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   BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94   

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BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94 (https://dejure.org/1995,418)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1995 - 7 C 55.94 (https://dejure.org/1995,418)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 (https://dejure.org/1995,418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückgabe einer Gedenkstätte - Nutzungsänderung - Erheblicher baulicher Aufwand i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG - Qualitativer Maßstab - Widmung zum Gemeingebrauch i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG - Anstaltsnutzung - Abschließender Charakter des § 5 Abs. 1 VermG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Baumaßnahme; Umbauten; Gemeingebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 lit. a, b; ZGB § 21

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen? (IBR 1996, 384)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 70
  • ZIP 1996, 296
  • NJ 1996, 383
  • DÖV 1996, 418
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst nach Art eines Auffangtatbestandes solche Grundstücke oder Gebäude, an deren geänderter Nutzung gerade im Hinblick auf dafür getätigte bauliche Investitionen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht (Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 ).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 72 f. bzw. S. 5 f., Beschlüsse vom 14. August 2000 - BVerwG 7 B 82.00 - RÜ BARoV 2000 Nr. 14, S. 59 f. und vom 8. März 2000, a.a.O.) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, das streitige Grundstück sei mit erheblichem baulichen Aufwand verändert worden.

    a) "Baulicher Aufwand" in diesem Sinne sind - entsprechend dem dargelegten Zweck der Vorschrift - nur Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung gerade im Hinblick auf die neue Zweckbestimmung, nicht jedoch Investitionen in das Gebäude in seiner bisherigen Zweckbestimmung, also insbesondere nicht Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen (Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 72 bzw. S. 5).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 73 bzw. S. 5 f.) sind weder ausschließlich die Kosten im Verhältnis zum Einheitswert noch allein die Änderung des Erscheinungsbildes maßgeblich; vielmehr ist eine vergleichende Betrachtung des früheren und des veränderten Zustands unter dem Blickwinkel geboten, ob die beanspruchte Sache noch dieselbe ist wie vor den Baumaßnahmen.

    Da - wie dargelegt - diese zweite Begründungsweise der Rechtslage entspricht, käme es im Übrigen bei richtiger rechtlicher Beurteilung auf die Ermittlung des Kostenaufwandes im Einzelnen nicht an (§ 144 Abs. 4 VwGO, vgl. Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 73 bzw. S. 6).

    Der Gesetzgeber hatte bei § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG gerade Kindergärten und ähnliche öffentliche Einrichtungen vor Augen (vgl. BTDrucks 11/7831 S. 7; Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 75 bzw. S. 8).

    Die Weiterführung öffentlicher Einrichtungen soll nicht durch die Rückgabe der von ihnen genutzten Anwesen gefährdet werden, wenn diese bereits eine entsprechende bauliche Prägung erfahren haben (Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 75 f. bzw. S. 5 f.).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 25.01

    Rückgabe eines teilweise zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudegrundstücks;

    § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst nach Art eines Auffangtatbestandes solche Grundstücke oder Gebäude, an deren geänderter Nutzung gerade im Hinblick auf dafür getätigte bauliche Investitionen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht (Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 ).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 72 f. bzw. S. 5 f. und Beschluss vom 14. August 2000 - BVerwG 7 B 82.00 - RÜ BARoV 2000 Nr. 14, S. 59 f.) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass das streitbefangene Hausgrundstück mit erheblichem baulichen Aufwand verändert worden ist.

    a) "Baulicher Aufwand" im Sinne des dargelegten Gesetzeszwecks sind nur Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung gerade im Hinblick auf die neue Zweckbestimmung, nicht jedoch Investitionen in das Gebäude in seiner bisherigen Zweckbestimmung, also insbesondere nicht Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen (Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 72 bzw. S. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 73 bzw. S. 5 f.) sind nämlich weder ausschließlich die Kosten im Verhältnis zum Einheitswert noch allein die Änderung des Erscheinungsbildes maßgeblich; vielmehr ist eine vergleichende Betrachtung des früheren und des veränderten Zustands unter dem Blickwinkel geboten, ob die beanspruchte Sache noch dieselbe ist wie vor den Baumaßnahmen.

    Der Gesetzgeber hatte bei § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG öffentliche Einrichtungen vor Augen (vgl. BTDrucks 11/7831 S. 7; Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 75 bzw. S. 8).

    a) Für die Rückgabe von Grundstücken ist entschieden, dass sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken kann (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).

    Sind Gebäudeteile rechtlich und tatsächlich teilbar und bezieht sich die mit erheblichem Bauaufwand verwirklichte Umnutzung nur auf einen derartigen Gebäudeteil, so ist die Rückübertragung des anderen Gebäudeteils, der dem durch § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG geschützten öffentlichen Interesse nicht dient, also von der geänderten Nutzung nicht erfasst oder nicht für sie benötigt wird, nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27 - unter Hinweis auf die Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 3 und vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1 sowie vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Dieser Begriff ist vom Bundesverwaltungsgericht vielmehr ausschließlich im Zusammenhang mit dem restitutionsausschließenden erheblichen baulichen Aufwand im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG verwendet worden (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    »§ 5 Abs. 1 VermG regelt in Konkretisierung des allgemeinen Ausschlußtatbestandes des § 4 Abs. 1 S. 1 VermG für seinen Anwendungsbereich abschließend die Voraussetzungen, unter denen die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden ausgeschlossen ist (wie BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94).

    Das Wort "insbesondere" in § 5 Abs. 1 VermG bezieht sich auf § 4 Abs. 1 VermG und soll verdeutlichen, daß die Tatbestände des § 5 Abs. 1 VermG den allgemeinen Ausschlußgrund konkretisieren, ohne damit bereits den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 S. 1 VermG abschließend auszuschöpfen (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94).

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Dazu gehören Sachen im sog. Anstaltsgebrauch nicht, weil der Zugang zu ihnen reglementiert ist (Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 30.00 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00

    Recht offener Vermögensfragen

    Der Begriff der Widmung umschreibt die zulassungsfreie Benutzung einer öffentlichen Sache durch jedermann oder mindestens einem nicht individualisierten Personenkreis (wie Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ).

    Er umschreibt seinem herkömmlichen Verständnis nach die Benutzung einer öffentlichen Sache, die jedermann oder mindestens einem nicht individualisierten Personenkreis ohne besondere Zulassung eröffnet ist (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ).

    Hauptanwendungsfall dieses Rechtsinstituts sind Verkehrseinrichtungen (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - a.a.O., S. 74, 76, m.w.N.).

  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Die für die Anwendung dieser Vorschrift erforderliche Widmung des Grundstücks zum Gemeingebrauch, also zur Benutzung einer öffentlichen Sache durch jedermann oder durch einen nicht individualisierten Personenkreis ohne besondere Zulassung (BVerwGE 100, 70, 74), war zumindest in schlüssiger Weise erfolgt (vgl. BVerwG Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 17).
  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 160/04

    Ansprüche des Berechtigten auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung

    Bei der notwendigen vergleichenden Betrachtung haben die Kosten, der Umfang und die Art der Baumaßnahmen ebenso indizielle Bedeutung wie die Veränderungen im Erscheinungsbild des Gebäudes, ohne daß aber einer dieser Faktoren für sich allein ausschlaggebend wäre (BVerwG, VIZ 1996, 147; 2001, 367, 369; 2003, 130, 132).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Verwendung im komplexen

    Der Vermögenswert muß vielmehr auf Dauer tatsächlich umgenutzt sein, er darf - bildlich gesprochen - nicht mehr derselbe wie früher sein, um nicht den Wertungszusammenhang zwischen § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 VermG zu sprengen (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 [76]).

    Der Aufwand, auf den der Beklagte insoweit unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes abstellt (BVerwGE 38, 286 [288 f. ]), ist bei § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG - anders als bei dem Auffangtatbestand des Buchstaben a - wegen seines eng umschriebenen Anwendungsbereichs nicht Tatbestandsvoraussetzung (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - a.a.O. S. 76).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).
  • BVerwG, 08.03.2000 - 7 B 181.99
  • VG Leipzig, 18.07.2000 - 7 K 311/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem in Volkseigentum überführten

  • VG Gera, 06.06.2000 - 6 K 187/99

    Rückübertragung eines Grundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer;

  • VG Berlin, 25.06.2021 - 29 K 130.16
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16

    Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare;

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 313.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 312.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03

    Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im

  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00

    Gründe für den Ausschluss eines Restitutionsanspruches - Vornahme einer

  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04

    Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung;

  • BVerwG, 02.06.2005 - 8 B 23.05

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Begriff eines "erheblich

  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08

    Restitution; öffentliches Interesse; Tatbestandsmerkmal; ungeschriebenes

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 4.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 61.03

    Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; öffentliches Interesse an

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 5.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; landwirtschaftliches Anwesen; unlautere

  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 129.09

    Restitutionsausschlussgrund; Änderung; Nutzungsart; Zweckbestimmung

  • BVerwG, 02.01.2001 - 8 B 248.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 19.01.1998 - 7 B 347.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 7.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 10.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 13.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 6.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 9.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BVerwG, 16.12.2019 - 8 B 38.18

    Keine Rückübertragung von Grundstücken einer früheren Baumschule wegen Vorliegens

  • VG Greifswald, 26.11.2009 - 6 A 849/03

    Rückübertragung eines Grundstücks nach VermG; unlautere Machenschaft

  • BVerwG, 09.12.2008 - 8 B 76.08

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision insbesondere im Hinblick auf die

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß hinsichtlich Rückübertragung von

  • BVerwG, 24.08.2000 - 8 B 181.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen mehrerer

  • BVerwG, 13.08.1998 - 7 B 249.98

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 79.98

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 15.04.1999 - 7 B 329.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 01.02.2002 - 7 B 2.02

    Zur Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

  • VG Dresden, 21.05.2014 - 6 K 388/12

    Rückübertragung eines Ritterguts als Unternehmensrestitution an die Berechtigten

  • VG Leipzig, 15.02.2000 - 7 K 208/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; In Volkseigentum

  • BVerwG, 19.12.1997 - 7 B 422.97

    Im öffentlichen Interesse liegende Nutzung eines Gebäudes als Kulturhaus -

  • BVerwG, 31.07.1998 - 7 B 229.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Leipzig, 09.02.1996 - 1 K 2270/93
  • VG Cottbus, 26.01.2000 - 1 K 1172/96

    Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstückes; Nutzung eines Gebäudes als

  • VG Magdeburg, 20.01.2004 - 5 A 208/03
  • VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00

    Schädigungstatbestand der Enteignung wegen Überschuldung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • VG Gera, 12.12.2003 - 6 K 49/02

    Rückübertragungsrecht; Ausschluss der Rückübertragung; baulicher Aufwand;

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