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   BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79   

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BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79 (https://dejure.org/1980,699)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1980 - 6 P 16.79 (https://dejure.org/1980,699)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1980 - 6 P 16.79 (https://dejure.org/1980,699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse - Personalvertretungsrechtliche Einordnung - Beteiligungspflichtige Maßnahme - Stufenvertretung - Geschäftsstellen - Abrechnungsstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 51
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    Sie müssen durch die begehrte Entscheidung unmittelbar in ihrer personalvertretungsrechtlichen Stellung berührt werden (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 10; Beschluss vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - Buchholz 238.3A § 88 BPersVG Nr. 1 S. 3 f.; ebenso zu betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten: BAG, Beschluss vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350, 354; Beschluss vom 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - BAGE 35, 205, 208).
  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

    Letztere scheiden für die Anwendung des Personalvertretungsrechts schon deshalb aus, weil sie keine Beschäftigten im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG haben (s. BVerwGE 61, 51 [55]).

    Der Zweck dieser Vorschrift besteht, wie der Senat in BVerwGE 61, 51 (54) ausgeführt hat, darin, den bisher für den Personalrat nur über den Geschäftsführer erreichbaren Vorstand eines Sozialversicherungsträgers unmittelbar dem Personalrat als Dienststellenleiter partnerschaftlich gegenüberzustellen, wenn er beteiligungspflichtige Angelegenheiten regelt.

    Der Antragsteller besitzt nach den vorangegangenen Ausführungen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, soweit der Vorstand oder der Geschäftsführer der Betriebskrankenkasse, die jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dienststellenleiter der Hauptverwaltung sind (s. BVerwGE 61, 51), regelungsbefugt sind.

  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Das hat der Senat bereits zu § 88 Nr. 2 BPersVG entschieden (BVerwGE 61, 51 [54]).

    Der Vorstand ist nach § 88 Nr. 2 BPersVG im Rahmen seiner Zuständigkeit (siehe hierzu BVerwGE 61, 51 [54]) Dienststellenleiter der Kasse.

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    An die Stelle des Personalrats derjenigen Dienststelle, über deren Angelegenheit von einer übergeordneten Dienststelle entschieden wird, tritt die bei dieser Dienststelle gebildete Stufenvertretung (Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 15.74 - BVerwGE 50, 80; Beschluß vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - BVerwGE 61, 51, 58; Beschluß vom 1. April 1986 - BVerwG 6 P 7.82 - Buchholz 238.3 A § 82 BPersVG Nr. 12).
  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

    b) Nicht aus dem Wortlaut der Regelung in § 82 Abs. 1 BPersVG, aber aus der Gesetzessystematik sowie aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung folgt, dass die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats auch dann gegeben ist, wenn der Leiter der Mittelbehörde eine Maßnahme für seinen gesamten Geschäftsbereich trifft, also eine Angelegenheit regelt, welche die Beschäftigten der Mittelbehörde und die der nachgeordneten Unterbehörden gleichermaßen betrifft (vgl. Beschluss vom 14. September 1977 - BVerwG 7 P 45.77 - Buchholz 238.3 A § 53 BPersVG Nr. 1 S. 3; Beschluss vom 18. Oktober 1978 a.a.O. S. 335; Beschluss vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - BVerwGE 61, 51, 58).
  • BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90

    Rechtswidrigkeit einer Umsetzung bzw. Versetzung eines Mitarbeiters der

    Der Gesamtpersonalrat ist jedenfalls dann zuständig, wenn der Dienststellenleiter mit Wirkung für einen verselbständigten Dienststellenteil oder die Gesamtdienststelle entscheidet (Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 82 Rz 11; für die Verteilung der Zuständigkeit zwischen dem bei einer Hauptverwaltung bestehenden Personalrat und der ebenfalls dort gebildeten Stufenvertretung nach § 82 Abs. 1 BPersVG vgl. BVerwGE 61, 51, 58 [BVerwG 08.10.1980 - 6 P 16/79] unter Hinweis auf BVerwGE 50, 80).

    Der Zweck der in § 88 Nr. 2 Satz 1 BPersVG getroffenen Regelung besteht, wie die Bezugnahme auf § 7 Satz 1 BPersVG zeigt, darin, den Vorstand zum Dienststellenleiter und damit zum Partner einer Personalvertretung zu machen (BVerwGE 61, 51, 53 f. [BVerwG 08.10.1980 - 6 P 16/79]).

  • VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08

    Anfechtung des Ergebnisses der Gleichstellungsbeauftragtenwahl; Begriff der

    Mit der Frage, ob bei einer bundesunmittelbaren Körperschaft deren Organe Dienststellen im Sinne des § 6 Abs. 1 BPersVG sein können, hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Sozialversicherungsträger, einer Ersatzkasse, befasst (Beschl. v. 08.10.1980 - BVerwGE 61, 51 ff.) und dazu entschieden.

    Für eine Krankenkasse hat das Bundesverwaltungsgericht das Nebeneinander des Vorstands und der Geschäftsführung in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht in der Weise gelöst, dass nicht zwei Dienststellen existieren, sondern eine Dienststelle mit zwei nebeneinander tretenden Dienststellenleitern (BVerwG, Beschl. v. 08.10.1980, a.a.O.,).

  • BVerwG, 28.11.2002 - 6 PB 9.02

    Bestehen einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz

    Gegenstand des Beschlusses vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - (BVerwGE 61, 51) war die Frage, ob der bei der Hauptverwaltung der Techniker-Krankenkasse gebildete Personalrat oder der Hauptpersonalrat als Stufenvertretung bei Personalangelegenheiten zu beteiligen ist, die der Vorstand oder der Personalausschuss zu entscheiden hat.

    Das Beschwerdegericht, das sich zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung ebenfalls auf die Entstehungsgeschichte berufe, lasse dabei u.a. außer Acht, dass nach § 1 Satz 1 BPersVG Personalvertretungen in den Verwaltungen der bundesunmittelbaren Körperschaften und nicht bei deren Organen gebildet würden; § 6 Abs. 1 BPersVG knüpfe hieran an und besage, dass Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der in § 1 genannten Verwaltungen seien; Dienststellen müssten notwendigerweise Beschäftigte haben, weil andernfalls die Bildung einer Personalvertretung nicht möglich sei (s. § 12 BPersVG); das gelte auch für die Behörden der Mittelstufe und die obersten Dienstbehörden, bei denen neben den Personalräten der Beschäftigten dieser Dienststellen (sog. Hauspersonalräte) Stufenvertretungen gebildet würden (Beschluss vom 8. Oktober 1980, a.a.O., S. 55 ff.).

  • VG Neustadt, 21.04.2010 - 1 K 1171/09

    Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides; steuerlicher Billigkeitserlass

    Dabei lässt die Kammer offen, ob eine Klageänderung bereits dann nicht sachdienlich ist, wenn die geänderte Klage unzulässig ist (so BVerwGE 61, 51).

    Die in Teilen der Literatur zum Beleg dieser Auffassung herangezogenen Entscheidungen betreffen jedoch regelmäßig keine prozessuale Verpflichtungs- sondern eine Anfechtungskonstellation gemäß § 79 Abs. 2 VwGO (vgl. z.B.: BVerwGE 13, 195; 61, 51; OVG Rheinland-Pfalz, AS 19, 267).

  • BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Rektors als Dienststellenleiter einer

    Das schließt nicht aus, daß in bestimmten Einzelfällen möglicherweise auch der Kanzler als Leiter der Dienststelle in Betracht kommt (siehe hierzu den Beschluß des Senatsvom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - [BVerwGE 61, 51 = Buchholz 238.3 A § 88 BPersVG Nr. 1], der sich bei den Sozialversicherungsträgern mit der Aufspaltung der Dienststellenleitereigenschaft zwischen Vorstand und Geschäftsführer befaßt).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 18 P 06.1918

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmungsrecht des

  • OVG Bremen, 14.04.1982 - PV-B 5/82

    Wahlen zum Bezirkspersonalrat; Unwirksamkeit einer Wahl mangels genügender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1987 - 5 A 8/87

    Antragsrecht des Leiters einer Gesamtdienststelle und der Werkleitung, wenn der

  • VG Potsdam, 24.11.1997 - 11 L 1267/97

    Rechtmäßigkeit einer Dienstvereinbarung zur Durchführung von

  • VG Meiningen, 08.07.1998 - 3 P 50010/97

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder;

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