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   BVerwG, 27.01.1965 - III C 3.63   

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https://dejure.org/1965,173
BVerwG, 27.01.1965 - III C 3.63 (https://dejure.org/1965,173)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1965 - III C 3.63 (https://dejure.org/1965,173)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1965 - III C 3.63 (https://dejure.org/1965,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungszeit in den Vertreibungsgebieten außerhalb Deutschlands - Unmittelbarer Einflussbereich der deutschen Staatsführung im zweiten Weltkrieg - Zerstörung eines in Jugoslawien gelegenen Betriebes bei einem Bombenangriff - Flucht aus Jugoslawien, um Vermögen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 182
  • WM 1965, 467
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1960 - IV ZR 51/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1965 - III C 3.63
    Soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor dem 30. Januar 1933 von Verfolgten erlittene Schäden als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verursacht und deshalb als entschädigungsfähig nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) anerkannt hat (RzW 1960, 496 Nr. 7: Fritzlar; RzW 1962, 168 Nr. 17: Wesel; RzW 1962, 258 Nr. 10: Thüringen; RzW 1963, 461 Nr. 25: Frankfurt am Main), beruht sie auf der Erwägung, daß es sich um Fälle handelte, in denen die Nationalsozialisten bereits vor der sogenannten Machtergreifung über staatliche Machtmittel verfügten - Frick war beispielsweise seit 1928 Innenminister in Thüringen -, um ihre Ziele in die Tat umzusetzen.
  • BVerwG, 17.05.1966 - III C 255.64

    Anspruch auf einen kriegsbedingten Schadensersatz

    Zur Einbeziehung Lettlands in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung (Bestätigung von BVerwG III C 3.63, Urteil vom 27. Januar 1965).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG III C 3.63 - (BVerwGE 20, 182 = Mtbl. BAA 1965, 245 = RzW 1965, 373 Nr. 33 - IFLA 1965, 174 = ZLA 1965, 149), auf das im einzelnen verwiesen wird, ausgeführt hat, ist eine Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV von dem Zeitpunkt an gegeben, in dem die deutsche Staatsführung einen unmittelbaren Einfluß auf die fremde Staatsführung ausübte, so daß der fremde Staat sich den deutschen Machtansprüchen beugte und die von der deutschen Staatsführung gewünschten Maßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der Judenpolitik, als gefügsames Werkzeug fremden Machtwillens durchführte, und daher bei Personen, die - wie der Kläger - zu dem Kreis der sogenannten Gruppenverfolgten gehörten, von einer Freiheit der Entschließung nicht mehr gesprochen werden konnte.

    Hatte ein Verfolgter bei Verfolgungsbeginn keinen Wohnsitz in den ausländischen Vertreibungsgebieten, kann dieses fehlende Erfordernis nicht deshalb hinzugedacht werden, weil er seinen Wohnsitz in diesem Gebiet aus Furcht vor einer zukünftigen Verfolgung aufgegeben hatte (Urteil des Senats vom 27. Januar 1965 a.a.O.; so auch für das BEG; BGH RzW 1964, 169 Nr. 33 und 370 Nr. 21).

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 37.75

    Beginn der Verfolgungszeit - Zeitliche Einheit - Einflußbereich der deutschen

    Auch bei früheren Entscheidungen zum Beginn der Verfolgungszeit entfiel häufig schon deshalb die Notwendigkeit, sich ausdrücklich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob für den Beginn der Verfolgungszeit auf den Tag als kleinste maßgebliche Zeiteinheit abzustellen sei, weil es sich nach der jeweiligen Fallgestaltung um Sachverhalte handelte, in denen der Verfolgte seinen Wohnsitz in einem Vertreibungsgebiet außerhalb des deutschen Gebietsstandes vom 31. Dezember 1937 bereits zu einem Zeitpunkt aufgegeben hatte, der vor dem Tag der Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung im Sinne des § 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV lag (vgl. Urteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG III C 3.63 - [BVerwGE 20, 182]: Auswanderung aus B./Jugoslawien 1940; Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 255.64 - [Buchholz 427.3 § 359 Nr. 38 = ZLA 1966, 248]: Auswanderung aus R./Lettland 1940; Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 1.65 - [ZLA 1966, 252 = Mtbl.

    Wenn dieses Ergebnis auch angesichts der eindeutigen Rechtslage nicht zu vermeiden ist (BVerwGE 20, 182; 38, 328), [BVerwG 01.10.1971 - VII C 5/71]so wäre es doch - angesichts der dargestellten normativen Lage für das "Altreich" - in Fällen der vorliegenden Art unerträglich, hinsichtlich des Beginns des Verfolgungszeitraums in den außerdeutschen Vertreibungsgebieten nicht auf den Beginn des Tages abzustellen, in den das maßgebliche historische Ereignis fiel, sondern genau auf dessen Zeitpunkt.

  • BVerwG, 02.05.1968 - III C 132.66
    Dieser Zeitpunkt war regelmäßig mit der Besetzung und stets mit der Eingliederung eines fremden Staatsgebietes gekommen und ist demnach im Memelland mit dem Abschluß des Eingliederungsvertrages vom 22. März 1939, auf Grund dessen die deutsche Wehrmacht das Memelland besetzte, eingetreten (BVerwGE 20, 182 und Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 -).

    Die berechtigte Befürchtung, das Memelland werde in nicht allzuferner Zeit in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen werden, kann rechtlich der von § 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV geforderten tatsächlichen Einbeziehung nicht gleichgesetzt werden (BVerwGE 20, 182).

  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 131.67

    Feststellung eines Verfolgungsschadens - Beginn des Verfolgungszeitraums mit

    Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwGE 20, 182; 29, 122 [BVerwG 07.02.1968 - VI C 57/65]; 32, 65 [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 98/68].

    Er hat das zuerst in dem Urteil vom 27. Januar 1965 (BVerwGE 20, 182) - ebenfalls im Hinblick auf Schäden, die einem Juden in Jugoslawien entstanden sind - ausgesprochen und diesen Grundsatz seither in ständiger Rechtsprechung wiederholt.

  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 188.67

    Schadensfeststellung an Hausrat und Grundvermögen - Zeitpunkt der Einbeziehung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt eine solche Einbeziehung vor, wenn die deutsche Staatsführung einen unmittelbaren Einfluß auf die fremde Staatsführung ausgeübt hat, so daß der fremde Staat sich den deutschen Machtansprüchen beugte und die von der deutschen Staatsführung gewünschten Maßnahmen, insbesondere auch auf dem Gebiet der Judenpolitik, durchführte (BVerwGE 20, 182; Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 -).

    Die möglicherweise bei dem Erblasser bestehende und - wie der Lauf der Dinge gezeigt hat - berechtigte Befürchtung, das Memelland werde in nicht allzu, ferner Zeit in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen werden, kann rechtlich nicht der von § 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV geforderten tatsächlichen Einbeziehung gleichgesetzt werden (BVerwGE 20, 182 und Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 -).

  • BVerwG, 07.05.1968 - III C 37.67

    Schadensfeststellung und Gewährung von Ausgleichsleistungen wegen eines

    Danach ist die "Einbeziehung" gegeben, wenn die deutsche Staatsführung einen unmittelbaren Einfluß auf die fremde Staatsführung ausübte, so daß der fremde Staat sich den deutschen Machtansprüchen beugte und als gefügiges Werkzeug fremden Machtwillens anzusehen war (BVerwGE 20, 182, Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - und 2. Mai 1968 - BVerwG III C 132.66 -).

    Die berechtigte Befürchtung, das Memelland werde in nicht allzu ferner Zeit in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen werden, kann rechtlich nicht der von § 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV geforderten tatsächlichen Einbeziehung gleichgesetzt werden (BVerwGE 20, 182).

  • BVerwG, 17.05.1966 - III C 1.65

    Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen und Hausratschaden eines deutschen

    Bestätigung vom BVerwG III C 3.63 - Urteil vom 27. Januar 1965 - hier im Hinblick auf die Einbeziehung Litauens in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung.

    Wie der Senat in seinemUrteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG III C 3.63 - (BVerwGE 20, 182) entschieden hat, ist eine Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV von dem Zeitpunkt an gegeben, in dem die deutsche Staatsführung einen unmittelbaren Einfluß auf die fremde Staatsführung ausübte, so daß der fremde Staat sich den deutschen Machtansprüchen fügte und die von der deutschen Staatsführung gewünschten Maßnahmen durchführte.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 4/98 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Dem Wort unmittelbar sollte nach dem Willen des Gesetzgebers eine den "Einflußbereich" einengende Bedeutung zukommen (vgl BVerwGE 20, 182, 184; BVerwGE 29, 122 ff mwN).
  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. BVerwGE 20, 182; 29, 122) [BVerwG 07.02.1968 - VI C 57/65].
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 3/99 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Dem Wort unmittelbar sollte nach dem Willen des Gesetzgebers eine den "Einflußbereich" einengende Bedeutung zukommen (vgl BVerwGE 20, 182, 184; BVerwGE 29, 122 ff mwN).
  • BVerwG, 26.10.1972 - III C 57.71

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Ungarn -

  • BVerwG, 18.06.1970 - III C 12.69

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen

  • BVerwG, 04.06.1970 - III C 102.68

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Hausrat - Gewährung einer

  • BVerwG, 13.06.1968 - III C 69.67
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 17.80

    Entziehungstatbestand - Veräußerung von Betriebsvermögen - Verfolgungszeit -

  • BVerwG, 07.10.1971 - III C 143.69

    Einbeziehung des Memelgebietes am 22. März 1939 in den unmittelbaren

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 189.67

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden an

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 129.67

    Feststellung von kriegsbedingten Verfolgungsschäden

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 181.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Hausrat - Gewährung von

  • BVerwG, 27.11.1969 - III C 11.67

    Anspruch auf Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen -

  • BVerwG, 10.10.1968 - III C 132.67

    Beginn der Verfolgungszeit - Einbeziehung in den unmittelbaren Einflussbereich

  • BVerwG, 29.10.1970 - III C 7.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

  • BVerwG, 06.03.1969 - III B 102.68

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen - Zulässigkeit und

  • BVerwG, 02.02.1967 - III B 14.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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