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   BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72   

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BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72 (https://dejure.org/1973,376)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1973 - V C 60.72 (https://dejure.org/1973,376)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1973 - V C 60.72 (https://dejure.org/1973,376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besetzen von so genannten Pflichtplätzen in einem Betrieb mit Schwerbehinderten - Beschwerdebefugnis eines Arbeitsgebers hinsichtlich eines Gleichstellungsbescheides - Gleichstellung von Schwerbehinderten und Behinderten mit einer geminderten Erwerbsfähigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 189
  • DÖV 1973, 754
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69

    Wirksamkeitszeitpunkt der Gleichstellungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72
    Steht die Kündigung unmittelbar bevor - oder ist sie gar schon ausgesprochen -, so hilft der durch die Gleichstellung bewirkte erhöhte Kündigungsschutz kaum noch, weil er erst mit der Bekanntgabe der Gleichstellung wirksam wird (vgl. BVerwGE 37, 79) und eine vorher ausgesprochene Kündigung unberührt läßt (Rewolle, a.a.O., Teil II, § 2 Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1957 - VII A 1458/56

    Keine Gleichstellung Erwerbsbeschränkter zum Nachteil der echten

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72
    Eine Entlassung dieses Arbeitnehmers müsse unmittelbar bevorstehen oder in absehbarer Zeit zu erwarten sein (Rewolle, a.a.O., Teil I, § 2, Anm. III b; Gotzen Anm. zu OVG Münster - VII A 664/54 - und zu OVG Münster - VII A 1458/56 - [AP Nrn. 1 und 2 zu § 2 SchwbG]; Sellmann-Evermann, a.a.O., RdNr. 9 zu § 2 SchwbG; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1964, [FEVS 14, 21 ff.]; OVG Münster in Entscheidungen der OVG Münster und Lüneburg Band 10, S. 203 [204]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1955 - VII A 664/54
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72
    Eine Entlassung dieses Arbeitnehmers müsse unmittelbar bevorstehen oder in absehbarer Zeit zu erwarten sein (Rewolle, a.a.O., Teil I, § 2, Anm. III b; Gotzen Anm. zu OVG Münster - VII A 664/54 - und zu OVG Münster - VII A 1458/56 - [AP Nrn. 1 und 2 zu § 2 SchwbG]; Sellmann-Evermann, a.a.O., RdNr. 9 zu § 2 SchwbG; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1964, [FEVS 14, 21 ff.]; OVG Münster in Entscheidungen der OVG Münster und Lüneburg Band 10, S. 203 [204]).
  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    Das ist hier der Fall; denn das Ziel des § 2 Abs. 1 Satz 2 SchwbG, Kündigungsschutz nicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Gleichstellung zu gewähren (vgl zum früheren Recht: BVerwGE 42, 189, 192; Cramer, SchwbG, 4. Aufl 1992, RdNr 22 zu § 2), setzt ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage vor Erlaß des Bescheides voraus.

    Sollte es sich bei dem früheren Arbeitsplatz des Klägers um einen geeigneten Arbeitsplatz gehandelt haben, wäre mit Rücksicht auf die vom Gesetz geforderte Kausalität ("infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung nicht behalten können") zu prüfen, ob bei wertender Betrachtung in der Behinderung, also gerade in ihrer Art und Schwere, die Schwierigkeit der Erhaltung des Arbeitsplatzes liegt (vgl hierzu BVerwGE 42, 189, 193).

    Es genügt vielmehr, daß durch eine Gleichstellung der Arbeitsplatz sicherer gemacht werden kann (BVerwGE 42, 189, 195).

  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Dieses Gericht hat zum damaligen § 2 des Schwerbeschädigtengesetzes idF vom 14. August 1961, BGBl 1, 1233, die Auffassung vertreten, dem Arbeitgeber eines Gleichgestellten stehe das Recht zu, Beschwerde einzulegen bzw Klage zu erheben (BVerwGE 42, 189, 190 = Buchholz 436.6 § 2 SchwbG Nr. 5; BVerwG Buchholz 232 BBG § 32 Nr. 22).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - L 7 Ar 150/98

    Anerkennung als Schwerbehinderter kann von Arbeitgeber nicht angefochten werden

    Der gegenteiligen Auffassung des BVerG in seinem Urteil vom 17.5.1973 (BVerwGE 42, 189 ff. ) vermag sich der Senat aus diesen Gründen nicht anzuschließen.

    Es genügt vielmehr, dass durch eine Gleichstellung der Arbeitsplatz sicherer gemacht werden kann (BVerwGE 42, 189/195; BSG , Urt. v. 2.3.2000, a.a.O.).

    Dafür kann u.a. von Bedeutung sein, ob der Betroffene nach seinen gesundheitlichen Voraussetzungen innerhalb des Betriebes versetzbar ist und ob der Arbeitsplatz aus konjunkturbedingten oder anderen Gründen zur Kündigung anfällig ist (BVerwGE 42, 189/194).

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 46.76

    Rechtscharakter der zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und Entlassung eines

    Mit der Bekanntgabe an den Antragsteller aber erlangt die Gleichstellung formale Existenz und kann von allen hierdurch in ihren Rechten betroffenen Personen - auch dem Arbeitgeber oder Dienstherrn des Beschäftigten (vgl. hierzu BVerwGE 42, 189 [BVerwG 17.05.1973 - V C 60/72] [190]) - mit Rechtsbehelfen angegriffen werden.

    Eine andere im vorliegenden Rechtsstreit nicht zu entscheidende Rechtsfrage könnte allenfalls sein, ob eine Bekanntgabe des Gleichstellungsbescheides für den Lauf etwaiger Rechtsbehelfsfristen von Bedeutung hätte sein können (vgl. BVerwGE 42, 189 [BVerwG 17.05.1973 - V C 60/72] [190]).

  • SG Osnabrück, 29.06.2010 - S 16 AL 242/08
    a) Bezüglich der Frage der Notwendigkeit einer Gleichstellung zum Behalten eines Arbeitsplatzes vertritt die herrschende Meinung, dass nicht notwendig ist, dass konkret eine Kündigung droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1973, Az.: V C 60/72; so wohl auch BSG, Urteil vom 02.03.2000, Az.: B 7 AL 46/99 R, LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.11.1995, Az.: L 8 AR 216/95; Luthe in: jurisPK-SGB IX, § 2 Rn. 102; Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 2, Rn. 52; Haines in: LPK-SGB IX, § 2 Nr. 18; Götze in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 2 Rn. 55; andere Ansicht: OVG Lüneburg, Urteil vom 23.06.1964, Az.: IV A 68/63; OVG Münster, Urteil vom 02.12.1955, Az.: VII A 664/54; aus neuerer Zeit: SG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.1996, Az.: S 22 (9) Ar 39/94; Götz in: Kossens/von der Heide/Maaß, SGB XI, § 2 Rn 17).

    Nach dieser Ansicht, der die Kammer folgt, ist entscheidend, ob der Kläger bei seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ohne eine Gleichstellung seinen Arbeitsplatz auf Dauer wird behalten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1973, Az.: V C 60/72; LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.11.1995, Az.: L 8 AR 216/95; Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 2, Rn. 52; Haines in: LPK-SGB IX, § 2 Nr. 18).

    Zwar darf diese weite Auslegung nicht dazu führen, dass eine rein vorsorgliche Gleichstellung für den Fall der Entlassung erteilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1973, Az.: V C 60/72, juris Rn. 19), jedoch liegt eine hinreichende Gefährdung auch vor, wenn als Folge der Behinderung Umbesetzungen mit einer deutlichen Unter- oder Überforderung des Behinderten droht (vgl. Luthe in: jurisPK-SGB IX, § 2 Rn. 102).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 31/05

    Arbeitslosenversicherung

    "Sollte es sich bei dem früheren Arbeitsplatz des Klägers um einen geeigneten Arbeitsplatz gehandelt haben, wäre mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber geforderte Kausalität ("infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung nicht behalten können") zu prüfen, ob bei wertender Betrachtung in der Behinderung, also gerade in ihrer Art und Schwere, die Schwierigkeit der Erhaltung des Arbeitsplatzes liegt (vgl. hierzu BVerwGE 42, 189, 193).

    Es genügt vielmehr, dass durch eine Gleichstellung der Arbeitsplatz sicherer gemacht werden kann (BVerwGE 42, 189, 195).

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht -

    Eine solche konstitutive Entscheidung des Arbeitsamtes in bezug auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis mag der an diesem beteiligte Arbeitgeber anfechten können (BVerwGE 42, 189, 190).
  • SG Osnabrück, 07.05.2013 - S 43 AL 182/11
    Bezüglich der Frage der Notwendigkeit einer Gleichstellung zum Behalten eines Ar-beitsplatzes vertritt die wohl herrschende Meinung, dass nicht notwendig ist, dass kon-kret eine Kündigung droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1973, V C 60/72; so wohl auch: BSG, Urteil vom 02.03.2000, B 7 AL 46/99 R, siehe zudem: LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.11.1995, L 8 AR 216/95; Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 2, Rn. 52, andere Ansicht: OVG Lüneburg, Urteil vom 23.06.1964, IV A 68/63; OVG Münster, Urteil vom 02.12.1955, VII A 664/54; aktuell: LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 12.04.2010, L 19 AL 51/09).

    Danach ist entscheidend, ob der Kläger bei seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ohne eine Gleichstellung seinen Arbeitsplatz auf Dauer wird behalten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1973, V C 60/72, juris Rn. 19).

  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 230/01

    Arbeitsrechtlicher Schutz durch Gleichstellung mit Schwerbehinderten;

    Ansonsten müsste der Arbeitgeber nur diese Möglichkeit verneinen, um das gesamte Gleichstellungsverfahren sinnlos werden zu lassen (so auch schon BVerwGE 42, 189, 192).
  • LAG Hamm, 13.03.1996 - 9 Sa 952/95

    Arbeitgeber: Bergbauarbeitgeber als Leistungsträger - Aufforderung zur ärztlichen

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  • LSG Bayern, 16.03.2006 - L 10 AL 135/05

    Anspruch eines Beamten auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen;

  • BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 6.77

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Deutsches Ursprungsgebiet - Ostoberschlesien

  • LSG Sachsen, 17.01.2002 - L 3 AL 74/01

    Anspruch auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 AL 363/12
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 56/77
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