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   BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65   

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BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65 (https://dejure.org/1967,131)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1967 - IV C 87.65 (https://dejure.org/1967,131)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1967 - IV C 87.65 (https://dejure.org/1967,131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalten eines Imbissstandes - Versagung einer Bauerlaubnis zum Aufstellen eines Imbissstandes - Belästigungen der Ingebrauchnahme eines Imbissstandes für die Anwohner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 10
    Abänderung von Bebauungsplänen durch eine von ihnen abweichende tatsächliche Entwicklung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 282
  • NJW 1967, 1291
  • NJW 1967, 337
  • MDR 1967, 395
  • MDR 1967, 695
  • DÖV 1968, 55
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65
    Das wäre jedoch auf das Ergebnis ohne Einfluß, weil in diesem Falle die Pläne von 1910 und 1920 als sogenannte einfache Bebauungspläne im Rahmen des § 34 BBauG Berücksichtigung zu finden hätten (vgl.Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - BVerwGE 19, 164 [167 ff.]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Daß Bebauungspläne - wie andere Rechtssätze auch - durch die Bildung entgegenstehenden Gewohnheitsrechts ungültig werden können, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - (BVerwGE 26, 282 [284 f.]) dargelegt.
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Daß deshalb, weil diese Voraussetzungen nicht vorliegen, erst recht kein den Bebauungsplan überwindendes Gewohnheitsrecht entstanden sein kann, liegt auf der Hand (vgl. dazu Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 87.65 - [BVerwGE 26, 282]).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Das Normenkontrollgericht hat sich nicht in Widerspruch zu der vom Senat im Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 87.65 - (BVerwGE 26, 282) vertretenen Rechtsansicht gesetzt, daß Bebauungspläne durch eine von ihren Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung außer Kraft gesetzt werden können, wenn die Entwicklung zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führt.
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Das Berufungsgericht hat sich auch nicht in Widerspruch zu der vom Senat im Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 87.65 - (BVerwGE 26, 282) vertretenen Rechtsansicht gesetzt, daß Bebauungspläne durch eine von ihren Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung außer Kraft gesetzt werden können, wenn die Entwicklung zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führt.
  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Auf die sich daraus ergebenden Rechtsfragen ist hier nicht einzugehen (vgl. die Entscheidung BVerwGE 26, 282, auf die der Oberbundesanwalt hinweist), weil es allein auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Hauses und nicht auf die spätere Entwicklung ankommt (also auch nicht auf einen Gemeinderatsbeschluß aus dem Jahre 1970): Durfte das Haus im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht dauernd bewohnt werden, so entfällt die Steuerbegünstigung von Anfang an, ohne daß die Möglichkeit einer nachträglichen Steuerbegünstigung wegen Fortfalls dieses Hindernisses bestände.
  • OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90

    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht, - Neubau, - wesentliche Änderung, - S-Bahn

    Zwar wirft das die Frage auf, ob ein Streckenabschnitt dann funktionslos und seine rechtliche Qualität obsolet wird, wenn er im Nichts endet, weil die Anschlußstrecke endgültig stillgelegt worden ist (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu funktionslos gewordenen Bebauungsplänen, BVerwGE 26, 282 [284 f.]; 54, 5 [8 ff.]).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 B 30.79

    Baubeschränkungen auf Grund einer Staffelbauordnung - Revisibilität der Münchener

    Die Rechtssachen haben keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); die angefochtenen Urteile weichen auch nicht von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Senats vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - BVerwGE 26, 282 ab (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Das Berufungsgericht hat im Anschluß an das Urteil des Senats vom 10. März 1967 a.a.O. im Hinblick auf die fraglichen Beschränkungen erwogen, ob der - hier nach § 173 Abs. 3 BEauG als Bebauungsplan übergeleitete - § 14 der Staffelbauordnung insoweit durch Gewohnheitsrecht außer Kraft gesetzt worden ist.

  • BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das Berufungsgericht nicht vom Urteil des beschließenden Senatsvom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - (BVerwGE 26, 282) ab.

    Einen solchen Anspruch hat das Berufungsgericht aber auch für den Fall verneint, daß man die weitere Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 StBO "im Bauquartier in Zweifel ziehen wollte", und zwar - wie der Hinweis des Berufungsgerichts auf die Entscheidung des Senats in BVerwGE 26, 282 zeigt - offenbar aus den in jener Entscheidung entwickelten Erwägungen; in einem solchen Fall wäre nach Auffassung des Berufungsgerichts an die Stelle der weggefallenen Vorschrift keinesfalls "die Vorschrift getreten, daß die südlich der Vorderseite der Wohnhäuser bis zur vorderen Baugrenze sich erstreckenden Grundstückszonen nicht mehr bebaut werden dürften".

  • BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98

    Innerdeutscher Handel vor der Wiedervereinigung

    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ist --für bestimmte Regelungsbereiche mit Eigentümlichkeiten, die die Übertragbarkeit der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall ohnehin zweifelhaft erscheinen lassen-- angenommen worden, Rechtsvorschriften könnten ohne formelle Aufhebung --oder gewohnheitsrechtliche Derogation, die hier von vornherein nicht in Betracht kommt-- außer Kraft treten, weil sie "funktionslos" geworden sind (vgl. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. März 1967 IV C 87.65, BVerwGE 26, 282; vom 29. April 1977 IV C 39.75, BVerwGE 54, 5; vom 3. August 1990 7 C 41-43.89, BVerwGE 85, 273, und vom 17. Februar 1997 4 B 16.97, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1997, 512).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV B 56.68

    Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung für eine Teilung von einem

    Zudem konnte gerade hier, selbst wenn man von der zunehmenden Konkretisierung der planerischen Vorstellungen ... absieht, die tatsächliche Entwicklung im strittigen Bereich nicht außer Betracht bleiben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - [MDR 1967, 695]).".

    Zweifel erweckt vor allem die Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - (BVerwGE 26, 282).

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

  • OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19

    Unterlassung betriebsbezogener Verwendung von an einen landwirtschaftlichen

  • VG Ansbach, 17.08.2016 - AN 9 K 15.02250

    Kfz-Handel im allgemeinen Wohngebiet

  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

  • OVG Berlin, 26.01.1979 - II A 5.77

    Bebauungsplan; Nutzungsflächenplan; Planänderung; Änderung; Umplanung;

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 15.97

    Zurückweisen und Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erheben von

  • OVG Niedersachsen, 06.01.1995 - 1 L 2709/93

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Campingplatz; Auftreten eines seltenen Tieres;

  • VG Regensburg, 06.03.2018 - RN 6 K 16.956

    Erfolglose Klage gegen negativen Bauvorbescheid wegen Unzulässigkeit des

  • BVerwG, 23.05.1967 - IV B 154.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Festsetzung eines

  • BVerwG, 24.03.1972 - IV B 4.72

    Zulässigkeit einer Befreiung nach Wandel allein der ortsgesetzgeberischen

  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 96.65

    Anforderungen an die Begründung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 20.02.1969 - IV B 152.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • OVG Saarland, 26.03.1976 - II R 67/75

    Sachliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Genehmigung der Änderung eines

  • BVerwG, 28.10.1974 - IV B 117.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 30.01.1974 - I B 37.73

    Versagung des Abschusses von Wildtieren - Vorliegen einer regelmäßigen Übung über

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 64.67

    Errichtung einer Garagenanlage in einem geschützten Wohngebiet - Befreiung wegen

  • VG Berlin, 10.07.1991 - 4 A 337.88

    Feststellungsklage; Videothek; Öffnungszeiten; Feiertagsschutzverordnung;

  • BVerwG, 17.12.1980 - 4 B 150.80

    Straßenrechtliche Einziehung einer Straße mangels öffentlichem Verkehrsbedürfnis

  • BVerwG, 08.06.1971 - I C 36.69

    Verbot der Kennzeichnung schaumweinähnlicher Getränke unter Verwendung des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1989 - 8 S 2821/87

    Raumordnungsrecht und Städtebaurecht - Gültigkeit einer Verordnung über die

  • VGH Bayern, 21.06.1982 - 7 N 81 A.62
  • BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67

    Zulässigkeit einer Gaststätte im Wohngebiet - Verbindlichkeit von Bebauungsplänen

  • BVerwG, 28.04.1977 - 7 B 51.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Berlin, 07.12.1973 - I A 178.72

    Schutz von artenreichen Verlandungsgebieten der Berliner Havel mit sehr seltenen

  • BVerwG, 11.11.1968 - IV B 50.68

    Fortgeltung von gem. § 173 Abs. 4 Bundesbaugesetz (BBauG) vorübergehend als

  • BVerwG, 11.04.1967 - IV B 104.66

    Rechtsmittel

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