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   BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66   

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BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66 (https://dejure.org/1968,89)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1968 - IV C 96.66 (https://dejure.org/1968,89)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1968 - IV C 96.66 (https://dejure.org/1968,89)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderung eines Erschließungsbeitrages - Anbaugenehmigung an dem noch nicht anbaufähig eingerichteten Weg - Verwirklichung von Ausbauplänen der Stadt - Fertigstellung von Erschließungsanlagen in Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz

  • rechtsportal.de

    BBauG § 130 Abs. 1; BBauG § 132 Nr. 4
    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 207
  • MDR 1969, 335
  • ZMR 1969, 148
  • DVBl 1969, 274
  • DÖV 1969, 287
  • DÖV 1969, 356
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66
    Der erkennende Senat hat entschieden, daß Ausfälle, die einer Gemeinde dadurch entstehen, daß sie die Eigentümer von Eckgrundstücken bevorzugt behandelt, auf die übrigen Anlieger umgelegt werden können, auch wenn eine solche Berechnungsmethode in der Ortssatzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - in DWW 1968, 340).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Dazu ist erforderlich, daß in der Satzung festgelegt wird, wie die Fahrbahn, Bürgersteige oder Radfahrwege zu befestigen sind, dh es muß zumindest die Art der Befestigung in der Satzung angegeben werden, wobei allerdings mehrere verschiedene Ausführungsarten wahlweise vorgesehen sein können (vgl. Urteile des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - BVerwGE 30, 207 [210], vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6 [S. 7], vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [178] und vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 [S. 16/17]).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 06.09.1968 (IV C 96.66, BVerwGE 30, 207 [208]) festgestellt, dass die Schaffung eines einheitlichen Erschließungsgebietes für das gesamte Stadtgebiet im Bundesbaugesetz nicht vorgesehen sei und der Erhebung einer Erschließungssteuer sehr nahe kommen würde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Eine solche Regelung ist zu unbestimmt und damit unwirksam,da sie es den Anliegern nicht ermöglicht, sich durch einen Vergleich zwischen dem tatsächlich erreichten Ausbauzustand und den Angaben in der Satzung ein eigenes Urteil darüber zu bilden, ob die Erschließungsanlage der Merkmalsregelung entsprechend endgültig hergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1977 - IV C 55.75 -, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25; BVerwG, Urteil vom 06. September 1968 - IV C 96.66 -, BVerwGE 30, 207).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Richtig ist allerdings, daß § 132 Nr. 4 BBauG bei Anbaustraßen eine Verweisung auf Ausbaupläne nicht gestattet (vgl. etwa Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - BVerwGE 30, 207 [BVerwG 06.09.1968 - IV C 96/66]).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Eine solche Erkennbarkeit wird nicht durch eine Regelung erreicht, die die endgültige Herstellung nicht von der Erfüllung tatsächlicher Merkmale der Herstellung, sondern davon abhängig macht, daß die Gemeinde die Anlage für den Benutzungszweck freigibt (vgl. zu diesem Zusammenhang Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - BVerwGE 30, 207 [BVerwG 06.09.1968 - IV C 96/66]).
  • BVerwG, 18.12.1973 - IV B 154.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Mit der Beschwerde rügt der Beklagte die Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207) und vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6).

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - ab, noch wirft es eine über dieses Urteil hinausgehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.

    Ausnahmsweise hat der Senat in der Sache BVerwG IV C 96.66 im Interesse der Bürger und zur Vermeidung von Unklarheiten, die zu Lasten der Gemeinde gehen würden, eine Bekanntmachung der Gemeinde für den Fall zugelassen, in dem die Straße bereits mit einer der Satzung entsprechenden Decke versehen ist, diese aber nur vorläufig bis zur Herstellung einer anderen, ebenfalls in der Satzung wahlweise zugelassenen Decke aufgebracht worden ist.

  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Sie hat eine rechtliche Unsicherheit beseitigt, indem sie die vorherige Regelung ersetzte, die für fehlerhaft gehalten werden konnte (und auch tatsächlich fehlerhaft war), weil die Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in den vorangegangenen Ortsgesetzen dem gesetzlichen Erfordernis in § 132 Nr. 4 BBauG nicht entsprach (vgl. Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 18.12.1973 - IV B 155.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Mit der Beschwerde rügt der Beklagte die Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207) und vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6).

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - ab, noch wirft es eine über dieses Urteil hinausgehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.

    Ausnahmsweise hat der Senat in der Sache BVerwG IV C 96.66 im Interesse der Bürger und zur Vermeidung von Unklarheiten, die zu Lasten der Gemeinde gehen würden, eine Bekanntmachung der Gemeinde für den Fall zugelassen, in dem die Straße bereits mit einer der Satzung entsprechenden Decke versehen ist, diese aber nur vorläufig bis zur Herstellung einer anderen, ebenfalls in der Satzung wahlweise zugelassenen Decke aufgebracht worden ist.

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    So hat der Senat im Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207) ausgesprochen, es müsse genügen, wenn aus der Ortssatzung hervorgehe, daß eine moderne Straßenbefestigung verlangt werde; in diesem Falle könnten auch mehrere moderne Ausführungsarten wahlweise aufgeführt werden.

    Bereits im Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (DVBl. 1962, 275) hat der Senat § 132 Nr. 4 BBauG deshalb dahin ausgelegt, daß es nur darum gehen könne, Merkmale zu finden, die allgemein - ohne Bezug auf eine individuelle Erschließungsanlage - in einer Ortssatzung festgelegt werden könnten, wenn auch nicht zu verkennen sei, daß damit keine volle Klarheit über die endgültige Herstellung der Straße gewonnen werde.

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Dabei bleiben die tatsächlichen Kosten Grundlage der Abrechnung, weil die Einheits-sätze nach den durchschnittlich aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen zu ermitteln sind; die Pauschsätze sollen auf diese Weise den tatsächlichen Kosten nahekommen (BVerwG, Urt. v. 22.1.1971, IV C 60.69, BVerwGE 37, 99, juris Rn. 8; Urt. v. 6.9.1968, IV C 96.66, BVerwGE 30, 207, juris Rn. 8; Urt. v. 25.9.1968, IV C 81.66, BVerw-GE 30, 240, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 5.7.1972, 2 BvL 6/66 u.a., BVerfGE 33, 265, juris Rn. 104).
  • OVG Saarland, 11.01.2010 - 1 A 7/09

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Vorhandene Erschließungsanlage;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 76.73

    Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und

  • BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80

    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und

  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68

    Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von

  • BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 7.81

    "sonst vorgesehene Ausführung" als Merkmal des Ausbauprogramms -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Verkehrsanlage, Anlage, Betrachtungsweise,

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 56.78
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte

  • VGH Bayern, 02.03.2007 - 6 CS 06.2983
  • BVerwG, 23.07.1975 - 4 CB 11.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.06.1976 - 4 B 84.76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionsgrundes i.R.e. baurechtlichen

  • BVerwG, 26.05.1972 - IV B 24.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bessere Ableitung als

  • VG Minden, 28.06.1996 - 5 K 3463/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Erhebung von

  • VG Minden, 28.06.1996 - 5 K 3464/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung zu

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.08.1984 - 3 A 124/83

    Heranziehung zu den Kosten für die Herstellung des Anschlusses an einen

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