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   BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63   

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BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63 (https://dejure.org/1964,123)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1964 - I C 48.63 (https://dejure.org/1964,123)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1964 - I C 48.63 (https://dejure.org/1964,123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Enteignungszweck durch ein obligatorisches Nutzungsverhältnis in Verbindung mit einem dinglichen Vorkaufsrecht oder Einräumung eines Nießbrauchs - Landbeschaffung und Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit - Eigentumsentziehung nach dem Landbeschaffungsgesetz und daraus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 171
  • NJW 1964, 2440
  • MDR 1964, 1030
  • DVBl 1965, 237
  • DÖV 1964, 812
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1955 - III ZR 82/54

    Amtspflicht bei behördlichem Eingriff

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63
    Durch diese - verfassungsrechtlich begründete - Zuständigkeitsverteilung ist der Bund jedoch als der durch die Enteignung Begünstigte nicht der Pflicht enthoben, das Seinige zu tun, damit sich die auf seinen Antrag handelnde Landesbehörde entsprechend dem im Gesetz mehrfach zum Ausdruck gebrachten Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs auf eine Belastung des Grundstücks beschränken kann (vgl. BGHZ 18, 366).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Rechtmäßigkeit einer Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140 [143]; 2, 36 [38]; 13, 75 [77]).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140 [143]; 2, 36 [38]; 13, 75 [77]).
  • BVerwG, 20.05.1954 - I C 73.53
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140 [143]; 2, 36 [38]; 13, 75 [77]).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung zur Administrativenteignung (BVerwGE 2, 36 [38]; 13, 75 [77]; 19, 171 [177]; 21, 191 [193]).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Das entspricht auch sonst der überwiegenden Auffassung (vgl. BVerwGE 19, 171, 173; Brügelmann/Reisnecker, BauGB, § 87 Rn. 32; Gaentzsch, BauGB, § 87 Rn. 7; Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl., Rn. 458 ff; Schmidt-Aßmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 93 Rn. 5; Schrödter/Breuer, BauGB, 6. Aufl., § 110 Rn. 7, § 111 Rn. 7; zweifelnd: Battis in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 87 Rn. 6; Berkemann, in: Schlichter/Stich, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., § 87 Rn. 100).
  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 4/00

    Enteignung für Straßenbau

    Aus diesem Grund begegnet die Wahl der Entziehung des Eigentums keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.1964 - I C 48.63 - BVerwGE 19, 171).

    Der BGH ließ es in dieser Entscheidung dahingestellt, "ob beim Fehlen eines angemessenen Angebots die Baulandgerichte den ergangenen Enteignungsbeschluß aufzuheben, wie das BerGer. meint ( sowohl auch BVerwGE 19, 171; vgl. aber auch BVerwG, BRS 26 Nr. 80) oder aber die Enteignung zu angemessenen Bedingungen auszusprechen habe (dafür Lange-Vogel, StBauFG, § 57 Rdnr. 32 und Brügelmann-Pohl, BBauG, § 87 Anm. II 1b cc).".

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.1964 - I C 48.63 - ist vom BGH zumindest mißverständlich referiert worden.

  • BVerwG, 26.04.1968 - IV C 156.65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt im Zusammenhange mit der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie aus diesem Prinzip, "daß eine Enteignung so lange unzulässig ist, als der Zweck, dem die Enteignung dienen soll, auch auf andere, weniger schwer in die Rechte des einzelnen eingreifende Weise erreicht werden kann, ohne daß es zu unvertretbaren Schwierigkeiten kommt" (Urteil vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - [BVerwGE 2, 36 [38]]; ähnlich schon Urteil vom 20. Mai 1954 - BVerwG I C 73.53 - [BVerwGE 1, 140 [143]]; entsprechend ferner Beschluß vom 16. April 1957 - BVerwG I B 4.57 - [DÖV 1957, 667] , Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG I C 37.60 - [BVerwGE 13, 75] , Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 48.63 - [BVerwGE 19, 171 [173]] , Urteile vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 6.65 - [NJW 1966, 847 [848]] und vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 [MDR 1967, 241 [242]]).

    Jener Grundsatz gilt vielmehr auch dann, wenn sich die verschiedenen Möglichkeiten nicht eigentlich in der Intensität der Eigentumsbelastung, sondern nur darin unterscheiden, wie diese Belastung verwirklicht wird (vgl. insbesondere das Urteil vom 18. August 1964 a.a.O.).

    Das hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 18. August 1964 (a.a.O.) ausgesprochen.

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust -

    Im Enteignungsrecht (vgl. für Rheinland-Pfalz § 4 Satz 2 Nr. 2 des Landesenteignungsgesetzes vom 22. April 1966 in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juni 1974 ) stellt das Gebot, hinsichtlich des Erwerbs der für ein öffentliches Vorhaben benötigten Grundstücke zunächst eine gütliche Einigung anzustreben, im Sinne des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicher, daß auf diese Grundstücke einseitig durch staatlichen Hoheitsakt erst abgegriffen wird, wenn dies notwendig ist, weil eine einvernehmliche Regelung zu angemessenen Bedingungen nicht zustande kommt (s. BVerwGE 19, 171 [BVerwG 18.08.1964 - I C 48/63]; BVerwG, Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG 4 C 156.65 - ; BGH, Urteil vom 27. Juni 1966 - III ZR 202/65 - <NJW 1966, 2012>).
  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 2/01

    Voraussetzungen für eine Enteignung

    Der Bundesgerichtshof ließ es in dieser Entscheidung dahingestellt, "ob beim Fehlen eines angemessenen Angebots die Baulandgerichte den ergangenen Enteignungsbeschluss aufzuheben, (so wohl BVerwGE 19, 171; vgl. aber auch BVerwG, BRS 26 Nr. 80) oder aber die Enteignung zu angemessenen Bedingungen auszusprechen habe (dafür Lange-Vogel, StBauFG, § 57 Rdnr. 32 und Brügelmann-Pohl, BBauG, § 87 Anm. II 1b cc).".

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.1964 - I C 48.63 - ist vom Bundesgerichtshof zumindest missverständlich referiert worden.

  • BGH, 01.03.1984 - III ZR 197/82

    Voraussetzungen der Enteignung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob beim Fehlen eines angemessenen Angebots die Baulandgerichte den ergangenen Enteignungsbeschluß aufzuheben, wie das Berufungsgericht meint (so wohl auch BVerwGE 19, 171 ; vgl. aber auch BVerwG BRS 26 Nr. 80; s. ferner Aust/Jacobs aaO. S. 14), oder aber die Enteignung zu angemessenen Bedingungen auszusprechen haben (dafür Lange/Vogel StBauFG § 57 Rdn. 32 und Brügelmann/Pohl BBauG § 87 Anm. II 1 b cc).
  • BGH, 27.06.1966 - III ZR 202/65

    Höhe des Angebots für den freihändigen Erwerb eines Grundstücks vor dessen

    Eine Enteignung war vor allem dann nicht erforderlich, wenn der Enteignungszweck im Wege freier Vereinbarungen, z.B. durch Grundstückskauf, unter angemessenen Bedingungen verwirklicht werden konnte (vgl. BVerwG in DVBl 1965, 237 mit weiteren Nachweisungen).
  • BVerwG, 20.08.1982 - 4 C 81.79

    Rechtliches Verhältnis von Planungs-zur Enteignungsentscheidung bei

    Dieser - im rechtlichen Ansatz auch vom Oberbundesanwalt vertretenen - Auffassung ist zwar einzuräumen, daß sie den vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Enteignungsrecht, insbesondere zum enteignungsrechtlichen Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs entspricht (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG 1 C 48.63 - BVerwGE 19, 171 [173]; Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 71.62 - Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 3 S. 8 [10]; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG 4 C 156.65 - Buchholz 11 §Art. 14 GG Nr. 88 S. 99 [102 f.]).
  • BVerwG, 08.04.1965 - IV B 12.65

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Enteignung eines Grundstücksinhabers für

    Diese Bestimmungen müssen erforderlichenfalls unter Berücksichtigung von Art. 14 Abs. 3 GG verfassungskonform ausgelegt werden (BVerwG I C 48.63).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt, daß die Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 3 GG ohne den rechtsstaatlichen Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs in das Eigentum unvollständig sei (z.B. BVerwG I C 48.63).

  • BVerwG, 27.02.1969 - IV B 248.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 214/65

    Mietverhältnis und Eigentumsgarantie

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 52.87

    Gebietsabgrenzung für die Unternehmensflurbereinigung - Übernahme der Kosten für

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines

  • VGH Bayern, 28.02.2013 - 8 ZB 12.475

    Zur Sicherung des Fassungsbereichs eines Wasserschutzgebiets ist in der Regel die

  • BFH, 25.11.1975 - VIII R 262/72

    Abwendung eines Enteignungsverfahrens - Zinsen - Notarieller Kaufvertrag -

  • BVerwG, 17.09.1964 - I C 120.62

    Freigabe eines Grundstücks durch die britischen Truppen - Übernahme des

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 71.62

    Beschlagnahme eines unbebauten Grundstücks für die britischen Streitkräfte im

  • BVerwG, 23.12.1964 - I B 173.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.05.1968 - IV B 92.67

    Bestellung eines Erbbaurechts als Eigentumsentziehung

  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme eines Grundstücks durch Besatzungsmächte

  • VG Koblenz, 30.04.1980 - 6 K 117/79

    Anspruch auf Rücknahme einer gegenüber einem Beamten ausgesprochenen Ermahnung ;

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