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   BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10   

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BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10 (https://dejure.org/2010,3671)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2010 - 5 C 9.10 (https://dejure.org/2010,3671)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 (https://dejure.org/2010,3671)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 12
    Anspruch auf Einbürgerung; Einbürgerung; Einbürgerungsanspruch; Einbürgerungsbewerber, ältere -; Entlassungsbedingungen, unzumutbare -; Härte, besondere, durch Versagung der Einbürgerung; Mehrstaatigkeit, Hinnahme von -; Nachteile, erhebliche -, wirtschaftlicher oder ...

  • openjur.de

    Anspruch auf Einbürgerung; Einbürgerung; Einbürgerungsanspruch; Einbürgerungsbewerber, ältere -; Entlassungsbedingungen, unzumutbare -; Härte, besondere, durch Versagung der Einbürgerung; Mehrstaatigkeit, Hinnahme von -; Nachteile, erhebliche -, wirtschaftlicher oder ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 12

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 4 RuStAG, § 12 RuStAG
    Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Hinnahme von Mehrstaatigkeit hinsichtlich der Einbürgerung älterer Personen nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, StAG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, StAG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, StAG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
    Einbürgerung, Russische Föderation, Staatsangehörigkeitsrecht, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, besondere Härte, Härtefall, Revisionsverfahren, ältere Person, unverhältnismäßige Schwierigkeiten, Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit

  • rewis.io

    Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Hinnahme von Mehrstaatigkeit hinsichtlich der Einbürgerung älterer Personen nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz ( StAG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 137, 237
  • NVwZ 2010, 1499
  • DVBl 2010, 1119
  • DÖV 2010, 908
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 19 A 1448/07

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung unter Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 26.11.2009 - AZ: OVG 19 A 1448/07.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1997 - 25 A 1816/96

    Mehrstaatigkeit ; Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit; Regelbeispiele

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Voraussetzungen, unter denen nach § 12 StAG von den Anforderungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG abgesehen werden kann, abschließend in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6, Abs. 2 bis 4 StAG geregelt sind (so Hailbronner/ Renner/Maaßen, StAG, 5. Aufl. 2010, § 12 StAG Rn. 8, 10; OVG Münster, Urteil vom 16. September 1997 - 25 A 1816/96 -) oder § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG eine Generalklausel enthält, die auch dann eingreifen kann, wenn die Voraussetzungen der in Satz 2 geregelten Fallgruppen nicht vorliegen (so Berlit, a.a.O. § 12 StAG Rn. 23 ff.).
  • VG Berlin, 11.06.2003 - 2 A 109.99
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10
    Für das Entstehen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG beachtlicher Nachteile ist der Einbürgerungsbewerber darlegungs- und materiell beweispflichtig (VG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2003 - 2 A 109.99 - InfAuslR 2003, 352).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 996/18

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Gewissensgründe

    Die Regelung soll verhindern, dass sich Einbürgerungsbewerber ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Hinnahme erheblicher Nachteile gleichsam "erkaufen" müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 - Rn. 30).

    Für das Entstehen der nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG beachtlichen Nachteile ist der Einbürgerungsbewerber darlegungs- und beweispflichtig (BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 - Rn. 31; Bayerischer VGH, Urteil vom 15.07.2014 - 5 B 12.2271 - juris Rn. 26 m.w.N. Berlit in GK-StAR, § 12 Rn. 227 ; Hailbronner in Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 43; Geyer in Hofmann, AuslR., 2. Aufl., § 12 StAG Rn. 25).

    c) Aus der Hervorhebung der objektiv erkennbaren wirtschaftlichen oder vermögensrechtlichen Nachteile ergibt sich, dass auch bei immateriellen Beeinträchtigungen nur solche beachtlich sind, die objektiv entstehen und zu gewichten sind (BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 - Rn. 30, 36; Berlit in GK-StAR, § 12 Rn. 225 ).

    d) Selbst wenn man annimmt, dass im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG subjektive Empfindungen dann beachtlich sein können, wenn sich eine biographisch außergewöhnliche Bindung an den Herkunftsstaat in besonderer, objektivierbarer Weise nach außen manifestiert hat und diese Bindung mit der Aufgabe der Staatsangehörigkeit verloren geht, ohne anderweitig nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder 5 StAG beachtliche Nachteile auszulösen (so Berlit in GK-StAR, § 12 Rn. 225 ; offengelassen BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 - Rn. 36 i.V.m. Rn. 27), führt dies nicht zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung.

  • VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Erbrechtsbeschränkungen;

    Diese Regelung schließt aus, vom Einbürgerungsbewerber zu verlangen, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband durch Hinnahme erheblicher Nachteile zu "erkaufen" (BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 30).

    Dies gilt sowohl für die Bezeichnung der drohenden Nachteile nach Grund und voraussichtlicher Höhe als auch für die Wahrscheinlichkeit, mit der diese bei Aufgabe der Staatsangehörigkeit einzutreten drohen, und die Unmöglichkeit, entstehende Nachteile gegebenenfalls durch zumutbare Maßnahmen abwenden oder begrenzen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 31; BayVGH, Urteil vom 15.07.2014 - 5 B 12.2271 - juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2010 - 19 A 2607/07 - juris Rn. 41; Urteil vom 26.11.2009 - 19 A 1448/07 - juris Rn. 58).

    b) Ob von dem Erfordernis der Aufgabe oder des Verzichts der bisherigen Staatsangehörigkeit grundsätzlich auch nach § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG abgesehen werden kann, obwohl keine der in § 12 Abs. 1 Satz 2 StAG aufgezählten Fallgruppen einschlägig ist, kann dahingestellt bleiben (für eine abschließende Regelung durch § 12 Abs. 1 Satz 2 StAG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.1991 - 13 S 1627/90 - juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 16.09.1997 - 25 A 1816/96 - juris Rn. 12 ff.; Hailbronner, in ders./Renner/Maaßen, StAG, 5. Aufl. 2010, § 12 StAG Rn. 8, 10; für ein Verständnis des § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG als Auffang-Generalklausel: Berlit in: Fritz/Vormeier, GK StAR, § 12 StAG Rn. 23 ff. mwN; offen gelassen etwa BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - 1 S 923/13 - juris Rn. 56).

    Hierbei sind, wie sich aus dem Wortlaut von § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG ("besonders schwierigen Bedingungen") ergibt, hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 37).

  • VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5187/18

    Einbürgerung von Ausländern; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; erheblicher Nachteil

    Berücksichtigungsfähig sind allerdings nur Nachteile, die "bei", also in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entstehen (s. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 -, BVerwGE 137, 237-247 = juris Rn. 30; s.a. Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juli 2014 - 5 B 12.2271 -, NVwZ-RR 2015, 65 = juris Rn. 26; ferner Berlit, in: GK-Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: November 2014, § 12 StAG Rn. 219, 222 f.).

    Für das Entstehen der nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG beachtlichen Nachteile ist der Einbürgerungsbewerber sowohl darlegungs- als auch materiell beweispflichtig (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 31, dort auch zum Folgenden).

    Vielmehr ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung, bei der auch das Gesamtvermögen des Einzubürgernden in den Blick zu nehmen ist, zu prüfen, ob im Einzelfall unzumutbare Nachteile entstehen (so im Ergebnis auch VG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2003 - 2 A 109.99 -, juris Rn. 23; nachfolgend offen gelassen: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2006 - OVG 5 B 15.04 -, juris Rn. 17; s.a. Hailbronner, NVwZ 2001, 1329, 1333; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O., Rn. 30 unter Hinweis auf Berlit, in: GK-Staatsangehörigkeitsrecht, § 12 StAG Rn. 228, 231, "die objektiv entstehen und zu gewichten sind"; a.A. und insoweit weniger restriktiv Geyer, in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl., § 12 StAG Rn. 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden hierunter lediglich solche Schwierigkeiten verstanden, die einen Bezug zum Lebensalter der Person aufweisen (s. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 -, BVerwGE 137, 237247, juris Rn. 22).

    Die Frage, ob eine im Einzelfall in beträchtlicher Höhe entstehende Ausbürgerungssteuer einen erheblichen Nachteil vermögensrechtlicher Art begründen kann, erscheint nicht klärungsbedürftig, da insoweit nur die einzelfallbezogene Anwendung von § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG in Rede steht, die Voraussetzungen dieser Vorschrift in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber bereits grundsätzlich geklärt sind (s. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 -, BVerwGE 137, 237-247).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Eine abstrakt-generelle Unzumutbarkeit liegt vielmehr auch vor, wenn eine generell geübte Verwaltungspraxis des Heimatstaates unzumutbare Entlassungsbedingungen begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 5 C 3.06 - BVerwGE 129, 20; Urt. v. 30.06.2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 - NVwZ-RR 2009, 354; OVG NRW, Urt. v. 25.09.2008 - 19 A 1221/04 - juris).

    Zumindest im Regelfall sind nur Ausländer ab Vollendung des 60. Lebensjahrs erfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2010, a.a.O.; Berlit, a.a.O., § 12 Rn. 208).

    Die Unverhältnismäßigkeit muss gerade auf das fortgeschrittene Lebensalter des Einbürgerungsbewerbers zurückzuführen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2010, a.a.O.; OVG NRW, Urt. v. 26.11.2009 - 19 A 1448/07 - juris).

  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 9.12

    Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Entlassung aus

    Ob die darüber hinaus erforderliche individuelle Prüfung des Vorliegens besonders schwieriger Bedingungen ebenfalls von § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 StAG gefordert wird oder als gesonderter Prüfungsschritt im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG zu erfolgen hat, kann der Senat auch im vorliegenden Fall offenlassen (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 37 = Buchholz 130 § 12 StAG Nr. 2 Rn. 37).
  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

    Sie knüpfen in § 12 Abs. 1 StAG ungeachtet der Frage, ob die in Satz 2 benannten Ausnahmegründe abschließend sind oder Satz 1 eine Generalklausel enthält (offengelassen in BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 37), daran an, dass der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schweren Bedingungen aufgeben kann.

    Es handelt sich um immaterielle Nachteile, die untrennbar mit dem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit verbunden sind und deren Entstehung sowie Gewichtung von der subjektiven Bewertung des Einbürgerungsbewerbers abhängen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 30 und 36).

    Mangels positiven Feststellungen des Berufungsgerichts zum Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" stellte sich hier auch nicht die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts offengelassene Frage, ob unter "außergewöhnlichen Umständen" eine hiervon abweichende Bewertung immaterieller Beeinträchtigungen in Betracht kommen kann; aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass auch bei immateriellen Beeinträchtigungen nur solche beachtlich sind, die objektiv entstehen und zu gewichten sind (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 1 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 30; s.a. Berlit, in: GK-StAR, Stand November 2015, § 12 StAG Rn. 222).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 630/14

    Beschränkbarkeit der Einbürgerungsantrag auf die Einbürgerung nach einer

    BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 -, BVerwGE 137, 237, juris, Rdn. 30; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. November 2015 - 17 K 3232/14-, juris, Rdn. 22.
  • VG Schleswig, 13.01.2021 - 9 A 25/19

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Abgrenzung der

    Ausgeschlossen sind von vornherein schon nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 5 StAG solche Nachteile, die sich auf den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte beschränken wie etwa die visumfreie Einreise und den genehmigungsfreien Aufenthalt, das aktive und passive Wahlrecht und sonstige Formen der an die Staatsangehörigkeit geknüpften Mitwirkung bei der staatlichen oder kommunalen Willensbildung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10, Rn. 30, juris; VGH Mannheim Urteil vom 19. Dezember 2018 - 12 S 996/18, Rn. 30, juris).

    Aus der Hervorhebung der objektiv erkennbaren wirtschaftlichen oder vermögensrechtlichen Nachteile ergibt sich allerdings, dass auch bei immateriellen Beeinträchtigungen nur solche beachtlich sind, die objektiv entstehen und zu gewichten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10-, Rn. 30, juris, und Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.19 -, Rn. 18, juris; OVG Münster, Urteil vom 26. Juli 2016 - 19 A 630/14 -, Rn. 63, juris; Sachsenmaier , HTK-StAR, Stand Januar 2021, § 12 StAG, zu Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Rn. 3, m. w. N.).

    Denn hierbei handelt es sich um immaterielle Nachteile, die untrennbar mit dem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit verbunden sind und deren Entstehung sowie Gewichtung allein von der subjektiven Bewertung des Einbürgerungsbewerbers abhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 -, Rn. 30 und 36, juris, und Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.9 -, Rn. 16 ff., juris; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 12 S 996/18 -, Rn. 33, juris; OVG Münster, Urteil vom 26. November 2009 - 19 A 1448/07 -, Rn. 69, juris).

    Dabei kann offen bleiben, ob ein solcher - sofern er erheblich sein sollte - im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz1 StAG ("besonders schwerwiegende Bedingungen") Berücksichtigung finden könnte, weil diese Norm als sogenannte Generalklausel bzw. Auffangtatbestand verstanden werden muss und die Aufzählung in § 12 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1-6 StAG nicht abschließend zu verstehen ist (vgl. zu diesem Streit bzw. den einzelnen Ansichten: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 -, Rn. 37 f., juris; VGH Mannheim, Urteil vom 24. November 2005 - 12 S 1695/05 - Rn. 30, juris; OVG Münster Urteil vom 26. Juli 2016 - 19 A 630/14, Rn. 68, juris, und Urteil vom 26. November 2009 - 19 A 1448/07, Rn. 64 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 12 LB 99/12 -, Rn. 66, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 1. März 2017 - 4 K 2840/16-, Rn. 30, juris; Sachsenmaier , HTK-StAR, Stand März 2020, § 12 StAG, zu Abs. 1 Satz 1, Rn. 9; jeweils m. w. N.).

  • VG Saarlouis, 18.03.2021 - 2 K 2174/18

    Einbürgerung

    BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 -5 C 9.10-, juris; siehe auch Berlit in GK-StAR, Stand: August 2020, § 12 Rn. 219 ff.

    zu diesem Vortrag sowie zu dem weiteren Vortrag, dass er regelmäßig so kurzfristig nach Russland reisen müsse, dass ihm die Einhaltung des Visumverfahrens aus Zeitgründen nicht immer möglich sein werde, wodurch sein Beschäftigungsverhältnis ebenfalls gefährdet sei, auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.11.2009 -19 A 1448/07-, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 -5 C 9.10-, jeweils juris.

    BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 -5 C 9.10-, juris; Berlit in GK-StAR, a.a.O., § 12 Rn. 228.

    BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 -5 C 9.10-, juris; Berlit in GK-StAR, a.a.O., § 12 Rn. 237.

  • VG Minden, 29.02.2012 - 11 K 1029/11

    Rechtliche Ausgestaltung der Unzumutbarkeit der Aufgabe der bisherigen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 9.10 -, BVerwGE 137, 237 ff. = juris (dort Rn. 30).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O. juris Rn. 30; Berlit, a.a.O. § 12 Rn. 222 und 225.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O. juris Nr. 31; OVG NRW, Urteil vom 26. November 2009 - 19 A 1448/07 -, juris Rn. 57; Hailbronner/Renner/Maaßen, a.a.O. § 12 StAG Rn. 43; Berlit, a.a.O. § 12 StAG Rn. 227.

    Außergewöhnliche Umstände i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter denen der mit der Aufgabe der Staatsangehörigkeit verbundene Verlust einer außergewöhnlichen, auch nach außen in besonderer Weise manifestierten Bindung an den Herkunftsstaat relevant sein kann, vgl. Urteil vom 30. Juni 2010, a.a.O. juris Rn. 36 und 27, vermag das Gericht auf der Grundlage der Angaben des Klägers nicht anzunehmen.

  • VG Neustadt, 07.09.2022 - 5 K 63/22

    Einbürgerung eines US-Bürgers; doppelte Staatsbürgerschaft

  • VG Köln, 04.06.2018 - 10 K 7307/16
  • VGH Bayern, 15.07.2014 - 5 B 12.2271

    § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG setzt einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 107/16

    Klärung der Identität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einbürgerung

  • VG Aachen, 13.01.2014 - 4 K 2605/12

    Einbürgerung; Hinnahme der Mehrstaatigkeit; ukrainische Staatsangehörigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 19 A 2908/18

    Einbürgerung; Staatsangehörigkeit; Auflage; Mehrstaatigkeit; Russische

  • OVG Hamburg, 08.12.2021 - 5 Bf 385/19

    Einbürgerung: Darlegungs- und Beweislast; Bedingung für die Entlassung aus der

  • VG Stuttgart, 04.10.2019 - 11 K 352/19

    "Erheblicher Nachteil" im Rahmen der Einbürgerung

  • VG Köln, 18.03.2015 - 10 K 6449/13

    Anspruch eines israelischen Staatsangehörigen palästinensischer/arabischer

  • VG Köln, 06.05.2015 - 10 K 6437/13

    Anspruch eines selbischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung in den deutschen

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 13 LB 180/13

    Einbürgerung; Entlassung; Entlassungsbemühungen; Kosovo; Mehrstaatigkeit; Roma;

  • VG Köln, 08.02.2012 - 10 K 1761/10
  • VG Stuttgart, 02.12.2011 - 11 K 839/11

    Zum Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung bzw.

  • OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 A 116/21

    (Ehegatten)Einbürgerung eines russischen Staatsangehörigen; Hinnahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 2607/07

    Ermessensfähigkeit der Genehmigungsentscheidung über die Beibehaltung der

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2015 - 17 K 3232/14

    Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; erheblicher wirtschaftlicher Nachteil; erheblicher

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LC 240/10

    Absehen vom Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit im Falle

  • VG Köln, 29.01.2018 - 10 L 138/18

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit;

  • BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21

    Erhebliche Nachteile bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (hier:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2022 - 19 E 977/21

    Prüfung des Antrags eines Ausländers auf Einbürgerung in den deutschen

  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 6757/19

    Obliegenheiten eines russischen Einbürgerungsbewerbers; absichtliche

  • VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.669

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit

  • VG München, 19.02.2014 - M 25 K 10.1080

    Hinnahme der Mehrstaatigkeit; erhebliche Nachteile bei Aufgabe der

  • VG München, 14.12.2011 - M 25 K 08.5312

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; erhebliche Nachteile

  • VG Köln, 03.02.2021 - 10 K 4110/18
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