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   BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93   

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https://dejure.org/1993,4586
BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93 (https://dejure.org/1993,4586)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93 (https://dejure.org/1993,4586)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 2 BvR 1475/93 (https://dejure.org/1993,4586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Einreiseverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 98
  • NVwZ 1993, 766
  • DVBl 1993, 1005
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Wertung des Verwaltungsgerichts - im Anschluß an den Bescheid des Bundesamtes -, die gegen den Antragsteller gerichteten polizeilichen Maßnahmen seien nicht in Anknüpfung an asylrechtlich relevante Merkmale erfolgt, mit der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 16a Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht die Ablehnung des vom Antragsteller begehrten Eilrechtsschutzes auf eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Art. 16a Abs. 1 und Abs. 4 GG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) nicht genügende Grundlage gestützt hat, soweit es darin die Abweisung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet bestätigt hat (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 67, 43 ; 71, 276 ).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht die Ablehnung des vom Antragsteller begehrten Eilrechtsschutzes auf eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Art. 16a Abs. 1 und Abs. 4 GG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) nicht genügende Grundlage gestützt hat, soweit es darin die Abweisung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet bestätigt hat (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 67, 43 ; 71, 276 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht die Ablehnung des vom Antragsteller begehrten Eilrechtsschutzes auf eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Art. 16a Abs. 1 und Abs. 4 GG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) nicht genügende Grundlage gestützt hat, soweit es darin die Abweisung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet bestätigt hat (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 67, 43 ; 71, 276 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93
    Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Wertung des Verwaltungsgerichts - im Anschluß an den Bescheid des Bundesamtes -, die gegen den Antragsteller gerichteten polizeilichen Maßnahmen seien nicht in Anknüpfung an asylrechtlich relevante Merkmale erfolgt, mit der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 16a Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ).
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ; st. Rspr.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.07.1993 - 8 G 20001/93
    Auszug aus BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93
    den Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juli 1993 - 8 G 20001/93.A (1) -,.
  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestätigung der Ablehnung eines

    Mit Beschluß vom 16. Juli 1993 (DVBl. 1993, 1005 ) hat das Bundesverfassungsgericht gemäß § 32 Abs. 6 BVerfGG a.F. dem Grenzschutzamt untersagt, die Einreiseverweigerung zu vollziehen, und im übrigen angeordnet, daß dem Beschwerdeführer die Einreise zu gestatten ist.
  • VG Lüneburg, 01.04.1998 - 1 B 307/88

    Anordnung aufschiebender Wirkung bei vernünftigen Zweifeln am

    Unter Berücksichtigung und Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Offensichtlichkeitsurteile in einem Rechtsstaat bedeutet das, daß einem Rechtsschutzantrag jedenfalls bei vernünftigen Zweifeln an der Richtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidung stattzugeben und die erstrebte aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist (Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, 3. Auflage 1995, § 36 Rdn. 26 m.w.N.; BVerfG, NVwZ-Beilage 2/1994, 11/12; ähnlich BVerfG, NVwZ 1993, 766).
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