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   BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62   

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https://dejure.org/1962,457
BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62 (https://dejure.org/1962,457)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1962 - VII P 2.62 (https://dejure.org/1962,457)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1962 - VII P 2.62 (https://dejure.org/1962,457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 10, 25, 26, 27

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 166
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.01.1960 - VII P 2.59

    Möglichkeit des Ausschlusses eines Personalratsmitgliedes wegen einer in aktiver

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62
    Ebensowenig wird durch die beantragte Feststellung die Frage berührt, inwieweit Verfehlungen eines Personalratsmitglieds aus einer früheren Amtsperiode den Ausschluß in einer sich anschließenden Amtsperiode beeinflussen können (vgl. BVerwG Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - AP Nr. 2 zu § 26 PersVG = VerwRspr. 12, 831).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62
    In seinem Beschluß vom 12. Januar 1962 (BVerwGE 13, 296) hat der Senat festgestellt, daß in § 10 PersVG nicht nur die Voraussetzungen der Wählbarkeit, sondern auch diejenigen Tatbestände erschöpfend aufgeführt werden, die der Wählbarkeit entgegenstehen.
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62
    Daß es zur Gültigkeit eines Wahlvorschlags der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Bewerber bedarf, hat der Senat bereits entschieden (BVerwGE 10, 344).
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62
    Ob dieser Beschluß, wie andere eine Ermessensentscheidung enthaltende Beschlüsse des Personalrats (vgl. BVerwGE 5, 263) der richterlichen Nachprüfung zugänglich ist, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62
    Der auf § 27 Buchst. g des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG -, gestützte Antrag, die Nichtwählbarkeit des Beteiligten zu 1) zu einer bei dem Bundesbahnbetriebswerk Krefeld am 21./22. September 1961 durchgeführten Wahl zum Personalrat festzustellen, mußte schon daran scheitern, daß der Antragstellerin, wie der Senat in seinem Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - grundsätzlich entschieden hat, die Antragsbefugnis fehlte.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - PB 15 S 1138/95

    Personalratswahl: Erziehungsurlaub nach dem Wahltag - kein Wählbarkeitsverlust

    Insbesondere enthalten die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit eine abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelung (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 12.1.1962, BVerwGE 13, 296, vom 23.11.1962, BVerwGE 15, 166, und vom 28.3.1979, a.a.O.; vgl. auch OVG Münster, Beschluß v. 7.9.1978, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78

    Wahl in den Personalrat - Beurlaubung ohne Dienstbezüge für eine Zeit von mehr

    Da die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerwGE 13, 296; 15, 166), [BVerwG 23.11.1962 - IV C 273/61]eine abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelung enthalten, kann eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge, die nach dem Wahltage erfolgt, die Wahlberechtigung und damit auch die Wählbarkeit nicht in Frage stellen.
  • VGH Hessen, 08.03.2001 - 22 TL 43/01

    Wählbarkeit zum Personalrat - Mindestbeschäftigungszeit

    Die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit sind deshalb als abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelungen anzusehen, die keinen Raum für eine ergänzende Gesetzesauslegung lassen, weil dies zu einer gerade im Wahlrecht unerträglichen Unsicherheit darüber führen würde, was im konkreten Fall zu gelten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1962 - VII P 10.60 - BVerwGE 13 S. 296 ff., Beschluss vom 23. November 1962 - VII P 2.62 - BVerwGE 15 S. 166 ff. und Beschluss vom 28. März 1979 - 6 P 86.78 - Buchholz 238.A § 29 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII P 13.68

    Verletzung von Pflichten eines Personalratsmitglieds - Neuwahl eines Personalrats

    Das hat der Senat bereits in BVerwGE 15, 166 ausgesprochen.
  • OVG Berlin, 11.12.1990 - PV Bln 20.90

    Rücktritt eines Personalrates, um den Weg zu einer Neuwahl zu eröffnen; Teilnahme

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