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   BVerwG, 22.11.1971 - VI C 34.68   

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BVerwG, 22.11.1971 - VI C 34.68 (https://dejure.org/1971,939)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1971 - VI C 34.68 (https://dejure.org/1971,939)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1971 - VI C 34.68 (https://dejure.org/1971,939)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 83
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 10.12.2013 - 2 C 7.12

    Dienstreise; Dienstunfall; Einkauf; Gegenstände des täglichen Bedarfs;

    Auch dieser Weg findet seine wesentliche Ursache im Dienst (Urteil vom 22. November 1971 - BVerwG 6 C 34.68 - BVerwGE 39, 83 ).

    Der Einkauf von Lebensmitteln auf dem unmittelbaren Weg vom Bestimmungsort der dienstlichen Tätigkeit zum Übernachtungshotel wird daher noch ausreichend durch die Erfordernisse der Dienstreise geprägt (vgl. Urteile vom 22. November 1971 - BVerwG 6 C 34.68 - BVerwGE 39, 83 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 2 A 3.08 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 21 Rn. 17; zur dienstlichen Veranlassung auch Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 2 A 4.10 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 24).

  • BVerwG, 22.04.2020 - 2 B 52.19

    Beschränkung des Wegeunfallschutzes bei unbeachtlichen Unterbrechungen auf dem

    Bereits mit Urteil vom 22. November 1971 - 6 C 34.68 - (BVerwGE 39, 83 ) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Beamter, der auf einen Dienstgang eine zulässige Pause zur Kräftigung für den weiteren Dienst einlegt und bei der Besorgung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehren "auf der Straße" verunglückt, einen Dienstunfall erleidet.

    Es hat diesen Fall ausdrücklich von dem "verschiedenen Fall, dass der Arbeitnehmer auf dem Weg zum Ort der Tätigkeit bei der Besorgung von Lebensmitteln für das im Betrieb einzunehmende Frühstück einen Unfall auf dem Grundstück eines Ladengeschäfts erlitten hat," abgegrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1971 - 6 C 34.68 - BVerwGE 39, 83 a.E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 4 S 2569/01

    Dienstunfall: Unterbrechung des Heimwegs - Nahrungsaufnahme - Fortsetzung des

    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - ebenso wie in der des Bundessozialgerichts - betont, dass jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu beurteilen ist, ob der Beamte mit seinem Verhalten den ursächlichen Zusammenhang mit dem Dienst im rechtlichen Sinne unterbricht oder gar löst (vgl. BVerwGE 39, 83; 35, 234; BSGE 20, 219; vgl. auch BSG, Urteil vom 02.07.1996, NJW 1997, 2261).

    Denn in einem solchen Fall dient zwar die Besorgung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehren auch dem persönlichen, eigenwirtschaftlichen Interesse des Beamten, sie wird aber vom Dienst geprägt, ist also wesentlich, d.h. zum mindesten gleichgewichtig, durch den Dienst verursacht (vgl. BVerwGE 39, 83; vgl. auch zur Abgrenzung des häuslichen von dem dienstlichen Bereich auf Dienstreisen: BVerwGE 28, 105).

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Mit der Frage, wann ein Unfall "in Ausübung oder infolge des Dienstes" (vgl. § 135 Abs. 1 BBG) eingetreten ist, haben sich die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts in einer Reihe von Entscheidungen befaßt (vgl. u.a. BVerwGE 17, 59; 20, 347 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64]; 37, 139 [BVerwG 28.01.1971 - II C 136/67]; 37, 203 [BVerwG 12.02.1971 - VI C 15/66]; vgl. ferner Urteile vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 32 = ZBR 1968, 84] und neuerdings die Urteile vom 22. November 1971 - BVerwG VI C 34.68 - [Buchholz 232 § 135 Nr. 45 = ZBR 1972, 119] und - BVerwG VI C 49.69 - [Buchholz 232 § 135 Nr. 44 = ZBR 1972, 118]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 16.05

    Dienstunfall, häusliches Arbeitszimmer, Lehrerin

    Zwar betreffen die beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die Klägerin beruft, in gewisser Weise auch "vorgelagerte" Tätigkeiten - die Nahrungsaufnahme in der Mittagspause (Urteil vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 - BVerwGE 17, 59) bzw. die Besorgung von Nahrungsmitteln in der Pause (Urteil vom 22. November 1971 - IV C 34.68 - BVerwGE 39, 83).
  • VG Berlin, 08.09.2022 - 26 K 39.22

    Dienstunfall eines Beamten während seiner Pause; Verlassen des Dienstgebäudes

    Weil es weder um einen Dienstgang noch einen Wegeunfall geht, kommt es auf die von den Beteiligten angeführten Judikate, die Umwege und Unterbrechungen dieser Gänge/Wege etwa zur Nahrungsaufnahme oder -beschaffung thematisieren (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG II C 39.68 -, BVerwGE 35, 234 [Unterbrechung einer Heimfahrt zum Einkauf bei einer Metzgerei]; Urteil vom 22. November 1971 - BVerwG VI C 34.68 -, BVerwGE 39, 83 [Landkraftpostfahrer kaufte während der Dienstzeit für die Brotzeit Wurst und Semmeln]; Urteil vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, BVerwGE 121, 67 [Strandbesuch vor Dienstantritt]; Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 7.04 -, BVerwGE 122, 360 [60 m vom Wohnhaus entfernte private Garage]; Urteil vom 9. Dezember 2012 - BVerwG 2 A 4.10 -, Juris [Nachtanken auf dem Heimweg vom Abordnungsort]; Urteil vom 10. Dezember 2013 - BVerwG 2 C 7.12 -, NVwZ 2014, 601 [Kauf von Lebensmitteln an einem Kiosk während einer Dienstreise]; Beschluss vom 22. April 2020 - BVerwG 2 B 52.19 -, Juris [Mittagssnack in einer Bäckerei auf dem Weg zu einer Fortbildungstagung]) nicht an.
  • VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 1 K 14.00213

    Unfall im Dienstgebäude ca. 35 Minuten vor dem frühestmöglichen Dienstbeginn

    Denn die Möglichkeit, die Dienstausübung frei zu gestalten, dürfe der Allgemeinheit kein höheres Dienstunfallrisiko aufbürden, als ein Ereignis innerhalb der durch Dienstort oder Dienstzeit abgegrenzten Sphäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.2.1971 - VI C 16/66, BVerwGE 37, 203; Urteil vom 22.11.1971 - VI C 34/68, BVerwGE 39, 83).
  • BVerwG, 17.05.1974 - II B 66.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsurteil hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 17, 59 [65, 67]; 20, 347 [352]; 37, 203 [205]; 39, 83 [85]) - ausgeführt, es seien trotz vorhandener räumlicher und zeitlicher Beziehung zum Dienst Verhaltensweisen des Beamten denkbar, in denen auch bei lebensgemäßer Betrachtungsweise wegen fehlenden Zusammenhangs des Unfalls mit dem Beamtendienst nicht mehr von einer Dienstausübung in dem hier maßgeblichen Sinne gesprochen werden könne.
  • BVerwG, 17.02.1981 - 2 B 25.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliches

    Das gilt insbesondere für Verhaltensweisen, die den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn erkennbar zuwiderlaufen oder von diesem sogar ausdrücklich verboten sind (BVerwGE 17, 59 [67]; 20, 347 [351]; 39, 83 [85] sowie Beschluß vom 17. Mai 1974 - BVerwG 2 B 66.73 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 53]).
  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72

    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des

    Mit der Frage, wann ein Unfall "in Ausübung oder infolge des Dienstes" (vgl. § 135 Abs. 1 BBG) eingetreten ist, haben sich die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts in einer Reihe von Entscheidungen befaßt (vgl. u.a. BVerwGE 17, 59; 20, 347 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64]; 37, 139 [BVerwG 28.01.1971 - II C 136/67]; 37, 203 [BVerwG 12.02.1971 - VI C 15/66]und neuerdings die Urteile vom 22. November 1971 - BVerwG VI C 34.68 - [ZBR 1972, 119] und - BVerwG VI C 49.69 - [ZBR 1972, 118]).
  • OVG Sachsen, 23.01.2013 - 2 A 554/10

    Dienstunfall, Nahrungsaufnahme, Zurechnung

  • VG Sigmaringen, 10.07.2013 - 1 K 4235/12

    Schaden am Kraftfahrzeug eines Beamten anlässlich einer Dienstreise und eines

  • VG Ansbach, 27.04.2010 - AN 15 K 10.00351

    Anspruch auf Wegstreckenentschädigung für sogenannte "Mittagsfahrten"

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