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   BVerwG, 26.09.1953 - II C 12.53   

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https://dejure.org/1953,194
BVerwG, 26.09.1953 - II C 12.53 (https://dejure.org/1953,194)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1953 - II C 12.53 (https://dejure.org/1953,194)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1953 - II C 12.53 (https://dejure.org/1953,194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen eines bestimmten Antrags bei Einlegung der Revision - Unzulässigkeit der Revision bei Mitteilung, dass Revision eingelegt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 57

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 14
  • NJW 1953, 1848
  • DÖV 1953, 729
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1950 - III ZR 24/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1953 - II C 12.53
    Diese Auslegung des § 57 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG steht mit dem Wortlaut dieser Bestimmung und mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 554 ZPO im Einklang, nach der zunächst ein formulierter Antrag für erforderlich gehalten wurde (RGZ 102, 280; 117, 170) und nach der nunmehr das Fehlen eines formulierten Antrages für unschädlich gilt, wenn sich aus der Revisionsbegründung mit aller Deutlichkeit ergibt, welchen Antrag der Kläger stellen will (RGS 158, 346, Stein-Jonas-Schönke ZPO, Anm. III A 1 zu § 554; vgl. auch BGH, JZ 1951, 84).
  • RG, 16.06.1921 - VI 84/21

    Revisionsanträge

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1953 - II C 12.53
    Diese Auslegung des § 57 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG steht mit dem Wortlaut dieser Bestimmung und mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 554 ZPO im Einklang, nach der zunächst ein formulierter Antrag für erforderlich gehalten wurde (RGZ 102, 280; 117, 170) und nach der nunmehr das Fehlen eines formulierten Antrages für unschädlich gilt, wenn sich aus der Revisionsbegründung mit aller Deutlichkeit ergibt, welchen Antrag der Kläger stellen will (RGS 158, 346, Stein-Jonas-Schönke ZPO, Anm. III A 1 zu § 554; vgl. auch BGH, JZ 1951, 84).
  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

    Denn "eine Verfassungsvorschrift darf nicht allein aus ihrem Wortlaut heraus isoliert ausgelegt werden; alle Verfassungsbestimmungen müssen vielmehr so ausgelegt werden, daß sie mit den elementaren Grundsätzen des Grundgesetzes und seiner Wertordnung vereinbar sind" (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1970 - 2 BvF 1/69 u.a. - [DÖV 1971, 49, 50]; vgl. auch BVerwGE 1, 14 [32]; 7, 198 [205]; 19, 206 [220]).
  • BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86

    Verbot; Uniformtragen; Kleidung

    Die Gleichartigkeit des von der Angekl. getragenen Blauhemds mit einem Uniformstück könnte noch dadurch eindeutiger in Erscheinung getreten sein, wenn dieses Hemd - was bisher dahingestellt geblieben ist, wovon aber die Revision ausgeht -, dem Uniformhemd der FDJ entspräche und damit Bezüge zu dieser Organisation herstellen würde, die bereits im ahre 1951 durch Beschluß der Bundesregierung wegen ihrer verfassungswidrigen Zielsetzung verboten worden ist (vgl. BVerwGE 1, 14 ff. = NJW 1954, 1947) .
  • StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss;

    2 C zu Art. 129 Maunz-Dürig, Grundgesetz, RdNr. 19 zu Art. 80 und RdNr. 4 zu Art. 28; Haueisen NJW 1953 S. 122, Fußnote 8; Klein, Übertragung, S, 88, 115 Maunz, Deutsches Staatsrecht, 13. Aufl., S. 200 Titzck, DÖV 1955 S. 453 [454]; Bay. VerfGH in Bay. VerfGE n. F. Bd. 5, II, S. 148 [157]; Bay. VerfGH in DÖV 1950 S. 470 [474]; Bay. VGH, LS in JZ 1954 S. 132 OVG Bremen, DÖV 1961 S. 264; VGH Freiburg, DVBl. 1956 S. 797 [798]; BVerwGE 21, 233 [260] Urteil des BVerwG vom 9. Dezember 1965, VIII C 233.63).
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