Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,397
BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62 (https://dejure.org/1963,397)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1963 - VII P 17.62 (https://dejure.org/1963,397)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1963 - VII P 17.62 (https://dejure.org/1963,397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine beteiligungspflichtige Maßnahme bzgl. der Erhöhung des Kostenanteils für die private Benutzung von Fahrtausweisen Polizeibediensteter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG des Landes Berlin § 73

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62
    Da die bundesgesetzliche Regelung in § 58 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - bei dem Erlaß von Verwaltungsanordnungen nur bestimmt, daß die Dienststelle die Entwürfe rechtzeitig dem zuständigen Personalrat mitteilen und mit ihm beraten soll, konnte eine Verletzung dieses Beteiligungsrechts keine die Wirksamkeit der Verwaltungsanordnung berührenden Rechtsfolgen nach sich ziehen (vgl. BVerwGE 6, 220 [BVerwG 28.02.1958 - BVerwG VII P 19.57]).
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62
    Der Senat ist jedoch in der Lage, selbst zu entscheiden, da nur noch darüber zu befinden ist, ob für den auf die Feststellung der Unwirksamkeit der genannten Verfügung gerichteten Antrag der Rechtsweg gemäß § 73 BerlPVG gegeben ist (vgl. BVerwGE 15, 96 [BVerwG 26.10.1962 - BVerwG VII P 1/62]).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Über die rechtlichen Folgen der Nichtbeachtung des Beteiligungsrechts des Personalrats für die betreffende Maßnahme ist ohnehin nicht im Beschlussverfahren zu entscheiden (BVerwGE 17, 250, 252 = AP Nr. 1 zu § 73 PersVG Berlin [Bl. 2 R]).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    In ihm ist die Maßnahme selbst, d.h. ihre Durchführung, Unterlassung oder Rückgängigmachung, und auch die Überprüfung der rechtlichen Folgen, die eine unterlassene Beteiligung für die Rechtmäßigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Maßnahme hat, kein möglicher Verfahrensgegenstand (vgl. BVerwGE 17, 250 [BVerwG 06.12.1963 - VII P 17/62], stRspr; zuletztBeschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 7.92 -).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

    In ihm ist die Maßnahme selbst, d.h. ihre Durchführung, Unterlassung oder Rückgängigmachung, und auch die Überprüfung der rechtlichen Folgen, die eine unterlassene Beteiligung für die Rechtmäßigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Maßnahme hat, kein möglicher Verfahrensgegenstand (vgl. BVerwGE 17, 250 [BVerwG 06.12.1963 - VII P 17/62], stRspr.; zuletztBeschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 7.92 -).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII P 16.62

    Beteiligungsrechte eines öffentlich-rechtlichen Personalrates - Dienstzeiten

    Wie sich aus dem Verfahren BVerwG VII P 17.62 ergibt, gehörten die vom Hauptpersonalrat vorgeschlagenen Beisitzer beide der Beamtengruppe an.

    Dem Wortlaut nach scheint diese von dem Oberverwaltungsgericht gebilligte Feststellung nicht mit der von dem gleichen Senat am gleichen Tage in der vorerwähnten Sache BVerwG VII P 17.62 vertretenen Auffassung übereinzustimmen, daß die Frage, welche Folgen die Verletzung des Beteiligungsrechts auf die Wirksamkeit einer behördlichen Anordnung hat, nicht unter die Zuständigkeitsregelung des § 73 BerlPVG fällt.

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65

    Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der

    Auf die von den Beteiligten zu 1) und 3) gegen diese Entscheidung eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 10. Juli 1964 die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit der Begründung aufgehoben, daß das erstinstanzliche Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt und das Beschwerdegericht deshalb nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung (Beschlüsse des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und VII P 17.62 -) nicht befugt gewesen sei, die vor dem nicht ordnungsgemäß besetzten erstinstanzlichen Gericht durchgeführte Beweisaufnahme seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01

    Unterlassung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme kein Verfahrensgegenstand

    Die Gestaltung dieser Rechtsfolgen reicht über den Bereich hinaus, der durch das Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetz geregelt und dem verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren zugewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1963, BVerwGE 17, 250; Beschluss vom 15.12.1978, a.a.O.).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

    Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und BVerwG VII P 17.62 -, letzterer abgedruckt in BVerwGE 17, 250 = Buchholz BVerwG 238.32, § 73 PersVG Berlin Nr. 1 und vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII P 1.64 - Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 13).
  • VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89

    Zur Mitbestimmung bei der Senkung von Nebenzeiten für Dienstunterricht

    Ein solches Begehren ist unzulässig; denn die Feststellung, daß eine dienstrechtliche Maßnahme als rechtswidrig angesehen werden müsse, weil es an der erforderlichen personalvertretungsrechtlichen Zustimmung fehlt, kann nicht im Beschlußverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz getroffen werden, sondern bleibt dem Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorbehalten (BVerwG, Beschluß vom 6.12.1963 -- VII P 17.62 --, BVerwGE 17, 250).
  • BVerwG, 10.07.1964 - VII P 1.64

    Werben einer Bediensteten zum Eintritt in die Gewerkschaft - Heilung eines

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, stellt die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts einen absoluten Verfahrensmangel dar, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist und auf dessen Geltendmachung nicht verzichtet werden kann (vgl. die beiden Beschlüsse des Senatsvom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und VII P 17.62 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 6 M 3/11

    Unterlassungsansprüche in Personalvertretungssachen

    Die Feststellung solcher Folgen einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats reicht über den Bereich hinaus, der durch das Personalvertretungsgesetz geregelt und dem besonderen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zugewiesen ist (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1963 - 7 P 17/62 -, BVerwGE 17, 250 ).
  • OVG Berlin, 10.04.1973 - IV B 18.72
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 2.67

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 10/85

    Mitbestimmung - Besetzung einer höherbewerteten Stelle - Beteiligter im

  • VG Berlin, 15.12.1977 - VII A 223.77
  • BVerwG, 02.07.1973 - VII P 1.73

    Wahlanfechtung im Personalvertretungsrecht bei der Besetzung eines Fachsenats -

  • BVerwG, 10.07.1964 - VII P 8.63

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Mitglieds des Personalrats der Lehrer und

  • VG Ansbach, 02.10.2015 - AN 7 PE 15.01574

    Personalvertretungsrecht des Bundes

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 19/87

    Umfang der Entscheidungskompetenz der Verwaltungsgerichte im Rahmen

  • BVerwG, 11.12.1964 - VII P 7.64

    Neuwahl eines Personalrats - Arbeitssitzungen des Personalrats - Dienstbefreiung

  • VGH Hessen, 27.05.1987 - HPV TL 908/87

    PERSONALRAT; MITBESTIMMUNG; SCHULBESUCH; KRANKHEIT; SCHÜLER;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht