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BVerwG, 02.03.1970 - II WDB 37.69 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BVerwGE 43, 62
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2004 - DL 17 S 32/04
Zuständige Einleitungsbehörde ist und bleibt die Dienststelle, der der Beamte bei …
Hieraus folgt ohne weiteres, dass wie auch immer geartete Änderungen der Zuständigkeitsregelung grundsätzlich nicht geeignet sind, die bereits begründete Zuständigkeit der Einleitungsbehörde nachträglich zu beseitigen; den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 43, 62, 63 f., die den insoweit vergleichbaren Fall des § 72 Abs. 1 Nr. 1 WDO betraf, ist nichts hinzuzufügen.Lediglich beiläufig sei darauf hingewiesen, dass allein die hier vertretene Auffassung die gerade im Bereich der disziplinarrechtlichen Zuständigkeit unabdingbare Rechtsklarheit wahrt; dass im vorliegenden Falle keine der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 43, 62, 64) beispielhaft erwähnten und letztlich aus der Natur der Sache folgenden Ausnahmen vom Grundsatz der "perpetuatio fori" vorliegt, bedarf keiner näheren Erörterung und ist im Übrigen auch nicht vorgetragen.
- BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15
Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung; …
Diese Zuständigkeit bleibt grundsätzlich trotz späterer Veränderungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1970 - 2 WDB 37.69 - BVerwGE 43, 62 zu § 72 WDO a.F.) und endet mit der Existenz der Einleitungsbehörde.