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   BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72   

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BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72 (https://dejure.org/1973,457)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1973 - VIII C 155.72 (https://dejure.org/1973,457)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1973 - VIII C 155.72 (https://dejure.org/1973,457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 114
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72
    Wie das Familienrecht seitdem auszulegen war, hat das Bundesverfassungsgericht geklärt (BVerfGE 10, 59 [74]).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 75.67

    Staatsangehörigkeit des ehelichen Kindes einer deutschen Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72
    Damit wollte sie verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, die gegen die Vorschrift in § 4 Abs. 1 Satz 1 RuStaG bestanden und denen auch der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt ist (Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG I C 75.67 - [Buchholz 130 § 4 RuStaG Nr. 3 = JZ 1972, 158 [BVerwG 24.06.1971 - I C 75/67] = DÖV 1972, 94 = DVBl. 1971, 861]).
  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72
    In der Begründung zum Regierungsentwurf vom 26. November 1951 (BT-Drucks. 1/2872) ist zu § 6, der inhaltlich dem heutigen § 7 Satz 1 BVFG entsprach, ausgeführt, er gewährleiste die Erhaltung der Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft durch Generationen.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

    Nach dieser Vorschrift erwerben nach der Vertreibung geborene Kinder (sogenannte nachgeborene Kinder) unter bestimmten weiteren familienrechtlichen Voraussetzungen die Eigenschaft als Vertriebene auch dann, wenn nur ein Elternteil Vertriebener ist (Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114).

    Sofern hiernach von einem Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit der Mutter der Klägerin bis zum Verlassen Rumäniens auszugehen sein sollte, wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung des Urteils vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - (a.a.O.) weiterhin prüfen müssen, ob die in § 7 BVFG genannten familienrechtlichen Voraussetzungen, bezogen auf den Tag der Geburt der Klägerin am 8. Januar 1948, in der Person der Mutter gegeben waren.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Denn der Vertriebenstatus seiner Mutter dürfte nach § 7 BVFG a.F. mit Geburt auf den Kläger übergeleitet worden sein (siehe BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 16.86 -, Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2); die Mutter des Klägers hatte nämlich jedenfalls gemeinsam mit seinem Vater die elterliche Sorge und die gesetzliche Vertretung inne (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1973 - VIII C 155.72 -, BVerwGE 44, 114).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Der Kläger hat hiernach die Vertriebeneneigenschaft erworben, wenn in der Person seiner Mutter der Vertriebenenstatus vor seinem Geburtstag am 23. Oktober 1949 entstanden ist und weiterhin die Mutter im Zeitpunkt seiner Geburt entweder allein personensorgeberechtigt war oder ihr - sofern auch der Vater personensorgeberechtigt war - das Recht der gesetzlichen Vertretung allein oder zusammen mit dem Vater zustand (Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 54/03

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, Verlust, Anmeldung,

    Dafür spricht auch der in der herrschenden Rechtsprechung geltende Grundsatz, dass (staatenlose) Kinder und Jugendliche in der Regel den Aufenthalt ihrer (staatenlosen) Eltern teilen und insoweit die Aufenthaltsverhältnisse der Eltern entscheidend sind (vgl. BVerwG, U. v. 23.02.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116; OVG Koblenz, U. v. 06.11.1990 - 7 A 10111/89 -, zit. n. juris: OVG Berlin, U. v. 18.04.1991 - 5 B 41.90 -, InfAuslR, 228; zum Erwerb der Vertriebeneneigenschaft durch das nachgeborene Kind: BVerwG, U. v. 22.10.1973 - VIII C 155.72 -, BVerwGE 44, 114-120).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

    Entgegen der Ansicht der Revision ist das Berufungsurteil allerdings in seinem rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend: Wenn der Vater der Klägerin in der Tat die Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 Abs. 1 BVFG erfüllt und damit Heimatvertriebener ist, hat auch die Klägerin diese qualifizierte Vertriebeneneigenschaft nach § 7 BVFG mit ihrer Geburt erworben, sofern ihrem Vater zumindest gemeinsam mit ihrer Mutter (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114) das Recht der Personensorge und der gesetzlichen Vertretung zustand.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

    Schließlich liegen auch die familienrechtlichen Voraussetzungen des § 7 Satz 1 BVFG a.F. vor; steht - dies gilt für alle ehemaligen Ostblockstaaten - beiden Eltern im Zeitpunkt der Geburt eines nachgeborenen Kindes sowohl das Recht der Personensorge als auch das der gesetzlichen Vertretung für das Kind zu, ist jedoch nur ein Elternteil Vertriebener, so erwirbt das Kind die Vertriebeneneigenschaft auch dann, wenn - wie hier - die Mutter der vertriebene Elternteil ist (vgl. dazu eingehend BVerwGE 44, 114ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als

    Das sind in den Staaten des früheren Ostblocks regelmäßig beide Elternteile (BVerwGE 44, 114, 118).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 9 B 500.93

    Uneingeschränkte Geltung des "Sprachenindizes" für polnische Spätgeborene -

    Unter dieser Voraussetzung erwerben die sogenannten nachgeborenen Kinder die Vertriebeneneigenschaft auch dann, wenn nur ein Elternteil Vertriebener ist (Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 16 S 2263/94

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als

    Das sind in den Staaten des früheren Ostblocks regelmäßig beide Elternteile (BVerwGE 44, 114, 118).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 9 B 44.87

    Vermittlung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum durch die Familie an nicht

    Die weiterhin gerügte Abweichung von der Entscheidung des (Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114) kann bereits deshalb nicht vorliegen, weil diese Entscheidung im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist.
  • VGH Bayern, 15.04.2008 - 11 ZB 06.2867

    Keine Bescheinigung als Abkömmling, wenn die Bezugsperson vor dem Stichtag

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