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   BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95   

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https://dejure.org/1996,1578
BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95 (https://dejure.org/1996,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1996 - 5 C 20.95 (https://dejure.org/1996,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 5 C 20.95 (https://dejure.org/1996,1578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhilfe - Dolmetscherkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Dolmetscherkosten als Teil der Krankenhilfe im Sozialhilferecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 257
  • NJW 1996, 3092
  • NVwZ 1997, 70 (Ls.)
  • DVBl 1996, 869
  • DÖV 1996, 834
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG eine Begrenzung des Leistungsumfangs der Krankenhilfe dahin, daß diese nur in der Höhe gewährt werden kann, in der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen, nicht zu entnehmen (BVerwGE 92, 336 zu von der Krankenkasse nicht getragenen Restkosten des Zahnersatzes; BVerwGE 94, 211 zur Eigenbeteiligung des Versicherten an den Kosten der Krankenhausbehandlung).

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (BVerwGE 92, 336 [337]; 94, 211 [213]; vgl. auch BVerwGE 79, 356 [360] zu § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist § 37 Abs. 2 Satz 2 BSHG eine Begrenzung des Leistungsumfangs der Krankenhilfe dahin, daß diese nur in der Höhe gewährt werden kann, in der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen, nicht zu entnehmen (BVerwGE 92, 336 zu von der Krankenkasse nicht getragenen Restkosten des Zahnersatzes; BVerwGE 94, 211 zur Eigenbeteiligung des Versicherten an den Kosten der Krankenhausbehandlung).

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (BVerwGE 92, 336 [337]; 94, 211 [213]; vgl. auch BVerwGE 79, 356 [360] zu § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG).

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95
    Das Bundessozialgericht hat zwar mit Urteil vom 10. Mai 1995 - 1 RK 20/94 - (MDR 1995, 1045) entschieden, daß Versicherte dann, wenn eine Verständigung zwischen ihnen und dem Arzt nicht möglich ist, nicht verlangen können, daß auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zur ambulanten Untersuchung oder Behandlung ein Dolmetscher (in jenem Fall: Gebärdendolmetscher) hinzugezogen wird.
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95
    Dieser enge funktionale Bezug rechtfertigt es, die Kosten einer für die Krankenbehandlung notwendigen Sprachvermittlung dem Leistungsrahmen der Krankenhilfe als einer Hilfe in besonderen Lebenslagen zuzuordnen (zur funktionalen Betrachtungsweise bei der Übernahme notwendiger Beförderungskosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe vgl. Senatsurteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - [Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 m.w.N.]).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86

    Sozialhilfe - Gesundheitshilfe - Erholungskur - Kostenübernahme -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95
    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (BVerwGE 92, 336 [337]; 94, 211 [213]; vgl. auch BVerwGE 79, 356 [360] zu § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Ebenfalls mit dem GMG waren bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2004 die §§ 37 und 38 BSHG geändert worden; mit diesen Neuregelungen sind die bis dahin in der sozialhilferechtlichen Krankenhilfe (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs., Abs. 2 BSHG ) zu beachtenden Grundsätze der Individualisierung und Bedarfsdeckung (vgl. hierzu BVerwGE 92, 336; 94, 211; 100, 257) aufgegeben und für die Hilfe bei Krankheit nunmehr eine strikte Anbindung an die Leistungen bei Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden (vgl. hierzu Niedersächs.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2002 - 4 MA 1/02

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Belastungsstörung;

    Das entspricht im übrigen der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des SGB IX und der damit verbundenen Neufassung des § 37 BSHG a.F. (BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - BVerwG 5 C 20.95 -. BVerwGE 100, 257 = DVBl. 1996, 869 = NJW 1996, 3092 = FEVS Bd. 47, 54).
  • VG Köln, 08.04.2005 - 19 K 3329/03

    Beihilferechtliche Ausgestaltung der Erstattung von Aufwendungen für einen

    Weitergehend für den Fall der "Krankenhilfe" im Sozialhilferecht unter Hinweis auf den dort geltenden Individualisierungsgrundsatz: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 C 20.95 -, BVerwGE 100, 257 (261).
  • BVerwG, 15.08.1996 - 5 B 70.96

    Hilfe zum Lebensunterhalt - Kosten der Unterbringung und Betreuung in einer

    Dieser Grundsatz, den der Senat zuletzt mit Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 5 C 20.95 - (DVBl 1996, S. 869 [BVerwG 25.01.1996 - 5 C 20/95]) für den Bereich der Krankenhilfe bestätigt hat, gilt ebenso für den Bereich der Eingliederungshilfe (vgl. hierzu Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2023 - L 8 AY 24/21

    Abtretungsverbot; Beiladung; Dolmetscherkosten; Fallpauschale;

    Das BVerwG hatte zum gleichlautenden § 37 Abs. 2 Satz 1 BSHG entschieden, dass zu den "sonstigen Leistungen" auch die Übernahme von Kosten sprachlicher Hilfeleistungen durch eine Begleitperson ("Dolmetscherkosten") gehören, wenn und soweit der Anspruch auf Krankenhilfe ohne sprachliche Hilfestellung nicht erfüllt werden kann (BVerwG, Urteil vom 25.1.1996 - 5 C 20/95 - juris Rn. 10).
  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2005 - 19 K 1855/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 12.87 -, BVerwGE 90, 154 (156); Rothkegel, aaO, S. 88 ff, was auch im Rahmen von Krankenhilfe gilt: vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 C 20.95 -, DÖV 1996, 869.
  • VG Münster, 08.06.2004 - 5 K 977/04

    Anspruch auf die Übernahme der Praxisgebühr ; Praxisgebühr als besondere Form der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1993 - 5 C 49.91 -, FEVS 44, 313, zur Zuzahlung zu Krankenhauskosten; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 C 20/95 -, FEVS 47, 54, zu Dolmetscherkosten.
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