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   BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76   

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https://dejure.org/1977,642
BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76 (https://dejure.org/1977,642)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 5 C 46.76 (https://dejure.org/1977,642)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 5 C 46.76 (https://dejure.org/1977,642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Leitungsmast; Wertgleichheit

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfindungsgrundstücke - Dauernde Beeinträchtigungen - Minderung der Landnutzung - Flächenentzug - Flurbereinigung - Landabfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FlurbG § 44 Abs. 1, § 46 S. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 143
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76
    Des weiteren wird vom Flurbereinigungsgericht zu Recht darauf abgestellt, daß nach dem Gebot der wertgleichen Abfindung für Landeinlagen grundsätzlich Landzuteilungen gegeben werden müssen (BVerwGE 8, 95).
  • BVerwG, 20.08.1958 - I CB 53.58
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76
    Zutreffend geht das Flurbereinigungsgericht zunächst davon aus, daß der Kläger keinen Anspruch darauf hat, bestimmte, von ihm begehrte Grundstücke zu erhalten (BVerwG in RdL 1959, 27).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 7.81

    Disposition über Masseland - Heranziehung von potentiellem Massseland bei der

    Auch bereits durch den Flurbereinigungsplan als (vermeintliches) Masseland zugeteilte Flächen stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderung (Ergänzung zu BVerwGE 55, 143 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76] und 56, 1).

    Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision des Klägers wurde durch Urteil vom 15. Dezember 1977 das Urteil des Flurbereinigungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Flurbereinigungsgericht zurückverwiesen (zur Begründung der Entscheidung s. BVerwGE 55, 143 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]).

  • BVerwG, 13.05.1996 - 5 B 52.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Demgemäß entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Hilfe zum Lebensunterhalt der nicht bedarf, dem mit realisierbaren Ansprüchen bzw. Rechten bereite Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 21, 208 [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64]; 38, 307 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]; 67, 163 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 112/81]; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91

    Flurbereinigungsrecht Wertermittlung - Reines Agrarland - Begünstigtes Agrarland

    Das von den Klägern angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 5 C 46.76 -(BVerwGE 55, 143 = BayVBl. 1979, 88) betrifft keinen Fall der Wertermittlung.
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer

    In dem von den Klägern angeführten - in der Beschwerde versehentlich mit der Bezeichnung BVerwGE 44, 143 [BVerwG 26.10.1973 - VII C 25/72] angegebenen - Urteil BVerwGE 55, 143 hat der beschließende Senat entschieden, daß auf Abfindungsgrundstücken verbleibende dauernde Beeinträchtigungen (Beispiel: Hochspannungsmast), die eine beständige Minderung der Landnutzung bewirken oder einem sich dauernd auswirkenden Flächenentzug gleichzusetzen sind, in der Flurbereinigung grundsätzlich durch entsprechende Landabfindung zweckgerichtet auszugleichen sind, wenn der Einlage vergleichbare Beeinträchtigungen nicht anhaften (a.a.O., S. 147).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 8 K 7/16

    Landabzug bzw- -abfindung und Unternehmensflurbereinigung

    Denn Gestaltungsvorteile können Bemessungsmängel nicht ausgleichen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - BVerwG V C 46.76 -, juris).
  • BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74].
  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 13 A 08.70

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; Biotopstrukturen als

    Dass die seitens des Klägers eingelegten Wiesenflächen unwirtschaftlich geformt waren, wohingegen das Abfindungsflurstück 1001 rechteckig ist, vermag die Annahme der Wertgleichheit von Einlage und Abfindung nicht zu rechtfertigen, weil bleibende Substanzbeeinträchtigungen nicht durch Gestaltungsvorteile kompensiert werden (BVerwG vom 15.12.1977 BVerwGE 55, 143).
  • BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84

    Beanstandung der zugewiesenen Abfindung im Rahmen eines

    Da die Wertermittlung der Einlage die Grundlage für die Bemessung der Abfindung bildet, die Bemessung der Abfindung der Abfindungsgestaltung aber vorausgehen muß, und Mängel bei der Bemessung durch Gestaltungsausgleiche nicht behoben werden können (BVerwGE 55, 143 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76] = RzF 44 I, 186.1 = BayVBl. 1979, 88), kann die Wertgleichheit der Gesamtabfindung der Kläger erst überprüft werden, wenn der vom Flurbereinigungsgericht bindend festgestellte Mangel beim Bemessungsvorgang behoben ist.
  • BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abänderung eines

    Denn das Flurbereinigungsgericht hat über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Gesamtabfindung unter Berücksichtigung aller gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren entschieden, so daß auch im Hinblick auf das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 5 C 46.76 - (BVerwGE 55, 143) ein zusätzlicher Ausgleich nicht beansprucht werden konnte.
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 13 A 17.1444

    Änderung eines Flurbereinigungsplans - Anspruch auf wertgleiche Abfindung

    Denn Gestaltungsvorteile können Bemessungsmängel nicht ausgleichen (BVerwG, U.v. 15.12.1977 - V C 46.76 - BVerwGE 55, 143 = BayVBl 1979, 88 = RzF 69 zu § 44 I).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2020 - 8 K 5/17

    Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Planwunschtermin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 9a D 126/98

    Abfindung zugunsten des Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens; Ermittlung

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