Rechtsprechung
BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 72.76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnflächenberechnung - Gedeckter Freisitz - Überdachung - Sichtschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 10.09.1974 - II VG 849/74
- OVG Hamburg, 18.12.1975 - Bf II 94/74
- BVerwG, 23.07.1976 - 8 B 10.76
- BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 72.76
Papierfundstellen
- BVerwGE 52, 178
- DVBl 1977, 497
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08
Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein …
Eine Terrasse erfüllt diese Anforderungen, wenn sie über einen Sichtschutz verfügt (BVerwGE 52, 178, 182 f.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, 11. BV § 44 Anm. 6.4; Langenberg, NZM 2003, 177, 178; Isenmann, WuM 2006, 303 f.; Eisenschmid, WuM 2004, 3, 6). - BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 218/08
Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche; Berücksichtigung …
Nach dieser Vorschrift sind nur solche Flächen als Freisitz anzusehen, die einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet sind (BVerwGE 52, 178, 182 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83 ; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, II. BV § 44 Anm. 6.4;… Dröge, Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Geweberaum, 3. Aufl., S. 21; Isenmann, WuM 2006, 303 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - 7 B 912/03
Voraussetzungen des Ausschlusses eines Richters von der Mitwirkung in einem …
vgl. zum Kriterium des Sichtschutzes BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 - VIII C 72.76 -, Buchholz 454.42 II. BV Nr. 4.vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 a.a.O..
vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 a.a.O..
- BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86
Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung - …
Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [BVerwG 21.05.1970 - II C 12/66]; 52, 183 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/76]; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - ; vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ; vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - ; vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - sowie vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 -). - BVerwG, 31.01.1989 - 2 B 2.89
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts - …
Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [BVerwG 21.05.1970 - II C 12/66]; 52, 183 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/76]; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - sowie vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ). - BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 59.80
Familienheim - Steuerbegünstigung - Nutzung
Da der Widerruf mit Rückwirkung ausgesprochen worden ist, ist auch die Rechtslage in der Zwischenzeit zu berücksichtigen (Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.76 - BBauBl. 1977, 576). - OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 123/22
Beschaffenheitsvereinbarung von 98% der Wohnfläche ist Maßstab einer Minderung
Abgesehen davon, dass gerade im Hinblick auf den voranschreitenden Klimawandel die Verwendung robuster und hitzeunempfindlicher Pflanzen unabhängig von der Bereitschaft der Nutzer, hierfür einen Pflegeaufwand zu erbringen, bei der Bepflanzung von Dachflächen sachgerecht erscheint, ist es nach dem Dafürhalten des Senats vorzugswürdig, auf die funktionale Ausrichtung einer bepflanzten Fläche abzustellen: Eine Einordnung als Dachgarten ist demnach dann geboten, wenn eine solche Fläche - ebenso wie Terrassen, Balkone oder Loggien - dem Zweck dient, Wohnen im Freien zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 52, 178). - OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 150/22
Extensive Dachbegrünungen zählen anteilig zur Wohnfläche
Abgesehen davon, dass gerade im Hinblick auf den voranschreitenden Klimawandel die Verwendung robuster und hitzeunempfindlicher Pflanzen unabhängig von der Bereitschaft der Nutzer, hierfür einen Pflegeaufwand zu erbringen, bei der Bepflanzung von Dachflächen sachgerecht erscheint, ist es nach dem Dafürhalten des Senats vorzugswürdig, auf die funktionale Ausrichtung einer bepflanzten Fläche abzustellen: Eine Einordnung als Dachgarten ist demnach dann geboten, wenn eine solche Fläche - ebenso wie Terrassen, Balkone oder Loggien - dem Zweck dient, Wohnen im Freien zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 52, 178). - BFH, 02.10.1979 - VIII R 218/77
Bebaute Fläche - Untergeordnete Bauteile - Kellerlichtschacht - Eingangspodest - …
Das FG ist bei dieser Abgrenzung zutreffend von der Erwägung ausgegangen, daß unter den gleichen Voraussetzungen gedeckte und nicht überdachte Freisitze auch in die Berechnung der Wohnfläche nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) und der II. Berechnungsverordnung einbezogen werden können (vgl. dazu näher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. März 1977 VIII C 72.76, Deutsche Gemeindesteuerzeitung 1977 S. 119 - DGemStZ 1977, 119 -). - BVerwG, 21.07.1977 - 8 B 23.77
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Diese Grundsätze hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 11. Juni 1975 [BVerwGE 48, 324] und vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.76 -).