Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,248
BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78 (https://dejure.org/1980,248)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 2 C 5.78 (https://dejure.org/1980,248)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 2 C 5.78 (https://dejure.org/1980,248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine Parteizugehörigkeit aus seinen Personalakten - Besondere politische Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Staat und seiner Verfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 355
  • NJW 1980, 2145
  • DVBl 1980, 457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    Einen Entfernungsanspruch hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 85 LBG = § 79 BBG) nur hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt, die in die Personalakten gelangt sind, obwohl sie der Sache nach nicht dorthin gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74]; 56, 102 [104]; vgl. auch BAG, Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - [NJW 1978, 124]).

    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat in dem in BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74] abgedruckten Urteil vom 8. April 1976 - BVerwG 2 C 15.74 - entschieden, daß Vorgänge über erfolglose Bewerbungen jenes Klägers um übernähme in den höheren Justizdienst nicht zu den anläßlich des Vorbereitungsdienstes angelegten Personalakten gehören und aus den Personalakten wieder zu entfernen sind, weil der Bewerber nicht mehr Referendar und ein neues Dienstverhältnis noch nicht begründet war.

    Vorgänge "betreffen" den Beamten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann nicht in seinem Dienstverhältnis im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 LBG bzw. der entsprechenden Vorschriften des Bundes und der anderen Länder und gehören nicht zu den Personalakten, wenn kein innerer Zusammenhang zwischen dem angefallenen Aktenmaterial mit dem konkreten Beamtenverhältnis oder doch jedenfalls mit der Beamtendienstzeit (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74] [306]) besteht, wobei es entscheidend auf den Zweck ankommt, dem die Vorgänge zu dienen bestimmt sind.

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    An diesem gebotenen Zusammenhang fehlt es, wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, wenn nämlich diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (BVerwGE 12, 296 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58] [299 f.]; 15, 3 [14]; 36, 134 [138]; 49, 89 [90]; 55, 186 [189 ff.] mit weiteren Nachweisen).

    Allein durch die Aufnahme dieser Vorgänge in die Personalakten wird ein Werturteil über den Kläger, sei es in positiver, sei es in negativer Hinsicht, nicht abgegeben (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 2 C 16.60 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 4, Seite 37]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das Berufungsgericht hat zutreffend unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334) ausgeführt, daß zu den hergebrachten und zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eine den Beamten obliegende besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung gehört.

    Diese Treuepflicht gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für das Beamtenverhältnis auf Probe, für das Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, und zwar ohne Differenzierung nach der Art der dienstlichen Obliegenheit des Beamten (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [355]).

    In diesem Zusammenhang kann das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336]).

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    An diesem gebotenen Zusammenhang fehlt es, wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, wenn nämlich diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (BVerwGE 12, 296 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58] [299 f.]; 15, 3 [14]; 36, 134 [138]; 49, 89 [90]; 55, 186 [189 ff.] mit weiteren Nachweisen).

    (Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] sowie BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [91]).

  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73

    Sicherheitsakten - Personalakten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    An diesem gebotenen Zusammenhang fehlt es, wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, wenn nämlich diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (BVerwGE 12, 296 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58] [299 f.]; 15, 3 [14]; 36, 134 [138]; 49, 89 [90]; 55, 186 [189 ff.] mit weiteren Nachweisen).

    Dementsprechend sind unter anderem nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 55, 186 [BVerwG 26.01.1978 - 2 C 66/73]) Sicherheitsakten keine Personalakten, weil sie zu einem solchem, dem konkreten Beamtenverhältnis "fremden", von ihm sachlich zu trennenden Zweck angelegt worden sind, auch wenn sie die persönlichen oder die dienstlichen Verhältnisse des Beamten tatsächlich berühren können.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Nach den das Revisionsgericht bindenden, mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO), die es unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 17. März 1976 - VI A 1334/73 - (NJW 1976, 1859 = ZBR 1976, 278) getroffen hat, ist die DKP eine politische Partei mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen (vgl. auch BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73] [360] und 52, 313 [338]).

    In diesem Zusammenhang kann das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336]).

  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    (Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] sowie BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [91]).

  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 43.76

    Personalakten - Verwertungsverbot - Getilgte Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    Einen Entfernungsanspruch hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 85 LBG = § 79 BBG) nur hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt, die in die Personalakten gelangt sind, obwohl sie der Sache nach nicht dorthin gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74]; 56, 102 [104]; vgl. auch BAG, Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - [NJW 1978, 124]).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    In diesem Zusammenhang kann das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336]).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).
  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1976 - VI A 1334/73
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgeseheneUrteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 -[NJW 1980, 2145] sowieBeschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    In diesem Zusammenhang kann das Bekenntnis des Beamtenbewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentschließung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336 ff.];Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [a.a.O.]).

    Auf der anderen Seite können mehrere Elemente, die je für sich ein negatives Urteil nicht stützen könnten, in ihrer Gesamtheit rechtserhebliche Zweifel auslösen ("Summeneffekt"; vgl.Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Eine andere Auffassung würde zu dem rechtlich bedenklichen Ergebnis nötigen, daß ein früheres Verhalten selbst dann nicht einzubeziehen ist, wenn es erst im Zusammenhang mit anderen Vorkommnissen während des Beamtenverhältnisses einen Rückschluß auf die persönliche Nichteignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf zuläßt ("Summeneffekt", vgl. hierzu BVerwGE 59, 355 [359] und Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [a.a.O]).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18

    Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen

    Hierzu gehören auch Unterlagen, die aufgrund von informellen Ermittlungen vor Einleitung eines behördlichen Disziplinarverfahrens gemäß §§ 17 ff. BDG entstanden sind (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 5.78 - BVerwGE 59, 355 ; Beschluss vom 8. Mai 2006 - 1 DB 1, 06 - Buchholz 232 § 90c BBG Nr. 1 S. 2 m.w.N.; vgl. auch BT-Drs.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Wie in dem angeführten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgeführt ist, schließt zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Sie würde zu dem rechtlich unvertretbaren, widersinnigen Ergebnis nötigen, daß ein derartiges Verhalten auch dann nicht bei der Beurteilung der Bewährung berücksichtigt werden kann, wenn es erst im Zusammenhang mit anderen Vorkommnissen in der Probezeit geeignet ist, die Bewährung zu verneinen (sogenannter "Summeneffekt", vgl. hierzu Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [a.a.O.]).

  • OVG Hamburg, 27.05.2019 - 5 Bf 225/18

    Anspruch eines Beamten auf Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens

    Er dient dem legitimen Zweck, ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf zu vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1980, 2 C 5.78, BVerwGE 59, 355, juris, Rn. 17; Beschl. v. 20.2.1989, 2 B 129.88, NJW 1989, 1942, juris Rn. 3), und er ist für diesen Zweck auch geeignet und erforderlich.
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Schriftstücke, die hiernach Bestandteile der Personalakten im materiellen Sinne sind, sind grundsätzlich in die Personalakten im formellen Sinne, also in die vom Dienstherrn als "Personalakten" gekennzeichneten Blattsammlungen aufzunehmen und darin zu belassen (vgl. u.a. BVerwG 15, 3 [12 ff.]; 49, 89 [90 f.].; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [103 f.] sowieUrteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 23; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Schon aus diesem Grunde ist dasUrteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - (a.a.O.), wonach auch Vorgänge, die - noch - nicht zu dienstlichen Maßnahmen führen, den Beamten im Sinne von § 102 Abs. 1 Satz 1 LBG NW betreffen und damit zu den Personalakten gehören können, ebenfalls nicht einschlägig.

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

    Für den erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen dem angefallenen Aktenmaterial und dem konkreten Beamtenverhältnis (oder doch jedenfalls mit der Beamtendienstzeit) kommt es entscheidend auf den Zweck an, dem die Vorgänge zu dienen bestimmt sind [vgl. BVerwGE 59, 355 [357] mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

    Das schutzwürdige Interesse des Beamten werde durch den Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (BVerwGE 59, 355, 356 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78], m. w. N.).
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Die Bewertung der DKP als eine Organisation mit Zielsetzungen, die mit elementaren Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung aller mit dieser Frage befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 47, 330; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; ZBR 1975, 194 [BVerwG 26.03.1975 - BVerwG II C 11.74]; BVerwG Dok.Ber.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Auf der anderen Seite können mehrere Elemente, die je für sich ein negatives Urteil nicht stützen könnten, in ihrer Gesamtheit rechtserhebliche Zweifel auslösen ("Summeneffekt"; vgl. Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [a.a.O.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06

    Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 4 S 1473/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

  • BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88

    Beamter - Disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten - Personalakten -

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 19.84

    Anforderungen an die Abweichung - Voraussetzungen für die Anerkennung eines

  • VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13

    Entfernung einer Aufstellung über krankheitsbedingte Fehlzeiten

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87

    Pflicht des Dienstherrn - Beamter im Vorbereitungsdienst - Einstellung als

  • VG Stuttgart, 15.12.1992 - 14 K 198/92

    Verfassungstreue bei Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum

  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14

    Entfernung einer Aufstellung zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in Verbindung mit

  • VGH Hessen, 13.12.1989 - 1 UE 2783/84

    Disziplinarrechtliche Vermittlungsakte - Bestandteil der Personalakte -

  • BVerwG, 11.10.1989 - 2 B 132.89

    Bestandteil von Personalakten im materiellen Sinne - Darlegung der Divergenz

  • BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Berlin, 26.05.1987 - 4 B 115.86
  • BVerwG, 21.12.1982 - 1 B 117.82

    Führung von Ausländerakten - Entfernung einzlener Blätter

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - 10 Sa 2113/09

    Berechtigtes betriebliches Interesse - Entfernung von Unterlagen aus der

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 10.80

    Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Eignung eines

  • BVerwG, 07.04.2017 - 1 WB 4.17

    Nachweis für Personalakte; Verwendung als Kompaniefeldwebel; Einstellung des

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90

    Aufnahme privater Schreiben bzgl. dienstlicher Vorgänge und Bereiche in die

  • BVerwG, 08.02.1984 - 2 B 17.83

    Gwährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung bei Beamten - Zulässigkeit

  • BVerwG, 21.12.1982 - 1 B 116.82

    Anspruch auf Entfernung dreier Blätter aus einer Ausländerakte - Zweck einer bei

  • VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16

    Informationszugang; allgemein gültige, verwaltungsinterne Weisung

  • BVerwG, 05.12.1986 - 2 B 128.86

    Rückwirkende Aufhebung der Übernahme eines Beamten durch einen neuen Dienstherrn

  • VG Bayreuth, 17.03.2023 - B 5 S 23.128

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst, Bundespolizei,

  • BVerwG, 06.03.1991 - 2 WD 37.90

    Disziplinarmaßnahmen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Pflicht zu treuem

  • BSG, 23.04.1975 - 8 RU 62/73
  • OVG Brandenburg, 21.03.1995 - 2 A 81/94

    Ablehnung der Bewerbung zur Berufung in ein Soldatenverhältnis auf Zeit;

  • BVerwG, 22.12.1989 - 6 B 38.89

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Eigentum an

  • VG Hamburg, 19.08.2021 - 20 K 3519/19

    Erfolglose Klage auf Anpassung einer Beförderungs- und

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88

    Nichterteilung der Aussagegenehmigung für einen Beamten

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1995 - 3 L 807/94

    Dienstliche Beurteilung; Personalakte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1982 - 2 A 47/82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • VG Koblenz, 30.04.1980 - 6 K 117/79

    Anspruch auf Rücknahme einer gegenüber einem Beamten ausgesprochenen Ermahnung ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht