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   BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59   

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BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59 (https://dejure.org/1962,60)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1962 - III C 75.59 (https://dejure.org/1962,60)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1962 - III C 75.59 (https://dejure.org/1962,60)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 196
  • MDR 1963, 341
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 - (BVerwGE 11, 124) entschieden hat, stellt ein nachträglich erstattetes ärztliches Gutachten keine neue Urkunde im Sinne von § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO dar.

    Wenn der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 (BVerwGE 11, 124) und vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 4.59 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - (BVerwGE 2, 163) den bindenden Charakter zentraler Richtlinien für die Ausübung des Ermessens bestätigt hat, so gilt das jedenfalls nicht mehr insoweit, als diese Richtlinien den Kernpunkt einer Ermessensentscheidung antasten und die Betätigung des Ermessens der entscheidenden Verwaltungsbehörde völlig ausschalten.

  • BVerwG, 14.10.1959 - IV C 136.58
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Der erkennende Senat läßt es dabei dahingestellt, ob der Begründung des Urteils des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 136.58 - (BVerwGE 10, 12) insoweit zu folgen ist, als sie für die Rücknahme von begünstigenden und belastenden Verwaltungsakten gleiche Regeln fordert und in dem Rundschreiben vom 12. September 1956 eine gegenüber der Behörde ungünstigere Rechtsposition des Geschädigten beanstandet.
  • BVerwG, 27.06.1955 - III C 25.54
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Wenn der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 (BVerwGE 11, 124) und vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 4.59 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - (BVerwGE 2, 163) den bindenden Charakter zentraler Richtlinien für die Ausübung des Ermessens bestätigt hat, so gilt das jedenfalls nicht mehr insoweit, als diese Richtlinien den Kernpunkt einer Ermessensentscheidung antasten und die Betätigung des Ermessens der entscheidenden Verwaltungsbehörde völlig ausschalten.
  • BVerwG, 20.10.1960 - III C 4.59

    Auswirkung des Verlustes der Existenzgrundlage nach § 272 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Wenn der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 (BVerwGE 11, 124) und vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 4.59 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - (BVerwGE 2, 163) den bindenden Charakter zentraler Richtlinien für die Ausübung des Ermessens bestätigt hat, so gilt das jedenfalls nicht mehr insoweit, als diese Richtlinien den Kernpunkt einer Ermessensentscheidung antasten und die Betätigung des Ermessens der entscheidenden Verwaltungsbehörde völlig ausschalten.
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Das hat der erkennende Senat in dem angeführten Urteil vom 20. September 1960 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen (vgl. dazu noch neuerdings die Urteile des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 123.59 - [BVerwGE 13, 99] und vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.07.1960 - IV C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Nimmt man jedoch, wie auch von der Beteiligten nicht bezweifelt wird, an, daß nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts die Verwaltungsbehörde ihre eigene Entscheidung aufheben kann, so ist damit der Weg für eine neue Bescheidung des Antrags frei, wie es gleichermaßen der Fall ist, wenn ein Verwaltungsakt, der auf einen Antrag hin ergangen ist, durch eine Rechtsmittelinstanz aufgehoben wird (Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1960 - BVerwG IV C 63.59 -).
  • BVerwG, 27.07.1961 - III C 185.60
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Aus der Rückschau, der sogenannten nachträglichen Prognose, läßt sich oft ein besseres Urteil gewinnen als zu dem fraglichen Zeitpunkt selbst, wobei allerdings Unsicherheiten, die sich aus der nachträglichen Beurteilung ergeben, nicht zu Lasten des Antragstellers gehen dürfen (vgl. die Entscheidung des Senats vom 27. Juli 1961 - BVerwG III C 185.60 -).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Das hat der erkennende Senat in dem angeführten Urteil vom 20. September 1960 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen (vgl. dazu noch neuerdings die Urteile des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 123.59 - [BVerwGE 13, 99] und vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.02.1958 - III C 77.57
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    Bei der umgekehrten Rechtslage hat der Senat im Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG III C 77.57 - entschieden, daß durch die Ausübung des Widerrufsrechts bereits eine Rechtsposition erlangt worden sei, die nur noch die rechtliche Grundlage des Widerrufs anfechtbar mache, bei der jedoch die Frage, ob eine Pflicht zum Widerruf bestanden habe, nicht mehr zu stellen sei; der den Widerruf Begehrende habe damit auch ein Klagerecht gegen den Beschwerdebeschluß erlangt, unabhängig davon, ob ursprünglich ein Anspruch auf Widerruf gegeben sei.
  • BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
    In seinem Urteil vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß es mit der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht vereinbar sei, wenn das Wiederaufgreifen eines Verfahrens nicht auf der Abwägung der dafür und dagegen sprechenden Gründe beruht, sondern auf starren, dem Ermessen keinen Spielraum belassenden Folgerungen aus bestimmten Voraussetzungen.
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Wenn die Behörde nicht erkannt hat, dass eine als "Mussvorschrift" formulierte Ermächtigung verfassungskonform als Ermessensermächtigung ausgelegt werden muss, wenn sie eine als "Kannvorschrift" formulierte Ermessensermächtigung zu Unrecht als "Mussvorschrift" interpretiert, wenn sie bei einer Sollvorschrift übersehen hat, dass ein atypischer Fall vorliegt, oder wenn sie irrtümlich davon ausgeht, ihr Ermessen sei im konkreten Fall auf Null reduziert, stets ist die Folge, dass die Behörde sich gebunden glaubt und deshalb gar nicht erst in die gebotenen Ermessenserwägungen eintritt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1962 - III C 75.59 -, Rn. 14, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27/82 -, Rn. 63, juris; Aschke, in: BeckOK VwVfG, 42. Edition, Stand 01. Januar 2019, § 40 Rn. 80).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    So scheidet § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO (Auffinden einer anderen Urkunde) hinsichtlich des nachträglich erstellten ärztlichen Gutachtens aus (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 47.87 - und vom 13. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 75.59 - <BVerwGE 15, 196, 199> m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich das Bundesamt in der irrigen Annahme, die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG lägen vor, zu einer Sachentscheidung für verpflichtet gehalten haben könnte, was eine gerichtliche Überprüfung des Folgeantrags in der Sache selbst freilich gehindert hätte (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 75.59 - BVerwGE 15, 196).
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