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   BVerwG, 15.05.1964 - VII C 32.63   

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  • BVerwGE 18, 300



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98  

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren für entbehrlich gehalten, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (vgl. Urteile vom 6. März 1959 - BVerwG 7 C 71.57 - und vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 7 C 95.57 - ; BVerwGE 15, 306 ; 18, 300 ; 27, 141 ) oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwGE 27, 181 ; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - , vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - ; BVerwGE 64, 325 ; 66, 39 )).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81  

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aus Gründen der Prozeßökonomie das förmliche Vorverfahren entbehrlich, wenn sich der Beklagte sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (BVerwGE 15, 306 [310]; 18, 300 [301]; 27, 141 [143]; 57, 204 [211]; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - in DVBl 1981, 502 [503]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 8 S 3669/88  

    Zustellung eines an Ehegatten gerichteten Verwaltungsaktes; Störer bei

    Dies gilt aber auch, soweit die Anfechtungsklage gegen die genannte Verfügung erhoben wurde, denn insoweit ist das Fehlen des Vorverfahrens gleichfalls unbeachtlich, da die Beklagte sich auf die gegen die Verfügung vom 25.10.1982 gerichtete Klage eingelassen hat, wobei sie das fehlende Vorverfahren zwar festgestellt, nicht aber gerügt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1963, BVerwGE 15, 306/310, v. 15.5.1964, BVerwGE 18, 300, v. 22.10.1980, DVBl. 1981, 502/503 u.v. 2.9.1983, DVBl. 1984, 91).
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