Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.1995 - 1 DB 7.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7529
BVerwG, 02.06.1995 - 1 DB 7.95 (https://dejure.org/1995,7529)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1995 - 1 DB 7.95 (https://dejure.org/1995,7529)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - 1 DB 7.95 (https://dejure.org/1995,7529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge - Unterzeichnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 204
  • BVerwGE 103, 240
  • NVwZ 1996, 77 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1247
  • DÖV 1995, 873
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 08.03.2006 - 38 K 3451/05

    Streit über die Einbehaltung von Dienstbezügen eines Ruhestandsbeamten;

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, an sie geringere Anforderungen zu stellen als an die Einleitungsverfügung selbst." vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, BVerwGE 103, 204- 242, DÖV 1995, 873, DVBl 1995, 1247-1248, Jurisweb.

    vgl. zu § 33 BDO: BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7/95 - a.a.O.; zu § 17 BDG: Köhler Ratz, BDG, 3. Auflage, § 17, Rdnr. 9.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14/93 -, Jurisweb; BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 3d A 1686/12
    Entgegen der Ansicht des Beklagten, die der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 33 BDO entspricht und auch nach der neuen Rechtslage von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur vertreten wird - vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 18. November 2013 - 28 L 369/13.WI.D -, juris Rn. 23 ff. m.w.N. zu § 20 Abs. 1 Satz 1 HDG; zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 1972 - I DB 10.72 -, BVerwGE 46, 14; vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7, 95 -, BVerwGE 103, 240, 241; so bereits OVG NRW, Beschluss vom 15. August 1959 - W 13/59 -, DÖD 1960, 18 -, folgt aus den erörterten Zuständigkeitsregelungen nicht, dass behördenintern allein der Leiter der Behörde oder sein ständiger Vertreter zur Einleitung des Disziplinarverfahrens befugt ist, ohne dass diese anderweitig vertreten werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz

    BVerwG, Beschluss vom 15.8.1972 - I DB 10.72 -, BVerwGE 46, 14; Beschluss vom 2.6.1995 - I DB 7, 95 -, BVerwGE 103, 204.
  • BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung,

    Das förmliche Disziplinarverfahren ist durch die Verfügung vom 15. September 1994, die von dem Präsidenten der Einleitungsbehörde unterzeichnet worden ist (vgl. dazu Beschluß vom 2. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 7, 95 - DVBl 1995, 1247 - IÖD 1995, 222 - ZBR 1996, 54>), wirksam eingeleitet worden.
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Ein solches angemessenes Verhältnis ist jedenfalls gewahrt, wenn bei denjenigen Beschwerden gegen Inspekteure der Bundeswehr, die substantielle Fragen aufwerfen - das heißt nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind -, neben dem Bundesminister nur dessen (ständige) Vertreter, also nur die Staatssekretäre zeichnungsbefugt sind (vgl. für strukturell ähnliche Konstellationen Beschlüsse vom 15. August 1972 - BVerwG 1 DB 10.72 - BVerwGE 46, 14 und vom 2. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 7, 95 - BVerwGE 103, 240 = Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 1: Unterzeichnung der Verfügung für die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens bzw. der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und der teilweisen Einbehaltung von Dienstbezügen wegen der Bedeutung dieser Maßnahmen nur durch den Leiter der Einleitungsbehörde oder dessen allgemeinen Vertreter).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung

    Dem steht weder das sich aus § 18 Abs. 1 LDG ergebende Delegationsverbot (zur auf die BDO bezogenen Rechtsprechung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei Beamten vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 15. August 1972 - BVerwG 1 DB 10.72 - <BVerwGE 46, 14>; BVerwG, Beschluss vom 02. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, Rn. 6, juris; weiter zum Streitstand: VG Wiesbaden, Teilurteil vom 25. Februar 2013 - 28 L 118/13.WI.D -, Rn. 27, juris, m.w.N.) entgegen noch der Umstand, dass es keinerlei formale Entscheidung über den Befangenheitsantrag des Klägers gegen den Präsidenten des Verwaltungsgerichts ... gegeben hat.
  • BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - <BVerwGE 103, 204 [BVerwG 24.01.1995 - 1 WB 68/94] [248] = NZWehrr 1996, 38>) kann der Dienstgrad eines Stabsgefreiten grundsätzlich nur solchen Soldaten zuerkannt werden, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben, hingegen nicht denen, die ein schweres Dienstvergehen begangen haben.
  • VG München, 10.03.2020 - M 21b K 18.3746

    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst eines Zeitsoldaten

    Liegen die dargelegten Voraussetzungen vor, tritt der Verlust der Bezüge kraft Gesetzes ein (vgl. BVerwG, B.v. 2.6.1995 - 1 DB 7/95 - juris Rn. 11).
  • VG Wiesbaden, 25.02.2013 - 28 L 118/13

    Höchstpersönliche Wahrnehmung der Disziplinarbefugnis durch den

    Die einheitliche Ausübung dieser Disziplinarbefugnisse erfordere, dass sie nur in den Händen weniger liege und auf den Kreis der Personen zu beschränken sei, die - wie der Behördenleiter und sein allgemeiner Vertreter - die Belange der Behörde in ihrer Gesamtheit beurteilen können (BVerwG, Beschluss vom 02.06.1995 - 1 DB 7/95 -, juris Rdnr. 6f).
  • VG Wiesbaden, 18.11.2013 - 28 L 369/13

    Höchstpersönliche Wahrnehmung der Einleitungsbefugnis

    Die einheitliche Ausübung dieser Disziplinarbefugnisse erfordere, dass sie nur in den Händen weniger liege und auf den Kreis der Personen zu beschränken sei, die - wie der Behördenleiter und sein allgemeiner Vertreter - die Belange der Behörde in ihrer Gesamtheit beurteilen können (BVerwG, Beschluss vom 02.06.1995 - 1 DB 7/95 -, juris Rdnr. 6f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht