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   BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70   

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https://dejure.org/1971,122
BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70 (https://dejure.org/1971,122)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1971 - VII P 16.70 (https://dejure.org/1971,122)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - VII P 16.70 (https://dejure.org/1971,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei einer Festsetzung der täglichen Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG § 67 Abs. 1 lit. a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 173
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70
    Der Verwaltungsgerichtshof bezieht sich auf die Entscheidung des Senats vom 14. Juni 1968 - BVerwG VII P 9.66 - (BVerwGE 30, 39), in der ausgeführt ist, der Streit, ob sich die Mitbestimmung nur auf die Lage der Arbeitszeit oder auf die Arbeitsdauer erstrecke, bedürfe keiner Entscheidung, weil im Bereich der Bundesbahn die Arbeitsdauer gesetzlich oder tariflich festgelegt sei.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 9.67

    Begriff der "Entlohnung"

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70
    Die vom Beteiligten zur Stützung seiner Auffassung angeführte Vorschrift des § 67 Abs. 1 Buchst. f) PersVG über die Aufstellung der Entlohnungsgrundsätze und die Festsetzung der Akkordlohnsätze betrifft nicht eine materielle Arbeitsbedingung, sondern, wie der Senat bereits im Beschluß vom 17. Januar 1969 - BVerwG VII P 9.67 - (PersVertr. 1969, 179) ausgeführt hat, die Art und Weise der Zahlung, also ebenfalls eine formelle Arbeitsbedingung.
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Soweit diese Rechtsprechung im einfachen Recht ihre Grundlage hatte (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 2 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. S. 60 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 70 f.), war sie, wie die Bezugnahmen auf den Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 B 16.70 - (BVerwGE 37, 173, 174 f.) zeigen, noch durch die Unterscheidung zwischen mitbestimmungspflichtigen formellen und mitbestimmungsfreien materiellen Arbeitsbedingungen geprägt.
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist insoweit dem Bundesverwaltungsgericht gefolgt (vgl. BVerwGE 37, 173 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich nur auf die zeitliche Lage der Arbeitszeit, nicht jedoch auf ihre Dauer (in Übereinstimmung mit BVerwG 5.2.1971 VII P 16.70 = BVerwGE 37, 173 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG).

    Darin folgt der Senat der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 37, 173, 174 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG) und des Fachschrifttums (vgl. Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rz 225 ff. sowie Lorenzen/Eckstein, BPersVG, § 75 Rz 115, mit weiteren Nachweisen).

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