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   BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79   

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BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79 (https://dejure.org/1981,180)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1981 - 2 C 24.79 (https://dejure.org/1981,180)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 2 C 24.79 (https://dejure.org/1981,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens - Teilnahme an Demonstrationen des Kommunistischen Bunds Westdeutschland (KBW) - Verkauf von kommunistischen Zeitungen - Auslegung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 280
  • NVwZ 1982, 189
  • DÖV 1982, 73
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Die Erwägung des Berufungsgerichts, die entstehende Lücke sei im Hinblick auf die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG geregelte Entlassungsmöglichkeit wegen mangelnder Bewährung gering, läßt die jeweils selbständige Bedeutung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 und des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG außer acht (BVerwGE 21, 50 [55];Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt];Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

    Umstände, die erst danach eintreten, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (Urteile vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16 = DVBl. 1968, 430], vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9], vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19 = DÖD 1979, 159] undvom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [a.a.O.];Beschlüsse vom 15. Januar 1980 - BVerwG 2 CB 14.79 - undvom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 -).

    Zwar kann eine derartige Entlassung - anders als im Rahmen des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG (vgl.Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [a.a.O.]) - nicht auf eine mangelnde Gewähr der Verfassungstreue gestützt werden, wie offenbar die Revision meint, sondern nur auf ein begangenes konkretes Dienstvergehen.

  • BVerwG, 06.04.1965 - II C 58.64
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Es muß festgestellt werden, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 BBG) vorliegen (vgl. BVerwGE 21, 50 [52 ff.];Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 68, 346]).

    Danach ist erforderlich, aber auch genügend, daß die aus der einschlägigen Rechtsprechung der Disziplinargerichte abgeleiteten Grundsätze den vom Dienstherrn in der Entlassungsverfügung gezogenen Schluß mit hinreichender Sicherheit zulassen (BVerwGE 21, 50: Mutmaßliche Bestrafung im förmlichen Dienststrafverfahren).

    Die Erwägung des Berufungsgerichts, die entstehende Lücke sei im Hinblick auf die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG geregelte Entlassungsmöglichkeit wegen mangelnder Bewährung gering, läßt die jeweils selbständige Bedeutung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 und des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG außer acht (BVerwGE 21, 50 [55];Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt];Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

  • BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65

    Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Es muß festgestellt werden, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 BBG) vorliegen (vgl. BVerwGE 21, 50 [52 ff.];Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 68, 346]).

    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233], Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] undBeschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    ImUrteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - (a.a.O.) hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die in BVerwGE 26, 228 abgedruckte Entscheidung u.a. ausgeführt:.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Da das Bundesverfassungsgericht in § 52 Abs. 2 BBG eine Konkretisierung der besonderen politischen Treuepflicht sehe, die verfassungsrechtlich in Artikel 33 Abs. 5 GG verankert sei (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [349]), seien bei der Anwendung dieser Norm die sich unmittelbar aus der Verfassung ergebenden Direktiven zur politischen Treuepflicht des Beamten zu beachten.

    Auch ist - wie das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334 [348]) ausgeführt hat - davon auszugehen, daß Staat und Gesellschaft an einer unkritischen Beamtenschaft kein Interesse haben können.

  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233], Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] undBeschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    ImUrteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - (a.a.O.) hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die in BVerwGE 26, 228 abgedruckte Entscheidung u.a. ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Hierzu hat der erkennende Senat in demUrteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (DVBl. 1981, 455 = NJW 1981, 1386; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) - ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78

    Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Der Personalrat ist an der beabsichtigten Maßnahme, nämlich der Entlassung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG, nach Durchführung des Untersuchungsverfahrens in jedem Falle rechtzeitig beteiligt worden (vgl.Beschluß vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4], BVerwGE 27, 367 sowie Fürst, GKÖD V, K § 79 Rz 21).
  • BVerwG, 15.10.1973 - I D 46.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Denn nach § 2 BDO kann jeder Beamte wegen eines während seines Beamtenverhältnisses - also auch während des Beamtenverhältnisses auf Probe - begangenen Dienstvergehens nach der Bundesdisziplinarordnung disziplinär verfolgt werden (Fürst, GKÖD II, K § 2 Rz 4, § 5 Rz 5 unter Hinweis auf das Urteil vom 15. Oktober 1973 - I D 46.73 -).
  • BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76

    Entlassung eines Sanitätsoffizier-Anwärters auf Grund mangelnder Eignung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Die Erwägung des Berufungsgerichts, die entstehende Lücke sei im Hinblick auf die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG geregelte Entlassungsmöglichkeit wegen mangelnder Bewährung gering, läßt die jeweils selbständige Bedeutung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 und des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG außer acht (BVerwGE 21, 50 [55];Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt];Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).
  • BVerwG, 16.02.1978 - 5 C 33.76

    Träger der freien Jugendhilfe - Grundsätze der freiheitlichen Demokratie -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
    Das gilt nach BVerwGE 55, 232 (239 [BVerwG 16.02.1978 - 5 C 33/76]/240) aber auch, 'wenn bei der Beschreibung der Verfassungswirklichkeit sowie der wirklichen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland unter Außerachtlassung jeder Bemühung um Augenmaß an die Stelle des kritischen Urteils eine Darstellung tritt, die im einzelnen kritikwürdige Zustände bewußt entstellt und überspitzt verallgemeinert, begleitet von einer Diffamierung der Einrichtungen des Staates und bestimmter relevanter Gruppen (Parteien), so daß der Eindruck entstehen muß, diese allenthalben bestehenden "Mißstände" hätten letztlich ihre Ursache in der Grundordnung selbst, am Maßstab praktischer Bewährung gemessen sei sie also untauglich'.
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII P 14.66

    Betriebliche Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen der Bundesbahn -

  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 24.77

    Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem

  • OVG Bremen, 04.10.1978 - DH BA 1/77
  • BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines bei einem Beamten auf Lebenszeit

  • BVerwG, 15.01.1980 - 2 CB 14.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des

  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    - 2 C 24.79 -, BVerwGE 62, 280 = juris, Rn. 35.
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Die gegen sie angerufenen Verwaltungsgerichte werden nicht wie Disziplinargerichte tätig, sondern überprüfen eine auf § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG gestützte Entlassungsverfügung des Dienstherrn gemäß §§ 113, 114 VwGO (vgl. BVerwGE 62, 280 [281]; Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - [BVerwGE 66, 19/20]).

    Für die Beurteilung der Frage, welche Disziplinarmaßnahme wegen eines Dienstvergehens gegen einen Beamten auf Lebenszeit verhängt worden wäre, sind disziplinarrechtliche Grundsätze maßgebend (vgl. BVerwGE 62, 280 [281 f.]).

    Es muß ferner unter Heranziehung und Anführung der einschlägigen Rechtsprechung der zuständigen Disziplinargerichte, gegebenenfalls der in der übrigen disziplinargerichtlichen Rechtsprechung erkennbaren Maßstäbe und Tendenzen (vgl. BVerwGE 62, 280 [284]) ermitteln, ob dieses Verhalten, das von der Beklagten ebenfalls zur Grundlage der Entlassungsverfügung gemacht worden ist, für sich allein bei einem Beamten auf Lebenszeit zu einer nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängenden Disziplinarmaßnahme geführt hätte.

    Die beiden Entlassungstatbestände des § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG (Dienstvergehen) und des § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG (mangelnde Bewährung in der Probezeit) stehen rechtlich selbständig nebeneinander mit der Folge, daß der Dienstherr, sofern die tatsächlichen Voraussetzungen beider Vorschriften gegeben sind, die Entlassung entweder auf die eine oder die andere Vorschrift oder auf beide Vorschriften stützen kann (BVerwGE 21, 50 [55 f.] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerwGE 61, 200 [208]; 62, 280 [286]).

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Denn diese ist keine disziplinarrechtliche, sondern eine beamtenrechtliche Entscheidung (BVerwGE 62, 280 [BVerwG 09.06.1981 - 2 C 24/79]).

    Der erkennende Senat ist demgemäß bereits im Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24.79 - (Buchholz 232 § 31 Nr. 28; insoweit in BVerwGE 62, 280 nicht abgedruckt; vgl. nunmehr auch OVG Münster, Urteil vom 24. März 1988 - 12 A 854/86 - ) als selbstverständlich davon ausgegangen, daß durch ein fehlerfrei durchgeführtes Mitwirkungsverfahren den Anforderungen einer Anhörung genügt sein kann.

    Das Berufungsgericht hat - ausgehend von seiner anderen Rechtsauffassung - keine tatsächlichen Feststellungen dazu getroffen, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 Abs. 1 BBG) vorliegen und ob das zuständige Disziplinargericht mit der erforderlichen Sicherheit bei einem Beamten auf Lebenszeit eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme ausgesprochen hätte (vgl. hierzu BVerwGE 62, 280 <282 ff. [BVerwG 09.06.1981 - 2 C 24/79]; 287 f. [BVerwG 09.06.1981 - 2 C 24/79]>; 66, 19 ).

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Das genügt den Anforderungen voraussichtlich nicht, vielmehr fehlte es zur Überzeugung der Kammer zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 24.79 -, BVerwGE 62, 280, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.10.2012 - 3 ZB 10.1470 -, juris Rn. 5) im Rahmen der dort anzustellenden Prognose an hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass Zweifel begründet sein könnten, dass der Antragsteller zu einem verantwortungsbewussten und korrekten Verhalten auch in schwierigen Situationen in der Lage ist.
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Insoweit unterliegt im richterdienstgerichtlichen Verfahren in vollem Umfange der Nachprüfung, ob dem Richter auf Probe das ihm von seinem Dienstherrn vorgeworfene Verhalten tatsächlich zur Last fällt und ob es bei einem Richter auf Lebenszeit eine im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme, d. h. - wie schon ausgeführt - mindestens eine disziplinarische Geldbuße, zur Folge hätte (vgl. - für die nämliche Situation bei Beamten auf Probe - BVerwGE 62, 280, 281 f.).

    a) Ob diese Voraussetzung des § 22 Abs. 3 DRiG vorliegt, ist in erster Linie anhand der einschlägigen disziplinarrechtlichen Rechtsprechung zu beurteilen (s. BVerwGE 62, 280, 282 f.).

    Spätere Umstände sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise einen Rückschluß auf den Entlassungssachverhalt zulassen (BVerwGE 62, 280, 287 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75 - DRiZ 1976, 23, 24 und vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84 - insoweit in DRiZ 1984, 444 nicht mit abgedruckt).

    (BVerwGE 62, 280, 287 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75 - DRiZ 1976, 23, 24 und vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84 - insoweit in DRiZ 1984, 444 nicht mit abgedruckt).

  • VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf?

    Eine Entlassung kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (BVerwG Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24/79 -, juris), sowie bei Leistungsmängeln, die Zweifel an der fachlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn begründen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 6 A 1619/13 - juris Rn. 4; VG Würzburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - W 1 S 14.592 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von

    Die Feststellung, daß eine dem Beamten auf Probe zur Last gelegte Handlung bei einem Beamten auf Lebenszeit eine Dienstordnungsmaßnahme zur Folge hätte, die nur im förmlichen Dienstordnungsverfahren verhängt werden kann, setzt zunächst voraus, daß die Handlung in objektiver und subjektiver Hinsicht ein Dienstvergehen (§ 85 Abs. 1 LBG) bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981, BVerwGE 62, 280, 281 f.; Urteil vom 22. Juni 1982, BVerwGE 66, 19, 21 sowie Beschluß vom 28. Mai 1984, ZBR 1984, 307).

    Diese Entscheidung richtet sich nach den einschlägigen dienstordnungsrechtlichen Grundsätzen (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981,BVerwGE 62, 280, 282).

    Es sind alle Erkenntnismittel auszuschöpfen, um eine unterschiedliche Bewertung eines gleichartigen Verhaltens bei Beamten auf Lebenszeit und bei Beamten auf Probe zu vermeiden (BVerwGE 26, 228; 62, 280, 282).

    Aus diesem Grunde kann der Senat lediglich unter Heranziehung und Anführung dienstordnungsrechtlicher Grundsätze sowie der in der Rechtsprechung der Disziplinargerichte erkennbaren Maßstäbe und Tendenzen nachvollziehbar eine eigenständige Bewertung des klägerischen Verhaltens vornehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981, BVerwGE 62, 280, 284).

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entlassungsverfügung ist dabei grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 17.06.2020 (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 24.79 -, BVerwGE 62, 280; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.10.2012 - 3 ZB 10.1470 -, juris).
  • VG Würzburg, 31.07.2014 - W 1 S 14.592

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Dabei genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche Eignung für sein Amt besitzt (BVerwG B.v. 7.9.1990 - 2 B 8/90 - juris; U.v. 9.6.1981 - 2 C 24/79 - BVerwGE 62, 267).

    Eine Entlassung kann so insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (BVerwG U.v. 9.6.1981 - 2 C 24/79 - BVerwGE 62, 267; BayVGH B.v. 28.9.2012 - 2002 - juris), sowie bei Leistungsmängeln, die Zweifel an der fachlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn begründen (BayVGH B.v. 8.5.1995 - 3 CS 95.408 - BeckRS 1995, 14019; OVG NRW B.v. 17.3.2014 - 6 A 1619/13 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens -

    Die Ermittlungen gemäß § 47 Abs. 4 LBG sind demgemäß keine vorgezogene Beweisaufnahme im Hinblick auf ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren (Mittelbarkeitsprinzip) wie im Disziplinarverfahren, sondern bilden die Grundlage für einen von der Behörde zu erlassenden Verwaltungsakt, der von den Verwaltungsgerichten, die nicht wie Disziplinargerichte tätig werden, in vollem Umfang (unmittelbare Beweiserhebung) überprüft werden kann (vgl. auch BVerwGE 62, 280 ; BVerwGE 82, 356 und Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01

    Beamtenrecht: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach Erwerb und

  • VGH Hessen, 24.03.2016 - 28 A 2764/15

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • BVerwG, 01.03.1985 - 2 B 12.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen

  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09

    Polizeimeister Beamter auf Probe Entlassung Dienstvergehen außerdienstlich

  • VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505

    Sofortvollzug bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines

  • VG Koblenz, 12.09.2023 - 2 K 354/23

    Entlassung eines Polizeimeisteranwärters rechtmäßig

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

  • OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08

    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen

  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 82.86

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08

    Entlassung eines Beamten auf Probe aus dem Beamtenverhältnis: Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

  • BVerwG, 15.06.1989 - 2 A 3.86

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Gesundheitliche Eignung eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 3d B 441/17

    Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei dringendem Tatverdacht des

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92

    Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung

  • VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205

    Zulässigkeit der Berücksichtigung einer Begründungsergänzung / -erweiterung bei

  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 3443/06

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs auf Umwandlung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 18.01.2007 - 2 K 1627/01

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen der Verletzung von Dienstpflichten.

  • VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183

    Entlassung eines Beamten auf Probe (Studienrat) wegen Manipulation von

  • VG Schleswig, 03.05.2012 - 12 A 320/10

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Trunkenheit im Verkehr

  • VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen umfangreicher dienstfremder

  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

  • VGH Hessen, 22.06.1999 - 1 TG 1524/99

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf: Zusammentreffen mehrerer

  • BVerwG, 17.10.1989 - 2 B 133.89

    Beamter auf Probe; Entlassung; Mangelnde Bewährung; Dienstunfähigkeit

  • VG Ansbach, 19.10.2010 - AN 1 K 10.01470

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2004 - 6 A 1720/02

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90

    Rechtmäßgkeit der Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe;

  • OVG Berlin, 08.01.2003 - 4 B 37.02

    Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen dauernder Dienstunfähigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90

    Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger

  • BVerwG, 21.12.1988 - 5 B 59.88

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Verwaltungsakterledigung - Fortbestand des

  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 18.07.1984 - 2 B 89.83

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit -

  • BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 14.08.1981 - 2 B 99.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 21.05.1986 - 2 B 111.85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen der

  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 5 B 293/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Düsseldorf, 18.07.2005 - 2 L 1237/05
  • BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 01.08.1984 - 2 B 60.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fehlerhafter

  • BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 136.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Lüneburg, 12.11.2003 - 1 A 15/00

    Dienstvergehen; Entlassung; laufbahnrechtliche Probezeit; Lösungsbeschluss;

  • BVerwG, 18.07.1984 - 2 B 84.83

    Aufhebung einer auf Zweifel des Dienstherrn an der gesundheitlichen Eignung eines

  • VGH Hessen, 15.01.1988 - 1 TH 2845/87

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Verletzung der politischen Treuepflicht

  • VG Kassel, 11.12.2002 - 1 E 169/98
  • VG Göttingen, 02.02.2023 - 3 B 246/22

    Beamter auf Widerruf; Dienstvergehen; Kürzung der Dienstbezüge; Lehrer;

  • VG Berlin, 18.08.1983 - 7 A 19.83

    Anspruch eines Polizeiobermeister-Beamten auf Probe auf Übernahme in das

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