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   BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01   

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BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01 (https://dejure.org/2001,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2001 - 8 C 14.01 (https://dejure.org/2001,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2001 - 8 C 14.01 (https://dejure.org/2001,1116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Wertausgleichs - Berechnungsmethode - Freibetrag - Jährliche Abschreibung - Reformatio in peius - Anhörungspflicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertausgleich; Aufwendungsersatz; Durchschnittsbildung; Mittelungswert; Freibetrag; Abschreibungen; Modernisierungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen; Verschlechterungsverbot

  • Judicialis

    VermG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 7 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 7 Abs. 1 S. 1, 3
    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche Abschreibung; Bezugspunkt der Durchschnittsbildung; reformatio in peius; Anhörungspflicht vor Verböserung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 55 (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 VermG
    Rückübertragung eines Mietwohngrundstücks - Wertausgleich an Entschädigungsfonds - Berechnungsmethode - reformatio in peius

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 259
  • NJ 2002, 269
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01
    Damit ist jedoch kein Verbot der Verböserung zulasten des - dort nicht gesondert erwähnten - Widerspruchsführers ausgesprochen; vielmehr hat der Senat mit Beschluss vom 19. Mai 1999 - BVerwG 8 B 61.99 - (Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 4) diese Regelung umgekehrt so verstanden, dass mangels abschließenden Charakters neben ihr die Anhörungspflicht des § 71 VwGO bei einer beabsichtigten Verböserung eingreife und dann die Anhörung des Widerspruchsführers geboten sei.

    Zwar wäre sie dazu von Gesetzes wegen gemäß § 71 VwGO verpflichtet gewesen (vgl. Beschluss vom 19. Mai 1999 - BVerwG 8 B 61.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01
    a) Deren Zulässigkeit ergibt sich allerdings nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung; vielmehr ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu entscheiden, ob eine Verböserung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zulässig ist (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 83, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 1 B 100.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 64; vgl. bereits Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 5 C 73.61 - BVerwGE 14, 175 = Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 1 sowie den Überblick bei Pietzner-Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 10. Aufl., § 40 m.w.N.).

    Ficht nämlich der Kläger - wie hier - den Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, in vollem Umfang an, beschränkt er sich also nicht auf die Verböserung als solche, bleibt die Ausgangsbehörde der richtige Beklagte (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.1996 - 1 B 100.96

    Gewerberecht: Erweiterte Gewerbeuntersagung durch Widerspruchsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01
    a) Deren Zulässigkeit ergibt sich allerdings nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung; vielmehr ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu entscheiden, ob eine Verböserung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zulässig ist (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 83, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 1 B 100.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 64; vgl. bereits Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 5 C 73.61 - BVerwGE 14, 175 = Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 1 sowie den Überblick bei Pietzner-Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 10. Aufl., § 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01
    Dessen Verbleib bei dem Restitutionsberechtigten wäre durch den Wiedergutmachungszweck des Vermögensgesetzes nicht gedeckt (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 ).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01
    a) Deren Zulässigkeit ergibt sich allerdings nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung; vielmehr ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu entscheiden, ob eine Verböserung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zulässig ist (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 83, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 1 B 100.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 64; vgl. bereits Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 5 C 73.61 - BVerwGE 14, 175 = Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 1 sowie den Überblick bei Pietzner-Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 10. Aufl., § 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 7 C 22.04

    Restitution; Wertausgleich für Instandsetzung und Modernisierung; Kostennachweis;

    Sie weist darauf hin, dass die angegriffene Entscheidung insoweit im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - (BVerwGE 115, 259) stehe.

    Die Abschläge beginnen vielmehr - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - BVerwGE 115, 259; insoweit nur abgedruckt bei Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 7, S. 9 f.) - erst mit dem Jahr der Beendigung der betreffenden Baumaßnahme.

  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Unabhängig davon, dass vorliegend keine inhaltlichen Bewertungsmängel gegeben sind, hat dann eine Neubescheidung nur insoweit zu erfolgen, als keine bessere Note erreicht worden ist (vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 691, 696; BVerwG, U.v. 28.11.2001 - 8 C 14.01- BVerwGE 115, 529).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 7 B 157.02

    Abzug des Schwellenwertes des § 7 Abs. 1 S. 1 des Vermögensgesetzes (VermG) als

    Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in Urteilen vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 19.00 und 8 C 14.01 - entschieden, dass auch bei "einheitlichen" Baumaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, in jedem Kalenderjahr - d.h. in jedem Jahr mit Bauarbeiten in nicht völlig unerheblichem Umfang - der Schwellenwert des § 7 Abs. 1 Satz 1 VermG als Freibetrag abzuziehen ist.

    Wörtlich ist hierzu in dem Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - (Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 7 S. 1 ) ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.08.2002 - 8 B 20.02
    Die Erheblichkeit ist mit Blick auf jedes Kalenderjahr der Bauarbeiten gesondert zu prüfen, und gegebenenfalls ist zugunsten des Berechtigten der Schwellenwert mehrfach abzusetzen (Urteil vom 8. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - VIZ 2002, 211).

    Aus Praktikabilitätsgründen ist das Jahr der Beendigung der Baumaßnahme dabei ebenso vollständig zugunsten des Berechtigten anzusetzen wie das Jahr der Rückübertragung (vgl. Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 2.05

    Restitution; Wertausgleich für bauliche Maßnahme; Schwellenwerte; Abschläge für

    Denn nach seinen bindenden Feststellungen ist hier von einer einheitlichen Gesamtbaumaßnahme auszugehen (vgl. Urteil vom 19. Mai 2005 - BVerwG 7 C 22.04 - Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 10; Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 7 S. 9 f.).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10

    Entscheidung durch Beschluss gemäß § 130a VwGO; Verfahrensrüge; Verletzung des

    Die Beschwerde macht geltend, der die angegriffene Entscheidung selbständig tragende Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts, dass es im Ermessen der Behörde stehe, ob sie von dem ihr grundsätzlich zustehenden Recht der reformatio in peius Gebrauch mache, stehe in Widerspruch zum Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - (BVerwGE 115, 259 ), nach dem sich die Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt, sondern nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 13.01

    Wertausgleich; Ersatzanspruch; Genossenschaft, sozialistische; sozialistische

    Denn im vermögensrechtlichen Vorverfahren ist die reformatio in peius zu Lasten des Widerspruchsführers zulässig (vgl. Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - ZOV 2002, 111).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 7 B 102.04

    Vorliegen einer Divergenz - Getrennte Berechnung der Abschläge nach § 7 Abs. 1 S.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 200 - BVerwG 8 C 14.01 - (Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 7) ab, in dem es die Abschläge nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG für jedes Jahr, in dem Baumaßnahmen stattgefunden haben, unabhängig davon getrennt berechnet, ob sich diese Baumaßnahmen über mehrere Jahre erstreckt haben.
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 19.00

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

    Es ist deshalb unzulässig, für die Berechnung des Wertausgleichs die Gesamtkosten für Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen auf die Jahre der Nutzung durch den Verfügungsberechtigten aufzuteilen und dann diesen Mittelungswert um den Freibetrag sowie die Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG zu vermindern (wie Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 -).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 121/11

    Anwaltsregressprozess: Beweiserleichterungen für das hypothetische Verhalten

    Dies gilt insbesondere im vermögensrechtlichen Vorverfahren (BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 8 C 14.01, BeckRS 2001, 30222954).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 20.10

    Rechtmäßigkeit einer reformatio in peius im Widerspruchsverfahren im Falle eines

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 24.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 22.10

    Herleitung der Zulässigkeit der Verböserung im Widerspruchsverfahren aus der

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 21.10

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Einstufung von "Fun Games"-Spielgeräten als

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10

    Herleitung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren aus

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 18.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 37.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 70 A 3.13

    Teilnehmerbeitrag; Vorschuss; Beitragsmaßstab; Aufnahme der Kostenregelung in den

  • OVG Sachsen, 07.03.2011 - 1 A 143/10

    Ausbildungsförderung, Rücknahme eines Ausgangsbescheids vor Abschluss eines

  • VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00

    Altablagerung, Gewässerverunreinigung, Gefahrerforschung, Veranlasser

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