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   BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99   

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BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99 (https://dejure.org/2000,7805)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2000 - 1 D 68.99 (https://dejure.org/2000,7805)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2000 - 1 D 68.99 (https://dejure.org/2000,7805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auf den Unterhaltsbeitrag beschränkte Berufung - Berufungsrücknahme nach Beginn der Hauptverhandlung - Fehlende Zustimmung des Verfahrensgegners - Abänderbarkeit der Entscheidung über den Unterhaltsbeitrag zum Nachteil des Beamten auf Antrag des Bundesdisziplinaranwalts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auf den Unterhaltsbeitrag beschränkte Berufung; Berufungsrücknahme nach Beginn der Hauptverhandlung; fehlende Zustimmung des Verfahrensgegners; Abänderbarkeit der Entscheidung über den Unterhaltsbeitrag zum Nachteil des Beamten auf Antrag des Bundesdisziplinaranwalts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 58
  • NVwZ 2000, 1184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94

    Disziplinargerichtliche Verurteilung eines (Post-)Beamten wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99
    Da die Entscheidung über die Bewilligung oder Versagung einer solchen finanziellen Unterstützung als gerichtliche Nebenentscheidung einen rechtlich abtrennbaren Teil des erstinstanzlichen Urteilsausspruchs darstellt, kann sie zum Gegenstand einer selbständigen Prüfung und Rechtsmittelentscheidung gemacht werden (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - m.w.N.).

    § 80 Abs. 4 BDO stellt eine Schutzvorschrift zugunsten des Beamten dar (Beschluß vom 22. Mai 1969 - BVerwG I DB 7, 69 - ZBR 1970, 27 m.w.N.), die auch für den Fall einer auf den Unterhaltsbeitrag beschränkten Berufung eines Beamten gilt (vgl. BDH, Urteil vom 20. März 1956 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 a.a.O.).

  • BDH, 29.11.1954 - I D 165/53

    Freie Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Bedürftigkeit durch ein

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99
    Es gilt deshalb insoweit nicht das Verbot der Schlechterstellung nach § 25 Satz 1 BDO i.V.m. § 331 Abs. 1 StPO (vgl. Urteil vom 29. November 1954 - BDH I D 165/53 - BDH 3, 208 ; Urteil vom 20. März 1956 - BDH III D 84 und 85/55 - BDH 3, 223 ; Behnke, BDO, 2. Auflage 1970, § 80 Rn. 21; Claussen/Janzen, BDO, 8. Auflage 1996, § 77 Rn. 1 b; Köhler/Ratz, BDO, 2. Auflage 1994, § 77 Rn. 3).

    Die jederzeitige Abänderbarkeit des Unterhaltsbeitrags durch den Senat im Rahmen eines Berufungsverfahrens ist aber gemäß § 80 Abs. 4 BDO dadurch beschränkt, daß im Falle einer vom Beamten eingelegten Berufung - wie hier - die Entscheidung über den Unterhaltsbeitrag zu seinem Nachteil nur geändert werden darf, wenn der Bundesdisziplinaranwalt dies bis zum Schluß der Hauptverhandlung vor dem Senat beantragt hat (vgl. dazu BDH, Urteil vom 29. November 1954 a.a.O.).

  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 602/69

    Zurücknahme der Berufung ohne Zustimmung des Gegners bei unterbrochener

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99
    Nach einhelliger Auffassung der strafprozessualen Rechtsprechung und Literatur tritt die Sperrwirkung des § 303 Satz 1 StPO mit Beginn der ersten Hauptverhandlung endgültig und für das gesamte nachfolgende Verfahren ein (vgl. BGHSt 23, 277 ; Karlsruhe Kommentar zur StPO, 4. Auflage 1999, § 303 Rn. 1 und 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage 1999, § 303 Rn. 2; Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Stand 1998, § 303 Rn. 4; Rieß, JR 1986, 441 ff. mit einer umfassenden Darstellung des Meinungsstandes).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 1 D 29.93

    Ruhestandsbeamter des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes - Annahme von

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99
    Die Versagung des Unterhaltsbeitrags wegen Unwürdigkeit setzt als Ausnahmefall über die Dienstpflichtverletzungen hinaus das Vorhandensein besonderer Umstände in der Person des Verurteilten oder in seinem Tatverhalten voraus, wie zum Beispiel Fernbleiben vom Dienst und innere Lösung vom Dienstherrn, ehrlose Gesinnung, krimineller Hang, Vielzahl und Dauer der Verfehlungen, besonders schwerer Bruch der Rechtsordnung (Urteil vom 12. September 1995 - BVerwG 1 D 29.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.1969 - I DB 7.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99
    § 80 Abs. 4 BDO stellt eine Schutzvorschrift zugunsten des Beamten dar (Beschluß vom 22. Mai 1969 - BVerwG I DB 7, 69 - ZBR 1970, 27 m.w.N.), die auch für den Fall einer auf den Unterhaltsbeitrag beschränkten Berufung eines Beamten gilt (vgl. BDH, Urteil vom 20. März 1956 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 a.a.O.).
  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Die Versagung des Unterhaltsbeitrags wegen Unwürdigkeit setzt als Ausnahmefall über die Dienstpflichtverletzungen hinaus das Vorhandensein besonderer Umstände in der Person des Beamten oder in seinem Tatverhalten voraus, wie zum Beispiel Fernbleiben vom Dienst und innere Lösung vom Dienstherrn, ehrlose Gesinnung, krimineller Hang, Vielzahl und Dauer der Verfehlungen, besonders schwerer Bruch der Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.2000 - 1 D 68.99 -, BVerwGE 111, 58 ; Schmiemann in Schütz/Schmiemann, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, 16. EL 07/2022, BDG § 10 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des

    Insoweit gilt nicht das Verbot der Schlechterstellung nach § 84 Abs. 2 Satz 1 LDO (vgl. für die Rechtslage der außer Kraft getretenen BDO: BVerwG, Urteil vom 14.03.2000 - 1 D 68.99 -, BVerwGE 111, 58 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 11.05.2023 - 25 K 274/21

    Entfernung eines wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 2

    Die Versagung des Unterhaltsbeitrags wegen Unwürdigkeit setzt als Ausnahmefall über die Dienstpflichtverletzung hinaus das Vorhandensein besonderer Umstände in der Person des Verurteilten oder in seinem Tatverhalten voraus, wie z.B. Fernbleiben vom Dienst und innere Lösung vom Dienstherrn, ehrlose Gesinnung, krimineller Hang, Vielzahl und Dauer der Verfehlungen, besonders schwerer Bruch der Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 D 68/99 -, juris Rn. 20 zum damals geltenden § 77 Abs. 1 S. 1 BDO).
  • VG Wiesbaden, 05.09.2022 - 25 K 1765/19

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen einer Unterschlagung (Verstoß gegen

    Die Versagung des Unterhaltsbeitrags wegen Unwürdigkeit setzt als Ausnahmefall über die Dienstpflichtverletzung hinaus das Vorhandensein besonderer Umstände in der Person des Verurteilten oder in seinem Tatverhalten voraus, wie z.B. Fernbleiben vom Dienst und innere Lösung vom Dienstherrn, ehrlose Gesinnung, krimineller Hang, Vielzahl und Dauer der Verfehlungen, besonders schwerer Bruch der Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 D 68/99 -, juris Rn. 20 zum damals geltenden § 77 Abs. 1 S. 1 BDO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2001 - 3 A 11835/00

    Reisekostenbetrug und Entfernung aus dem öffentl. Dienst

    Das Verbot der "reformatio in peius" bezieht sich im Gegensatz zur Rechtslage unter Geltung des § 25 Abs. 1 des Dienstordnungsgesetzes - DOG - in der bis zum 30. April 1998 geltenden Fassung i.V.m. § 331 Abs. 1 der Strafprozessordnung nicht mehr nur auf Art und Schwere der verhängten Disziplinarmaßnahme (wie etwa im Disziplinarrecht des Bundes, vgl. BVerwG, ZBR 2000, 311 [312]).
  • VGH Bayern, 23.05.2018 - 1 NE 18.721

    Antragsbefugnis in Normenkontrollsache gegen Bebauungsplan wegen planbedingter

    Eine planbedingte Veränderung der Verkehrssituation ist als privater Belang der Straßenanlieger abwägungserheblich, wenn das Vertrauen des Grundstückseigentümers auf das Fortbestehen der gegebenen Verkehrslage nach den Umständen des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.2000 - 4 BN 59.00 - BayVBl 2001, 59; B.v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 - BayVBl 1996, 711).
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