Rechtsprechung
BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 21.06.1968 - 3 K 110/66
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 31, 324
- NJW 1969, 1822
- MDR 1969, 789
- DÖV 1969, 758
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64
Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Seine Erledigung findet der Einberufungsbescheid erst mit der durch Entlassung oder Ausschluß bewirkten Beendigung des auf ihm beruhenden Wehrdienstverhältnisses (Ergänzung zu BVerwGE 20, 240 und 25, 362).Dies ergebe sich im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 240 und 25, 362) aus dem gesetzlichen Zweck des Einberufungsbescheids, der durch die Festsetzung des Zeitpunktes des Dienstantritts zugleich auch die genaue Dauer des angeordneten Wehrdienstes festlege.
Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit für sich allein ohne Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).
- BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64
Beurteilung der Pflicht zur Ableistung des vollen Grundwehrdienst oder nur des …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Seine Erledigung findet der Einberufungsbescheid erst mit der durch Entlassung oder Ausschluß bewirkten Beendigung des auf ihm beruhenden Wehrdienstverhältnisses (Ergänzung zu BVerwGE 20, 240 und 25, 362).Dies ergebe sich im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 240 und 25, 362) aus dem gesetzlichen Zweck des Einberufungsbescheids, der durch die Festsetzung des Zeitpunktes des Dienstantritts zugleich auch die genaue Dauer des angeordneten Wehrdienstes festlege.
Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit für sich allein ohne Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).
- BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Durch den Einberufungsbescheid wird auf Grund der zuvor getroffenen Entscheidung über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen (§§ 16 Abs. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 WpflG) dessen Gestellungspflicht für eine bestimmte Wehrdienstleistung festgesetzt mit der rechtlichen Wirkung, daß der Wehrpflichtige für diese öffentlich-rechtliche Dienstleistung in Anspruch genommen ist und daß das Wehrdienstverhältnis gemäß §§ 1 Abs. 1 und 2 des Soldatengesetzes - SG - vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114) in dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt rechtlich beginnt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Wehrpflichtige die ihm obliegende Dienstleistung tatsächlich aufnimmt oder nicht (vgl. BVerwGE 26, 182 [184]; 27, 257).Bei der demnach vorliegenden reinen Anfechtungsklage ist der neben dem Aufhebungsantrag gestellte Bescheidungsantrag verfehlt (vgl. dazu BVerwGE 27, 257 und 29, 239).
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Bei der demnach vorliegenden reinen Anfechtungsklage ist der neben dem Aufhebungsantrag gestellte Bescheidungsantrag verfehlt (vgl. dazu BVerwGE 27, 257 und 29, 239). - BVerwG, 10.02.1967 - VII C 46.66
Pflicht des Nachdienens des Wehr- und Ersatzdienstes - Gerechtfertigung einer …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Durch den Einberufungsbescheid wird auf Grund der zuvor getroffenen Entscheidung über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen (§§ 16 Abs. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 WpflG) dessen Gestellungspflicht für eine bestimmte Wehrdienstleistung festgesetzt mit der rechtlichen Wirkung, daß der Wehrpflichtige für diese öffentlich-rechtliche Dienstleistung in Anspruch genommen ist und daß das Wehrdienstverhältnis gemäß §§ 1 Abs. 1 und 2 des Soldatengesetzes - SG - vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114) in dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt rechtlich beginnt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Wehrpflichtige die ihm obliegende Dienstleistung tatsächlich aufnimmt oder nicht (vgl. BVerwGE 26, 182 [184]; 27, 257).
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70
Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden …
Mit dem - fruchtlosen - Ablauf des im Einberufungsbescheid für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunktes wird allein das nicht eingehaltene Gestellungsgebot, nicht jedoch die Einberufung als solche gegenstandslos (Ergänzung zu BVerwGE 31, 324).Soweit er durch die gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 WpflG vorgeschriebene Bekanntgabe von Ort und Zeit des Diensteintritts die Konkretisierung des in Satz 3 jener Vorschrift enthaltenen rechtlichen Gebots an den Wehrpflichtigen bewirkt, sich an einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Wehrdienst in der Bundeswehr zu stellen, ist er daneben auch befehlender Verwaltungsakt (vgl. dazu z.B. BVerwGE 31, 324).
Unter anderem gerade daraus leitet das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung her, daß sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheids allein nach der Sach- und Rechtslage in diesem Zeitpunkt beurteilt (BVerwGE 34, 155 [158] und 37, 151 [152]) und daß von der durch Zeitablauf eingetretenen Erledigung des Gestellungsgebotes der Einberufungsbescheid als Ganzes nicht betroffen wird (BVerwGE 31, 324 [327]).
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …
Denn das Zivildienstverhältnis wird erst durch den Einberufungsbescheid nach § 19 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes - ZDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl. I S. 1015) begründet (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - [Buchholz 448.1 § 19 ErsDiG Nr. 2] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 47.78 - BVerwGE 31, 324). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67 Der Kläger, dessen - nach Einlegung der Revision abgegebene -einseitige Erledigungserklärung nicht im Sinne von § 161 Abs. 2 VwGO seitens der Beklagten erwidert worden ist, verfolgt - insoweit in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 20, 146 [148], ferner die Urteile des erkennenden Senats vom 27. Februar 1969 -BVerwG VIII C 32.67 [BWV 1969, 236], BVerwG VIII C 34.67, BVerwG VIII C 37/38.67 [MDR 1969, 696 = NJW 1969, 1789] und BVerwG VIII C 88.68 [NJW 1969, 1822] -) - mit seiner Revision nicht mehr in erster Linie sein bisheriges Klagebegehren; er begehrt vielmehr in erster Linie die Feststellung, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
Wie für das Wehrdienstrecht in dem schon genannten Urteil BVerwG VIII C 88.68 dargelegt worden ist, hat der Einberufungsbescheid die Wirkung eines gestaltenden Verwaltungsaktes; durch ihn wird der Wehrpflichtige in das Wehrdienstverhältnis übergeführt.
Soweit der wehrdienstrechtliche und der ihm gleichstehende ersatzdienstrechtliche Einberufungsbescheid außerdem den Befehl enthält, den Dienst an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit anzutreten, erledigt er sich zwar - wie im Urteil BVerwG VIII C 88.68 ebenfalls dargelegt worden ist - im Falle der Nichtbefolgung durch Zeitablauf, ohne daß aber dadurch die Gestaltungswirkung des Einberufungsbescheides berührt würde.
Entlassung oder der Ausschluß beenden das Dienstverhältnis und führen zur objektiven Erledigung des Streits über den Einberufungsbescheid (BVerwG VIII C 88.68).
Der im angefochtenen Schreiben enthaltene Dienstantrittsbefehl ist an die Stelle des inzwischen erledigten Dienstantrittsbefehls im Einberufungsbescheid getreten und hatte die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG VIII C 88.68).
- BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98
Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2 …
Von einer Erledigung im Sinne dieser Regelung ist auszugehen, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen, oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfällt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 88.68 - BVerwGE 31, 324 und vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 11.97 - DVBl 1998, 898 ). - BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81
Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem …
Erledigt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hat sich ein Verwaltungsakt nur, wenn die mit der Anfechtungsklage bekämpfte beschwerende Regelung weggefallen ist (Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 CB 53.80 - Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 10 S. 3 [6]), der umstrittene Verwaltungsakt also keine den Betroffenen belastenden Wirkungen mehr äußert (Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - BVerwGE 47, 169 [170]; vgl. auchUrteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 88.68 - BVerwGE 31, 324 [325]). - BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 38.73
Eintritt der Entlassungswirkung aus dem Wehrdienst bei schuldhaftem Fernhalten …
Da sich der befehlende Teil des Einberufungsbescheids bereits erledigt hatte (BVerwGE 32, 243) und durch die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses sich auch sein gestaltender Teil erledigte (BVerwGE 31, 324; 39, 60), [BVerwG 11.11.1971 - VIII C 100/69]entfielen alle Rechtswirkungen des Einberufungsbescheids.Der Kläger ist auf Grund dieses Bescheides am 1. April 1971 in der Bundesrepublik Deutschland Soldat geworden, weil in diesem Zeitpunkt das Wehrdienstverhältnis begründet wurde (BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66].
Obwohl Nr. 1 des § 1 Abs. 3 WPflG nicht einschlägig ist, weil sich der Kläger bereits vor der Entstehung des Wehrdienstverhältnisses, nämlich vor dem Gestellungszeitpunkt (BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]nach Berlin begab, blieb nach Nr. 2 der Vorschrift die Wehrpflicht des Klägers bestehen.
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Wie der erkennende Senat, der nach der geltenden Geschäftsverteilung nunmehr auf dem Gebiet des Wehrpflichrechts allein zuständig ist, in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmtenUrteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 88.68 - näher ausgeführt hat, hat der Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Bedeutung. - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
- WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), im Wege der Entlassung oder des Ausschlusses gemäß §§ 29, 30 WpflG förmlich beendet wird (BVerwGE 31, 324). - BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 167.69
Nachträgliche Anpassung der Anträge an die Prozesslage - Berlin-Vorbehalt der …
Vielmehr sollte der Bescheid vom 13. Juni 1969 neu und selbständig das Wehrdienstverhältnis des Klägers begründen (BVerwGE 31, 324; 32, 243).Er hat weiter auch noch die Wirkung, daß die Einberufungsbescheide in keinem Zeitpunkt die mit ihnen verbundene gestaltende und befehlende Wirkung (BVerwGE 31, 324) äußerten.
- BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid - …
Tritt ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Gestellungszeitpunkt nicht an, so wird dadurch allein (auch) das im Einberufungsbescheid enthaltene Gestellungsgebot nicht gegenstandslos; der Wehrpflichtige bleibt als Soldat grundsätzlich verpflichtet, den Wehrdienst bei der im Einberufungsbescheid genannten Truppe anzutreten, ohne daß es einer neuen Dienstantrittsanordnung bedarf (teilweise Änderung der Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; 39, 319 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 16.76 - und vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 -).Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 88.68 [BVerwGE 31, 324 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 5] und vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - [BVerwGE 32, 243 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 38]; BVerwGE 39, 319) hat der Einberufungsbescheid eine doppelte rechtliche Wirkung.
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07
Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher …
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 16.76
Zurückstellung vom Wehrdienst
- BVerwG, 23.06.1976 - 8 C 44.75
Musterungsbescheid - Verteidigungsweiser Einsatz - Wehrdiensthindernis - …
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67
Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1989 - 8 S 1681/89
Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung der Hauptsache durch Klaglosstellung
- BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wirksame Zustellung eines …
- BVerwG, 29.09.1987 - 7 B 161.87
Atomrecht - Genehmigung - Rücknahme
- BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 132.70
Anforderungen an die Substantiierung eines Zurückstellungsgrundes gegen eine …
- BVerwG, 04.11.1970 - VIII B 59.70
Begründete Nichtzulassungsbeschwerde in Wehrpflichtsachen wegen einer ungeklärten …
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer …
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
- BVerwG, 29.01.1971 - VIII C 15.70
Anforderungen an die Kostenentscheidung nach der übereinstimmenden Erledigung der …
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der …
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
- BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 33.96
Ehrenamtlicher Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz - Wehrdienstausnahme …
- BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78
Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Ausbildungsgründen …
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 23.68
Rechtsfolgen der verspäteten Zustellung eines Einberufungsbescheids - Klage auf …
- OVG Brandenburg, 18.05.2005 - 5 B 300/04
Zum gesetzlichen Beteiligtenwechsel auf Passivseite im Falle eines behördlichen …
- BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 40.73
Unzumutbare Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst
- BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 80.86
Zurückstellung vom Zivildienst - Ausbildung zum Krankenpflegehelfer - …
- BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 180.70
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72
Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …
- BVerwG, 13.12.1973 - VIII CB 31.72
Entlassung aus der Bundeswehr bei Beurlaubung während der Dienstzeit - …
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71
Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 148.69
Änderung des Einberufungsbescheides und Anfechtungsgegenstand
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
- BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 47.78
Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses - Zivildienstverhältnis - …
- BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77
Anfechtung eines Musterungsbescheids - Teilerledigung der Hauptsache - Antrag auf …
- BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74
Kreiswehrersatzamt - Örtliche Zuständigkeit - Vollziehung erlassener …
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 130.70
Wirkung der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 28.71
Antrag auf Zurückstellung des Einberufungsbescheids wegen Unentbehrlichkeit im …
- VG Meiningen, 28.07.2004 - 1 K 640/01
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79
Schriftlicher Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
- BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung …
- BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73
Zurückstellung vom Wehrdienst bei einer endgültig nicht bestandenen …
- BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 70.74
Fortdauer einer Wehrpflicht trotz Übersiedlung nach Berlin - Entlassung aus dem …
- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum …
- BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 91.72
Rechtsstreit bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers - Nicht hinreichend …
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
Berufung eines rechtmäßig einberufenen Wehrpflichtigen auf nachträglich …
- BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 30.77
Einberufung der Streitkräfte nach dem Bedarf der Bundeswehr - Zusicherung der …
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 169.70
Erweiterter Prüfungsmaßstab an die Erledigungsfeststellungsklage - Berechtigtes …
- BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 208.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Erledigung erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen …
- BVerwG, 19.02.1981 - 8 C 37.80
Einberufung zum Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst - Vornahme einer …
- BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
Aussetzung der Vollziehung einer Einberufungsanordnung - Erledigung einer …
- BVerwG, 08.02.1973 - VIII C 165.72
- BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 151.67
Anspruch auf Sonderleistungen zur Sicherung des Unterhalts während der Zeit des …
- BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73
Zustellung eines Einberufungsbescheides durch die Behörde gegen Empfangbekenntnis …
- BVerwG, 25.02.1970 - VIII CB 56.68
Kostenentscheidung im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen - …
- BVerwG, 27.09.1977 - 8 CB 13.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidungsmaßgeblicher …
- BVerwG, 20.09.1977 - 8 CB 49.77
Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung …
- BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 75.74
Anspruch auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst auf Grund der Tätigkeit als …
- BVerwG, 23.09.1971 - VIII C 131.71
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
- BVerwG, 20.07.1977 - 8 C 57.76
Einberufung zum Wehrdienst bei laufenden Verfahren auf Anerkennung als …
- BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 7.75
- BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 53.73
Anfechtung eines Einberufungsbescheides mittels Tauglichkeitsgründe - …
- BVerwG, 30.01.1975 - VIII C 14.74
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Verpflichtung zum Dienst im …
- BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 37.70
Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses durch eine fiktive Entlassung mangels …
- BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 211.67
Begründetheit einer Revision wegen einer Verletzung von Bundesrecht - …
- BVerwG, 05.06.1970 - VIII CB 214.67
Kostentragung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung - Materielle …
- BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb - …
- BVerwG, 18.01.1978 - 8 C 95.76
Grundwehrdienst - Einberufung zum ersten Abschnitt - Zeitlich getrennte …
- VG Stade, 22.08.2002 - 2 A 1004/00
Badewannen; HeimmindestbauVO; Sanitäre Anlagen