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   BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71   

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BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71 (https://dejure.org/1974,153)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1974 - 2 BvR 276/71 (https://dejure.org/1974,153)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1974 - 2 BvR 276/71 (https://dejure.org/1974,153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 37, 167
  • DÖV 1974, 849
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Das habe das Bundesverfassungsgericht bereits in BVerfGE 21, 329 entschieden.

    Die in § 96 Abs. 3 BDO vorgesehene Anrechnungsregelung verletzt nicht den Kernbestand des Anspruchs auf einen angemessenen Unterhalt, der durch Art. 33 Abs. 5 GG grundrechtsgleich wie das Eigentum durch Art. 14 GG gesichert ist (BVerfGE 21, 329 (344 f.) unter Hinweis auf BVerfGE 16, 94 (112 f., 115)).

    Zu den Strukturprinzipien gehört die Gewährleistung des Kernbestandes eines Anspruchs auf angemessenen Unterhalt (BVerfGE 21, 329 (344)).

    Dienstbezüge, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung sind die vom Staat festzusetzende Gegenleistung des Dienstherrn dafür, daß sich ihm der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 21, 329 (345)).

  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Die Strafe darf Art und Maß der unter disziplinare Strafe gestellten Handlung nicht schlechthin unangemessen sein (BVerfGE 6, 389 (439); 34, 261 (267)).

    Dabei muß der Gesetzgeber bei der Bemessung des Strafrahmens für einen Straftatbestand von der Typik des von ihm mißbilligten Verhaltens ausgehen (vgl. BVerfGE 34, 261 (267)).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Die Strafe darf Art und Maß der unter disziplinare Strafe gestellten Handlung nicht schlechthin unangemessen sein (BVerfGE 6, 389 (439); 34, 261 (267)).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß eine Systemwidrigkeit, die Verletzung der "vom Gesetzgeber selbst statuierten Sachgesetzlichkeit", einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (vgl. BVerfGE 9, 20 (28); 13, 331 (340); 18, 315 (334); 30, 250 (270); 34, 103 (115)).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß eine Systemwidrigkeit, die Verletzung der "vom Gesetzgeber selbst statuierten Sachgesetzlichkeit", einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (vgl. BVerfGE 9, 20 (28); 13, 331 (340); 18, 315 (334); 30, 250 (270); 34, 103 (115)).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß eine Systemwidrigkeit, die Verletzung der "vom Gesetzgeber selbst statuierten Sachgesetzlichkeit", einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (vgl. BVerfGE 9, 20 (28); 13, 331 (340); 18, 315 (334); 30, 250 (270); 34, 103 (115)).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß eine Systemwidrigkeit, die Verletzung der "vom Gesetzgeber selbst statuierten Sachgesetzlichkeit", einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (vgl. BVerfGE 9, 20 (28); 13, 331 (340); 18, 315 (334); 30, 250 (270); 34, 103 (115)).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß eine Systemwidrigkeit, die Verletzung der "vom Gesetzgeber selbst statuierten Sachgesetzlichkeit", einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (vgl. BVerfGE 9, 20 (28); 13, 331 (340); 18, 315 (334); 30, 250 (270); 34, 103 (115)).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Der Gesetzgeber durfte deshalb die im überkommenen Beamtendisziplinarrecht sichtbar gewordene Lücke durch eine an den allgemeinen Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums orientierte Neuregelung schließen (vgl. BVerfGE 7, 155 (162)).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
    Diese Befugnis entspricht einem Grundsatz des überkommenen deutschen Beamtenrechts (vgl. BVerfGE 7, 129 (144)), der in Preußen bereits 1844 gesetzlich fixiert worden ist.
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

    Beides ist vielmehr "Gegenleistung" des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 121, 241 ; vgl. zur passenden Bezeichnung als "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen BVerfGE 37, 167 , 70, 69 ; 119, 247 ).
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Beides ist vielmehr "Gegenleistung" des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 121, 241 ; vgl. zur passenden Bezeichnung als "Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen BVerfGE 37, 167 , 70, 69 ; 119, 247 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Es setzt der Regelungsfreiheit des Gesetzgebers Grenzen (vgl. z.B. BVerfGE 37, 167 [178 f.]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 17, 337 [350 f.]; 21, 329 [350]; 37, 167 [179]; 55, 207 [239]; 70, 69 [81]), an der der Senat festhält, ist die angemessene Alimentation unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, wie insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder aus privatem Vermögen, zu bestreiten.

    Nach der Struktur des Beamtenverhältnisses sind die Pflicht des Beamten zum Einsatz der ganzen Persönlichkeit für den Dienstherrn und dessen Pflicht zur Gewährung des angemessenen Lebensunterhalts gleich und gerecht miteinander ausgewogen (vgl. BVerfGE 37, 167 [179 f.]).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Besoldung und Versorgung sind die einheitliche, schon bei Begründung des Beamtenverhältnisses garantierte Gegenleistung des Dienstherrn (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 37, 167 ; 39, 196 ); sie sind Teilelemente des einheitlichen Tatbestands der Alimentation.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist

    Denn um derartige Konsequenzen zu vermeiden, ist schlicht ein rechtskonformes Verhalten erforderlich, sodass es sich bei einer unterstellten faktischen Verhaltenssteuerung lediglich um die Realisierung der spezialpräventiven Dimension des Disziplinarrechts handelte, das seinerseits als hergebrachter Grundsatz mit seiner grundrechtsverkürzenden Dimension anerkannt ist (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Weiter kommen Einschränkungen der Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn als Folge von Anrechnungs- oder Ruhensregelungen in Betracht, wenn das dem Beamtenverhältnis zugrunde liegende Treueverhältnis mangels effektiver Dienstleistung des aktiven Beamten gestört ist (vgl. BVerfGE 37, 167 für suspendierte Beamte).
  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15

    Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

    Diese Verpflichtung stellt sich im beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis als Korrelat für die hauptberufliche Hingabe des Beamten dar (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 37, 167 ; 70, 69 ; 119, 247 ; 139, 64 ).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gelten das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) grundsätzlich auch im Disziplinarverfahren (vgl. BVerfGE 27, 180 ; 28, 264 ; 37, 167 ; 46, 17 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    c) Ebensowenig läßt sich der hier vertretenen Auffassung entgegenhalten, das Bundesverfassungsgericht nehme in ständiger Rechtsprechung an, Art. 33 Abs. 5 GG beinhalte nicht nur eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums, er verleihe darüber hinaus dem Beamten im Rahmen der hergebrachten und zu ist beachtenden Grundsätze ein grundrechtsähnliches Individualrecht, das es dem Staat verwehre, die durch jene Grundsätze geschaffene persönliche Rechtsstellung des Beamten zu verletzen (BVerfGE 8, 1 [16 ff.]; 12, 81 [87] ; 15, 298 [301 f.] ; 37, 167 , [173]).

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht auch in Fällen, in denen es betont hat, Art. 33 Abs. 5 GG verleihe dem Beamten grundrechtsähnliche Ansprüche, in erster Linie die gesetzliche Regelung auf ihre Vereinbarkeit mit der genannten Bestimmung geprüft (BVerfGE 37, 167 [173 ff.]; vgl. auch 15, 298 [301 f.]).Dazu heißt es in der zuletzt zitierten Entscheidung mit aller wünschenswerten Deutlichkeit, aus Art. 33 Abs. 5 GG könnten sich auch Individualrechte des Beamten gegenüber dem Staat geben, die der Beamte mit der Verfassungsbeschwerde verlangen könne, sofern er geltend mache, die angegriffene Maßnahme lasse sich nicht auf eine Regelung stützen, die mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sei.

    Ob danach eine Regelung des früheren einfachen Rechts zu jenem durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Kernbestand gehört, ist vom Bundesverfassungsgericht festzustellen (vgl. BVerfGE 37, 167 [173 ff.]; 38, 1 [11 f.]).

  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    d) Demgemäß kann der Gesetzgeber auch Ausnahmen von dem Grundsatz der Nichtanrechenbarkeit privatwirtschaftlicher Einkünfte auf die Alimentation zulassen, wenn dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 37, 167 [178 ff.]; - 76, 256 [298, 310]).

    Zu den finanziellen Erwägungen, die hinter einer Anrechnungsregelung stehen, müssen deshalb in aller Regel weitere Gründe hinzukommen, die einen besonderen Bezug zum System der Besoldung und Versorgung haben und die Anrechnung unter Beachtung der allgemeinen Strukturprinzipien des Beamtenrechts als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 37, 167 [178 ff.]; - 76, 256 [311]; - 114, 258 [291]).

    bb) Der in diesen ergänzenden Erwägungen anklingende Gedanke des Vorteilsausgleichs lässt die Bestimmung des § 53 BeamtVG jedenfalls insoweit als sachlich gerechtfertigt erscheinen, als sie die Anrechnung privatwirtschaftlichen Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge des Ruhestandsbeamten selbst vorsieht (vgl. BVerfGE 37, 167 [178 ff.]; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - juris; auch BVerwGE 105, 226 [230]).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

  • VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13

    Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03

    Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04

    Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung;

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - 1 A 527/06

    Anrechnung anderweitig gezahlter Bezüge (hier: EU-Tagegelder) auf die nationale

  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96

    Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 S 1543/95

    Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Anrechnung privater Arbeitseinkünfte; zum

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 5012/04

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten; Handeln der kommunalen

  • VG Oldenburg, 21.05.2003 - 6 A 675/01

    Anrechnung; Erwerbseinkommen; Versorgung; Versorgungsbezüge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96

    Berufssoldaten; Versorgungsrecht; Ruhegehaltssatz; Ruhen der Versorgungsbezüge;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 1470/95

    Ruhen eines Teils der Versorgungsbezüge eines Beamten wegen Anrechnung von

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 10.03

    Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht;

  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 08.509

    Ministerialrat (BesGr. A 16); außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DZ 12.558

    Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Nachzahlung von Dienstbezügen nach Aufhebung

  • OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12

    Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur

  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94

    Disziplinarrecht - Dienstbezüge - Nachzahlung - Verzinsung - Soldat

  • BVerwG, 11.02.1977 - 6 C 15.76

    Berufssoldat - Vorläufige Dienstenthebung - Kürzung der Dienstbezüge -

  • VG Münster, 14.06.2005 - 4 K 444/01

    Anrechnung eines vor der Vollendung des 65. Lebensjahres erzielten privaten

  • VG Koblenz, 22.04.1997 - 6 K 2110/94

    Antrag eines Hauptschullehrers auf Erhöhung seiner Bezüge; Geltendmachung einer

  • OVG Thüringen, 14.02.1995 - 3 KO 481/94

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausweisung eines Ausländers; vietnamesischer

  • VG Lüneburg, 19.07.2006 - 1 A 282/04

    Beamtenrechtliche Mehrarbeitsvergütung

  • LSG Hessen, 23.09.1981 - L 8 KR 394/81

    Mutterschaftsurlaub; Väter; Mutterschaftsgeld

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 3 ZB 11.66

    Dynamisierung des Kürzungsbetrags nach Ehescheidung; Kein Verstoß gegen Art. 3

  • VG Lüneburg, 04.09.2006 - 1 A 28/06

    Mehrarbeitsvergütung eines Lehrers bei Anordnung der Mehrarbeit nur im

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