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   BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78   

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https://dejure.org/1984,486
BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78 (https://dejure.org/1984,486)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.1984 - 1 BvL 12/78 (https://dejure.org/1984,486)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 1984 - 1 BvL 12/78 (https://dejure.org/1984,486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des einfachen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Unzulässigkeit der Normenkontrolle - Konkrete Normenkontrolle - Unterlassen einer Auslegung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 68, 311
  • NJW 1985, 1691
  • BB 1985, 402
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
    Mit Recht hebt daher der Bundesgerichtshof (BGHZ 77, 94 (97 f.) = AP Nr. 1 zu § 17 BetrAVG mit Anm. Beitzke) hervor, daß das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung hauptsächlich ein Arbeitnehmerschutzgesetz sei, was im Aufbau des § 17 Abs. 1 BetrAVG zum Ausdruck komme.

    Sie lassen sich jedoch durch die dargelegte, nach Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck des Gesetzes und vor allem nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG ("entsprechend") naheliegende Auslegung vermeiden, die der Auffassung des Bundesgerichtshofs in seiner Stellungnahme (vgl. auch BGHZ 77, 94 (97 f.)) sowie im Ergebnis derjenigen des Bundesarbeitsgerichts entspricht.

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
    Das vorlegende Gericht hat deshalb in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (vgl. BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400); st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
    Das vorlegende Gericht hat deshalb in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (vgl. BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400); st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ).
  • BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22

    Unzulässige Richtervorlagen betreffend die Strafnorm zur Verbreitung eines

    Folglich hat das vorlegende Gericht den zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen und vollständig aufzuklären (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 37, 328 ; 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß ein Vorlagebeschluß nur hinreichend deutlich erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 68, 311 ; vgl. auch BVerfGE 58, 300 ; 63, 1 ; 72, 51 ; 80, 59 ).
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