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   BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95   

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https://dejure.org/1996,516
BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95 (https://dejure.org/1996,516)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 6 C 4.95 (https://dejure.org/1996,516)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 6 C 4.95 (https://dejure.org/1996,516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hochschule - Überleitung - Verfahrensdauer - Homogenitätsgebot - Nichtzuvertretende Verzögerung - Überleitung in Gruppe der Professoren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht: Wahrung des Homogenitätsprinzips und Willkürverbots bei mitgliedschaftsrechtlicher Zuordnung zur Professorengruppe im Rahmen der Hochschulerneuerung in Mecklenburg-Vorpommern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 346
  • NVwZ 1997, 282
  • DVBl 1996, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 7.94

    außerplanmäßiger Professor - Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, 'materieller

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Unabhängig von den beamtenrechtlichen Abgrenzungen sind darunter akademische Forscher und Lehrer zu verstehen, die aufgrund der Habilitation oder eines entsprechenden Qualifikationsnachweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut sind (BVerfG, a.a.O. S. 134/135 und BVerfGE 56, 192, 208; Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 7.94 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Regelung begnügt sich in Fällen dieser Art mit der förmlichen Feststellung einer "Betraubarkeit" des übergeleiteten Bewerbers anstelle der - mangels Übernahme noch ausstehenden - tatsächlichen Betrauung (zu deren allgemeinen Voraussetzungen s. Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 7.94 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Denn die materielle Hochschullehrereigenschaft, an die die mitgliedschaftliche Stellung anknüpft, besteht unabhängig von dem dienstrechtlichen Status (Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 7.94 - vgl. ferner BVerfGE 56, 192).

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Unabhängig von den beamtenrechtlichen Abgrenzungen sind darunter akademische Forscher und Lehrer zu verstehen, die aufgrund der Habilitation oder eines entsprechenden Qualifikationsnachweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut sind (BVerfG, a.a.O. S. 134/135 und BVerfGE 56, 192, 208; Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 7.94 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Denn die materielle Hochschullehrereigenschaft, an die die mitgliedschaftliche Stellung anknüpft, besteht unabhängig von dem dienstrechtlichen Status (Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 7.94 - vgl. ferner BVerfGE 56, 192).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Übernahmefähig seien also nur Hochschullehrer nach Maßgabe des materiellen Hochschullehrerbegriffs, d.h. akademische Forscher und Lehrer, die aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsnachweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut seien (BVerfGE 35, 79 ff., 126).

    bb) Die hier einschlägigen Regelungen des Hochschulerneuerungsgesetzes sind - wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat - mit dem verfassungsrechtlichen Homogenitätsprinzip (BVerfGE 35, 79, 126 ff.) vereinbar.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Vielmehr kommt es auch in der Revisionsinstanz darauf an, ob das geänderte Recht sich nach seinem zeitlichen und inhaltlichen Geltungsanspruch auf den festgestellten Sachverhalt erstreckt (vgl. BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Die weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu, daß eines der beiden Gutachten nicht als ordnungsgemäßes Fachgutachten gelten könne, seien mit der Berufung nicht angegriffen worden und stünden im übrigen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die Begutachtung in Habilitationsverfahren (Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 1.93 - BVerwGE 95, 237).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 = Buchholz 316 § 55 VwVfG Nr. 2), wonach nicht das Prozeßrecht, sondern das materielle Recht für den Bestand des Anspruchs und den maßgebenden Beurteilungszeitpunkt ausschlaggebend ist.
  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Ist etwa dem Gesetzgeber das Problem bekannt und erläßt er trotzdem keine Überleitungsvorschrift für noch nicht abgeschlossene Verfahren, so ist dies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin verstanden worden, daß für solche Verfahren gleichfalls das neue Recht gelten soll (vgl. Urteil des 5. Senats vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - Buchholz 451.65 Börsenrecht Nr. 4, S. 2).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 9.94

    Überleitungsverfahren nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) - Voraussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
    Wegen der maßgeblichen Rechtslage hat es zunächst auf sein früheres Urteil vom 19. April 1994 - 2 L 33/93 - verwiesen (vgl. dazu Urteil vom 20. März 1996 - BVerwG 6 C 9.94 -).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Denn auch wenn auf die Erteilung der Erlaubnis nach § 33i GewO ein Anspruch bestand, war den Betroffenen selbst bei Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen im Zeitpunkt der Antragstellung die Erteilung nicht sicher, da maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung des Bestehens eines Anspruchs auf Erlaubniserteilung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung beziehungsweise im Falle einer Verpflichtungsklage der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist (vgl. BVerwGE 84, 157 ; 100, 346 ).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Im vorliegenden Fall ist auf die im Laufe des Rechtsstreites durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 geänderte Rechtslage abzustellen, die sich erkennbar Geltung auch für noch offene Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren beimisst (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 20. März 1996 - BVerwG 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 ).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 16.08

    Anschluss- und Benutzungszwang; Brunnen; Eigenversorgungsanlage;

    Darin liegt noch keine revisionsgerichtlich überprüfbare Anwendung revisiblen Rechts (vgl. Urteil vom 20. März 1996 - BVerwG 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 145).
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