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BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens - Heranziehung eines Soldaten zur Leistung von Schadensersatz durch Verwaltungsakt - Verpflichtung eines Soldaten durch den Bund zur Leistung von Schadensersatz - Verursachung eines Schadens durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 22.12.1964 - 3 K 120/64
- BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 21, 270
- NJW 1966, 364
- MDR 1966, 176
- DVBl 1966, 145
- DÖV 1966, 350
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 394.63
Auszug aus BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Der Bund kann den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes gemäß § 24 des Soldatengesetzes verpflichten (Bestätigung von BVerwGE 18, 283 und im Anschluß an BVerwGE 19, 243).Das Verwaltungsgericht, könne dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 18, 283 nicht folgen, wonach die hoheitliche Geltendmachung des Anspruches aus Art. 20 Abs. 3 GG gerechtfertigt sei.
Sie begehrt die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht, weil das Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 18, 283 und vom 15. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 65.64 - abweiche.
Der erkennende Senat hat in seinen genannten Urteilen BVerwGE 18, 283 und vom 15. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 65.64 - entschieden, daß der Bund den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes nach § 24 des Soldatengesetzes - SG - vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114), nunmehr in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 9. Juli 1962 (BGBl. I S. 447), verpflichten kann.
Ein derartiges Mißverständnis liegt auch nicht den Darlegungen im Urteil BVerwGE 18, 283 [285] zugrunde.
(NJW 1964 S. 2366) und Rupp (JZ 1965 S. 180) auch nicht aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums hergeleitet werden, da Art. 33 Abs. 5 GG für die Soldaten ohnehin nicht gilt und hergebrachte Grundsätze nicht einmal für das Berufssoldatentum sich entwickelt haben (BVerfGE 3, 288 [334/335]).
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Der Bund kann den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes gemäß § 24 des Soldatengesetzes verpflichten (Bestätigung von BVerwGE 18, 283 und im Anschluß an BVerwGE 19, 243).Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil BVerwGE 19, 243 die gleiche Auffassung zu den beamtenrechtlichen Haftungsvorschriften des § 78 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1801) und des § 84 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1. Juni 1962 (GV NW S. 272) vertreten.
Daß der für Entscheidungen beamtenrechtlicher Streitigkeiten neben anderen zuständige II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Heranziehung des Beamten zum Schadensersatz wegen Dienstpflichtverletzung durch Verwaltungsakt nicht einen Verstoß gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sieht, ergibt sich aus dessen Urteil BVerwGE 19, 243.
- BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 65.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Sie begehrt die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht, weil das Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 18, 283 und vom 15. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 65.64 - abweiche.Der erkennende Senat hat in seinen genannten Urteilen BVerwGE 18, 283 und vom 15. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 65.64 - entschieden, daß der Bund den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes nach § 24 des Soldatengesetzes - SG - vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114), nunmehr in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 9. Juli 1962 (BGBl. I S. 447), verpflichten kann.
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52
Berufssoldatenverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
(NJW 1964 S. 2366) und Rupp (JZ 1965 S. 180) auch nicht aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums hergeleitet werden, da Art. 33 Abs. 5 GG für die Soldaten ohnehin nicht gilt und hergebrachte Grundsätze nicht einmal für das Berufssoldatentum sich entwickelt haben (BVerfGE 3, 288 [334/335]). - BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Auszug aus BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Für die entsprechenden vermögensrechtlichen Beziehungen aus dem Beamtenverhältnis geht die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, sie seien nicht nur öffentlich-rechtlicher Natur, vielmehr sei das Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten auch in dieser Beziehung auf dem Grundsatz der Überordnung aufgebaut (so schon die grundlegende Entscheidung BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [266] unter Bezugnahme auf BGHZ 10, 30, von der aus die gesamte Rechtsprechung zum Vertrauensschutz und zur Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge entwickelt wurde). - BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Rechtsweg für Beamtenansprüche
Auszug aus BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Für die entsprechenden vermögensrechtlichen Beziehungen aus dem Beamtenverhältnis geht die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, sie seien nicht nur öffentlich-rechtlicher Natur, vielmehr sei das Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten auch in dieser Beziehung auf dem Grundsatz der Überordnung aufgebaut (so schon die grundlegende Entscheidung BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [266] unter Bezugnahme auf BGHZ 10, 30, von der aus die gesamte Rechtsprechung zum Vertrauensschutz und zur Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge entwickelt wurde).
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz; …
Das im Anschluss an eine im weiteren Sinne polizeirechtliche Abschleppmaßnahme begründete amtliche Verwahrungsverhältnis ist nicht wie etwa das Soldatenverhältnis subordinationsrechtlich im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgestaltet (BVerwG, Urt. v. 28.06.1965 - VIII C 10.65 - BVerwGE 21, 270). - BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 74.66
Haftung des Soldaten gegenüber dem Bund für durch Dienstpflichtverletzung …
Zur Frage der Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Bundes gegen den Soldaten aus Dienstpflichtverletzungen (Bestätigung von BVerwGE 18, 283 und 21, 270).Das angeführte frühere Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat der erkennende Senat durch sein Urteil vom 15. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 65.64 - teilweise abgedruckt in BVerwGE 21, 271 f. [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65], ferner Buchholz BVerwG 238.4, § 24 Nr. 3 - aufgehoben.
Sowohl in diesem Urteil als auch in seinen beiden Entscheidungen BVerwGE 18, 283 und 21, 270 hat er die Zulässigkeit des Leistungsbescheides für Schadensersatzansprüche des Bundes gegen Soldaten bejaht.
Diesen Grundsatz hat er in seiner Entscheidung BVerwGE 21, 270 (273) [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65] für den Schadensersatzanspruch aus § 24 SG näher begründet: Hinsichtlich der Erfüllung seiner Dienstpflichten und hinsichtlich der Folgen der Nichterfüllung dieser Pflichten stehe der Soldat in einem gesetzlich begründeten Hoheitsverhältnis; gerade bei der Haftung wegen Dienstpflichtverletzung komme der hoheitliche Charakter noch mehr zum Vorschein als bei den sonstigen vermögensrechtlichen Beziehungen aus dem Soldatenverhältnis.
Nur in diesem Sinne und nicht etwa disziplinarrechtlich zu verstehen ist der Hinweis darauf, daß die Inanspruchnahme eines Soldaten auf Schadensersatz auch den Charakter einer Sanktion wegen Vernachlässigung der dienstlichen Pflichten in sich berge (BVerwGE 21, 273 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]).
- BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62
Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …
Andererseits setzt sich der erkennende Senat mit der Rechtsauffassung, daß der Beklagte den hier streitigen Schadensersatzanspruch nicht durch Verwaltungsakt verwirklichen darf" nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des VIII. und der darauf zum Teil aufbauenden Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Bund den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes gemäß § 24 des Soldatengesetzes verpflichten kann und der Dienstherr seinen Beamten durch Verwaltungsakt zum Ersatz eines durch Dienstpflichtverletzung verursachten Vermögensschadens heranziehen darf (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270) [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64].Das hat der VIII. Senat in dem Urteil BVerwGE 21, 270 sowie seinem dort auszugsweise wiedergegebenen Urteil vom 15. Oktober 1964 klar zum Ausdruck gebracht; schon in seinem ersten einschlägigen Urteil BVerwGE 18, 283 war bei der Bejahung der Regelungsmöglichkeit durch Verwaltungsakt ausdrücklich auf die "von der Unterwerfung erfaßten Rechtsbeziehungen" abgestellt worden.
Der erkennende Senat hat bisher noch nicht ausgesprochen, daß die "Vermögensbeziehungen" zwischen Dienstherrn und Beamten subordinationsrechtlicher Natur, seien; zu der gegenteiligen Bemerkung im Urteil des VIII. Senats (BVerwGE 21, 270 [273]) ist klarzustellen, daß das dort angeführte Urteil des erkennenden Senats (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [266]) eine Klassifizierung als subordinationsrechtlich nur hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche des Beamten auf dem Gebiete des Besoldungsrechts und des Versorgungsrechts und hinsichtlich der behördlichen Maßnahmen auf gerade diesem Gebiete vorgenommen hat.
Hierfür kann, insbesondere BVerwGE 21, 270 (273) [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65] angeführt werden, wo zwar zunächst die subordinationsrechtliche Natur des Schadensersatzanspruchs aus der subordinationsrechtlichen Natur der verletzten Verpflichtung gerechtfertigt wird (was nach dem oben Gesagten wohl nicht ausreicht); aber unmittelbar anschließend wird diese Argumentation ergänzt durch den Hinweis darauf, daß die Inanspruchnahme eines Soldaten auf Schadensersatz auch den Charakter einer Sanktion wegen Vernachlässigung der dienstlichen Pflichten, in sich berge.
- BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67
Einbehaltung von Dienstbezügen
Nach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz des deutschen Verwaltungsrechts sind die Organe der vollziehenden öffentlichen Gewalt befugt, zur hoheitlichen Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben Verwaltungsakte - mit dem Merkmal der befristeten Anfechtbarkeit und dem Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit nach Eintritt; der Unanfechtbarkeit bei Fehlen von Rechtsfehlern, die zur Nichtigkeit führen - zu erlassen, sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vorgeschrieben ist (ebenso schon BVerwGE 18, 283 [285]; 19, 243 [245 f.]; 21, 270 [271]). - VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 BV 03.2888
Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Soweit sich diese Befugnis nicht aus gesetzlichen Einzelvorschriften ergibt, beruht sie auf Gewohnheitsrecht (so das Bundesverwaltungsgericht schon zur Rechtslage, wie sie vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze gegolten hat, vgl. BVerwGE 21, 270/271 f.; näher begründet in BVerwGE 28, 1/2 f., dort auch unter Hinweis auf das seinerzeit im Entwurfsstadium befindliche Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, wo auch nicht vorgesehen sei, die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten von einer gesetzlichen Ermächtigung abhängig zu machen - dabei ist es bei der in Kraft getretenen Fassung des Gesetzes bis heute geblieben).Auch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums begründen solche Bedenken nicht (vgl. BVerwGE 19, 243; E 21, 270/272/274).
- BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 82/88
Auskunftspflicht nach § 144 Abs. 3 AFG
In ständiger Rechtsprechung hat das BSG in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht zusätzlich zum öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis gefordert, daß, soweit nicht ausdrücklich ein Verwaltungsakt vorgesehen ist, der Erlaß des Verwaltungsaktes durch das Überordnungsverhältnis legitimiert sein muß (BSGE 5, 140, 143; 12, 65, 68; 30, 230, 233;… 41, 237, 238 = SozR 5910 § 90 Nr. 2;… 45, 296, 298 = SozR 2200 § 381 Nr. 26;… BSGE 49, 291, 294 = SozR 4100 § 145 Nr. 1; BVerwGE 21, 270, 271; 24, 225, 228; 27, 245, 246). - BVerwG, 24.07.1975 - V C 22.74
Überleitung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich auf den Träger der …
Das und nichts anderes wird verneint, und zwar unter Bezugnahme auf die Entscheidungen BVerwGE 19, 149; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]und 35, 36. Diese betreffen, wie es in dem Beschluß heißt, den "insoweit" rechtsähnlichen Fall der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 1531 RVO.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 149; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65][278]) ist die volle Inanspruchnahme einer Rentennachzahlung durch den vorleistenden Fürsorgeträger dann ermessensfehlerhaft, wenn sie dazu führt, daß der durch die Gewährung der laufenden Rente aus dem Kreis der Fürsorgeberechtigten an sich Ausgeschiedene wegen unzureichender Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs alsbald wieder auf die öffentliche Fürsorge angewiesen ist.
- OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
Kostenbescheid, ; Aufwendungsersatz, ; öffentlich-rechtliche Verwahrung; …
Dies gilt namentlich auch für Kostenerstattungsansprüche, die sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, juris Rn. 22 zu § 84 Abs. 1 AuslG; Urt. v. 6. Mai 1964 - 8 C 10.65 -, zu § 24 Soldatengesetz;… Urt. v. 17. September 1964 - 2 C 147.61 -, juris;… Urt. v. 28. September 1967 - 2 C 37.67 -, juris jeweils zu beamtenrechtlichen Erstattungspflichten). - BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der …
§ 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>). - OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12
Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar
siehe BVerwG, Urteile vom 28.6.1965 - VIII C 10.65 -, BVerwGE 21, 270, 271, vom 28.9.1967 - II C 37.67 -, BVerwGE 28, 1, 2, und vom 13.6.1985 - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71, 354, 357. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung
- VG Würzburg, 04.12.2012 - W 1 K 12.330
Soldatenrecht; Schadensersatz; Beschädigung eines Dienstfahrzeugs; …
- OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20
Kosten der Verwahrung eines beschlagnahmten Tieres; Halterwechsel
- BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66
Inanspruchnahme durch Leistungsbescheid nach Beendigung des …
- BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72
Sterbegeldberechtigter - Auskehrung - Beerdigungskosten - Dienstherr - Sterbefall
- VG Cottbus, 06.04.2017 - 6 K 375/14
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
- BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes …
- BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.01.1989 - 2 B 49.88
Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des …
- BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.04.1970 - VII B 7.70
Erstattung von Kanalanschlussgebühren - Eröffnung des Verwaltunngsrechtswegs bei …
- VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
Rechtmäßigkeit des Fernhaltens schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Grundschule …
- VG Osnabrück, 17.09.2002 - 1 A 63/02
Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten durch den Bruder des Verstorbenen; …
- BVerwG, 21.02.1977 - 4 B 23.77
Grundsätze einer objektiven und sachlichen Prozessleitung - Ablehnung wegen …
- OVG Thüringen, 01.06.2017 - 3 KO 360/13
Festsetzung von Erstattungen durch Verwaltungsakt im zwischenbehördlichen Über- …
- BVerwG, 05.04.1978 - 5 B 12.78
Einlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an …
- BVerwG, 05.04.1978 - 5 B 13.78
Einlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an …
- BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 3.76
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.04.1970 - VI C 106.65
Festsetzung eines Schadensersatzanspruchs durch einen Verwaltungsakt
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1973 - 6 A 97/71
Heranziehung des Eigentümers einer Parzelle zur Erstattung von …
- BVerwG, 03.02.1972 - V CB 57.71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der …
- BVerwG, 24.03.1971 - V B 8.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.05.1968 - II C 64.65
Begehung einer Dienstpflichtverletzung durch einen Beamten - Begriff der groben …
- VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 968/05
- VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 1020/05
Einhaltung der Schulbesuchspflicht für alle schulpflichtigen Schüler ; Androhung …
- BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
Schadensersatzanspruch des Bundes gegenüber Soldaten - Zulässigkeit und …
- BVerwG, 10.10.1969 - VII C 38.68
Abführung von Übergewinn aus Rüstungslieferungen während des zweiten Weltkrieges …
- BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 91.66
Unfall eines Soldaten mit einem bundeswehreigenen Kraftfahrzeug - Haftung des …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1966 - V A 98/63
Schadensersatzpflicht eines Soldaten; Anforderungen für die vorsätzliche …
- VG Cottbus, 13.12.2021 - 8 K 2699/17
Recht der freien Berufe
- VG Dessau, 06.02.2004 - 1 A 236/02
- BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 92.66
Schadenshaftung bei Nichtbeachtung des Fahrbefehls - Voraussetzungen für die …