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   BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93   

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https://dejure.org/1993,3241
BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1993,3241)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1993,3241)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1993,3241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Verweigerung der Einreise

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen eines sicheren Herkunftsstaates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 101
  • DVBl 1993, 1007
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93
    Dabei geht der Senat davon aus, daß die von den Antragstellern vorgetragenen, gegen sie ergriffenen Maßnahmen in asylerheblicher Weise an ihre politische Überzeugung (vgl. BVerfGE 80, 315 ) anknüpfen, wozu die angegriffenen Entscheidungen sich nicht näher verhalten.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93
    Welche inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die grundrechtliche Gewährleistung in Art. 16a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Art. 16a Abs. 1 GG an die Prüfung eines Vorbringens zu stellen sind, mit dem ein aus einem sicheren Herkunftsstaat stammender Ausländer die Vermutung allgemeiner Verfolgungsfreiheit für sich entkräften will, läßt sich im Eilverfahren nicht abschließend klären (vgl. zum bisherigen Recht allgemein BVerfGE 76, 143 ).
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ; st. Rspr.).
  • BVerfG - 2 BvR 1508/93 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93
    - 2 BvR 1508/93 -.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Mit Beschluß vom 22. Juli 1993 (BVerfGE 89, 101) wurde dem Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorläufig untersagt, die verfügten Einreiseverweigerungen zu vollziehen; ferner wurde den Beschwerdeführern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Eine solche Argumentation könnte, weil mit ihr die in Art. 16a Abs. 3 Satz 2 GG niedergelegten Anforderungen an das Ausräumen der Vermutung verkannt würden, verfassungsrechtlich keinen Bestand haben (vgl. BVerfGE 89, 101 ).

  • VG München, 26.10.2018 - M 16 E 18.33929

    Beginn der zweitägigen Frist in § 18a Abs. 6 Nr. 2 AsylG - Höchstaufenthaltsdauer

    Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgetragen, dem Antragsteller sei die Einreise schon deshalb zu gestatten, weil die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juli 1993 (Az. 2 BvR 1507/93, 1508/93) aufgestellte Höchstfrist von 19 Tagen für die zumutbare Dauer der Einreiseverweigerung bereits am 21. Oktober 2018 abgelaufen sei.

    Dem Antragsteller ist die Einreise auch nicht deswegen zu gewähren, weil die vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 22. Juli 1993 (2 BvR 1507/93 u.a., Juris Rn. 9) genannte Höchstfrist von 19 Tagen für einen Verbleib im Transitbereich des Flughafens überschritten worden wäre.

  • BVerfG, 23.02.1995 - 2 BvR 1783/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Möglichkeit des aus einem sicheren

    Das erfordert - soweit nicht verfahrensrechtliche Gründe entgegenstehen -, daß sein Vorbringen, das konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthält, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt wird (vgl. BVerfGE 89, 101 ,104,).
  • BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Das erfordert, daß sein Vorbringen, das konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthält, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt wird (vgl. hierzu Beschluß des Zweiten Senats vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 1507/93; 2 BvR 1508/93 -, InfAuslR 1993, 309 f.).
  • VG Augsburg, 22.05.2013 - Au 7 K 13.30106

    Senegal; sicherer Herkunftsstaat; angebliche Entführung durch Rebellen der MDFC;

    Um die Vermutungsregel für sich zu entkräften, muss das Vorbringen des Asylbewerbers konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalten (BVerfG, B.v. 22.7.1993 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 - BverfGE 89, 101).
  • VG Regensburg, 15.10.2014 - 5 S 14.30683

    Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylantrag, Asylbewerber,

    Werden derartige Tatsachen vorgetragen, so müssen diese von dem zur Überprüfung der Asylentscheidungen berufenen Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im Einzelnen gewürdigt werden (BVerfG vom 22.7.1993, BVerfGE 89, 101).
  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50210

    Asylfolgeantrag; Herkunft aus sicherem Herkunftsland; Regelvermutung nicht durch

    Um die Vermutungsregel für sich zu entkräften, muss das Vorbringen des Asylbewerbers konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalten (BVerfG v. 22.7.1993 BVerfGE 89, 101).
  • VG Regensburg, 24.07.2015 - RN 5 K 14.30820
    Werden derartige Tatsachen vorgetragen, so müssen diese von dem zur Überprüfung der Asylentscheidungen berufenen Verwaltungs­ gericht zur Kenntnis genommen und im Einzelnen gewürdigt werden (BVerfG vom 22.7.1993, BVerfGE 89, 101).
  • VG Regensburg, 15.10.2014 - RN 5 S 14.30683

    Grundsätzlich setzt das AsylVfG bei angenommener offensichtlicher Unbegründetheit

    Werden derartige Tatsachen vorgetragen, so müssen diese von dem zur Überprüfung der Asylentscheidungen berufenen Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im Einzelnen gewürdigt werden (BVerfG vom 22.7.1993, BVerfGE 89, 101).
  • VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 7 K 13.30052

    Gerichtsbescheid; Senegal; sicherer Herkunftsstaat; keine politische Verfolgung

    Um die Vermutungsregel für sich zu entkräften, muss das Vorbringen des Asylbewerbers konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalten (BVerfG, B.v. 22.7.1993 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 - BverfGE 89, 101).
  • VG Augsburg, 27.03.2013 - Au 7 K 13.30033

    Gerichtsbescheid; Senegal; sicherer Herkunftsstaat; keine politische Verfolgung

  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50211

    Asylfolgeantrag; Herkunft aus sicherem Herkunftsland; Regelvermutung nicht durch

  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50209

    Asylfolgeantrag; Herkunft aus sicherem Herkunftsland; Regelvermutung nicht durch

  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50212

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; keine Anhaltspunkte für politische

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