Rechtsprechung
BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des einfachen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Normenkontrolle - Unzulässigkeit der Normenkontrolle - Konkrete Normenkontrolle - Unterlassen einer Auslegung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Passau, 16.02.1978 - 1 O 391/77
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Papierfundstellen
- BVerfGE 68, 311
- NJW 1985, 1691
- BB 1985, 402
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78
Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension
Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Mit Recht hebt daher der Bundesgerichtshof (BGHZ 77, 94 (97 f.) = AP Nr. 1 zu § 17 BetrAVG mit Anm. Beitzke) hervor, daß das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung hauptsächlich ein Arbeitnehmerschutzgesetz sei, was im Aufbau des § 17 Abs. 1 BetrAVG zum Ausdruck komme.Sie lassen sich jedoch durch die dargelegte, nach Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck des Gesetzes und vor allem nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG ("entsprechend") naheliegende Auslegung vermeiden, die der Auffassung des Bundesgerichtshofs in seiner Stellungnahme (vgl. auch BGHZ 77, 94 (97 f.)) sowie im Ergebnis derjenigen des Bundesarbeitsgerichts entspricht.
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Das vorlegende Gericht hat deshalb in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (vgl. BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400); st. Rspr.). - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils m. w. N.). - BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Das vorlegende Gericht hat deshalb in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (vgl. BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400); st. Rspr.). - BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils m. w. N.).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ). - BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Unzulässige Richtervorlagen betreffend die Strafnorm zur Verbreitung eines …
Folglich hat das vorlegende Gericht den zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen und vollständig aufzuklären (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 37, 328 ; 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ). - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß ein Vorlagebeschluß nur hinreichend deutlich erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 68, 311 ; vgl. auch BVerfGE 58, 300 ; 63, 1 ; 72, 51 ; 80, 59 ).
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 78, 165 ; 92, 277 ; 105, 48 ; 124, 251 ). - BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
Die Darlegungspflicht betrifft sowohl den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, als auch die rechtlichen Erwägungen (BVerfGE 68, 311 ; 132, 360 ; stRspr). - BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender …
Eine für verfassungswidrig gehaltene Norm ist dann entscheidungserheblich, wenn die Endentscheidung des Ausgangsverfahrens von ihrer Gültigkeit abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ; 58, 300 ; 79, 240 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel), die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Norm also zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 68, 311 ; 80, 59 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; 157, 223 ). - BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl.BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ). - BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
Eine für verfassungswidrig gehaltene Norm ist dann entscheidungserheblich, wenn die Endentscheidung des Ausgangsverfahrens von ihrer Gültigkeit abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ; 58, 300 ; 79, 240 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel), die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Norm also zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 68, 311 ; 80, 59 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; 157, 223 ). - BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; …
Das vorlegende Gericht hat den zugrundeliegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen (BVerfGE 37, 328 ; 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ). - BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85
Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO
Entscheidungserheblich ist eine Norm dann, wenn das vorlegende Gericht bei Ungültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis gelangen würde als im Falle ihrer Gültigkeit (BVerfGE 58, 300 (317 f.); 63, 1 (24); 68, 311 (316)). - BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer …
- BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09
Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig
- BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98
Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in …
- BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen
- BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der …
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvL 8/89
Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Kostenerstattung für die …
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von §§ 21 Abs 1 Nr 4 Halbs 2, 27 Abs …
- SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch …
- BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB …
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
- BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Unzulässige Richtervorlage zur Antragstellung im Strafbefehlsverfahren durch das …
- VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 98-III-12
Vorlagebeschluss des VG Leipzig vom 23. Februar 2012 zur Vereinbarkeit von § 4 …
- OLG Saarbrücken, 26.09.2001 - Vollz (Ws) 6/01
Rechtsweg bei Geltendmachung erhöhter Entlohnung von Strafgefangenen - …
- BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
- BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
- VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 52-III-11
Vorlagebeschluss des SächsOVG vom 18. Mai 2011 zur Verfassungsmäßigkeit von § 41 …