Rechtsprechung
   BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81   

Volltextveröffentlichungen

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    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine lege"

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG Frankfurt, 22.01.1981 - 4 Ss 572/80
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 64, 389
  • NJW 1984, 225
  • NStZ 1983, 509
  • DVBl 1983, 994



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Wird zitiert von ... (71)  

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08  

    Präzisierungsgebot Untreuetatbestand

    Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr gedeckt sind, zum Freispruch gelangen und dürfen nicht korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 64, 389 ).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03  

    Gesellschaftsrecht - Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG

    Bereits aus dem eindeutigen, einer (derartigen) Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut der Strafnorm (vgl. Art. 103 Abs. 2 GG; dazu: BVerfGE 47, 109, 120 f.,124; 64, 389, 393 f.) ergibt sich, daß Darstellungen - genau wie in § 264 a StGB - auch den Vermögensstand betreffen müssen und nicht isoliert betrachtet werden können.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03  

    Gesellschaftsrecht - Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG

    Bereits aus dem eindeutigen, einer (derartigen) Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut der Vorschrift (vgl. Art. 103 Abs. 2 GG; dazu: BVerfGE 47, 109, 120 f.,124; 64, 389, 393 f.) ergibt sich, daß Darstellungen - genau wie in § 264 a StGB - auch den Vermögensstand betreffen müssen und nicht isoliert betrachtet werden können.
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