unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, weil es in die Rechtsstellung der Betroffenen eingreift, ohne daß es eines Vollzugsaktes bedarf (BVerfGE 3, 34 [36]).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Eine einstweilige Anordnung darf indessen nicht ergehen, wenn sich die Verfassungsbeschwerde von vornherein als unzulässig erweist (vgl. BVerfGE 3, 34 (36); 7, 367 (371); 24, 252 (259); 34, 211 (215); 34, 341 (342); 46, 1 (11); st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Ob die Einführung des neuen Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit seinen der Ehe zum Teil nachgebildeten Rechtsfolgen einem aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleiteten Abstands- oder Differenzierungsgebot zuwiderläuft, ist eine verfassungsrechtliche Frage, die bei der Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BVerfGE 3, 34 [37]).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Die Anwendbarkeit des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG kann nur bei Rechtssatzverfassungsbeschwerden gegen förmliche Gesetze - im Hinblick darauf, daß für die prinzipale Kontrolle förmlicher Gesetze die Verfassungsgerichte ausschließlich zuständig sind - grundsätzlich verneint werden (vgl. hierzu BVerfGE 2, 292 [295]; 3, 34 [36]; vgl. auch BVerfGE 15, 126 [132]; 49, 1 [10]).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Daß eine solche Anordnung im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde erlassen werden kann, ist ständige Rechtsprechung des Senats (BVerfGE 1, 74; 3, 34; 3, 41).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Die Aussetzung des Vollzugs einer Rechtsnorm ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 3, 34 [;37]).

    Bei dieser Prüfung müssen die Gründe, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der angegriffenen Vorschrift herleiten, außer Betracht bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Gültigkeit einer Rechtsnorm nicht Gegenstand der Prüfung sein kann (BVerfGE 3, 34 [;37]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß aber die Folgen in Betracht ziehen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Vorschrift in dem späteren Verfahren jedoch für nichtig erklärt würde (BVerfGE 3, 34 [;37];; 3, 41 [;44]).

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20

    Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

    Tatsächliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art können regelmäßig nicht als von ganz besonderem Gewicht bewertet werden, wenn sie nicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363).
  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

    Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, werden im allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleiben bei dieser Prüfung die Gründe außer Betracht, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmung herleiten (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Die Begründetheit des Aussetzungsantrags ist nicht nach den Grundsätzen zu beurteilen, wie sie das BVerfG für die einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG entwickelt hat (vgl. insbesondere BVerfGE 3, 34; 6, 1; 7, 175; 29, 179).
  • BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, den erweiterten Ausschluss der

    Der Erlass einer solchen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn sie zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 3, 34 ).

    Darüber hinaus können wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 6, 1 ).

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1498/00

    Ablehnung des Erlasses einer eA, Teile der HuHV BE vorläufig auszusetzen

  • VerfG Brandenburg, 15.12.1994 - VfGBbg 14/94

    Beistand

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

  • BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68

    Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von

  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

  • BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960

  • VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97

    Rechtsschutzbedürfnis

  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

  • BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen

  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 26/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

  • BVerwG, 21.06.1956 - II C 104.56

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

  • BVerfG, 10.07.1968 - 2 BvR 687/67

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Frachtverteilungsverordnung im Recht der

  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 29.03.1977 - 2 BvE 1/77

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Abgeordnetengesetz wegen seiner

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1994 - 11 B 12552/94

    Feiertagsbeschäftigungsverbot; Sonntagsbeschäftigungsverbot; Interessenabwägung ;

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