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   BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78   

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BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78 (https://dejure.org/1978,423)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78 (https://dejure.org/1978,423)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78 (https://dejure.org/1978,423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt einer funktionstüchtigen Bundeswehr - Sanitätsoffizier - Wirtschaftlicher Einsatz der Arbeitskraft - Genehmigung privatärztlicher Nebentätigkeit - Nebentätigkeit als Kassenarzt - Nebentätigkeit als Kassenzahnarzt - Pflichtenkollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 99
  • NJW 1979, 1261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Es kann hier dahinstehen, ob sich ein solches Recht aus der Verbürgung der freien Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BVerwGE 29, 304, 307 f; 31, 241, 244) oder aus dem Grundrecht der freien Berufswahl und Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) herleiten läßt.

    So ist ähnlich wie für das Verhältnis des Beamten zu seinem Dienstherrn (vgl. hierzu BVerwGE 29, 304, 307 f; 31, 241, 244; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 33 RdNr. 72) für den Soldaten anerkannt, daß er sich auf Grundrechte nur insoweit berufen kann, als die daraus fließenden Befugnisse nicht von soldatischen Pflichten überlagert werden.

    § 20 SG ist den entsprechenden Bestimmungen der Beamtengesetze nachgebildet (vgl. § 65 BBG) und statuiert nach sachgerechten Kriterien ein Verbot bestimmter Nebentätigkeiten mit dem Vorbehalt ihrer Erlaubnis, wie es zum Schutz legitimer öffentlicher Interessen, hier zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, grundsätzlich zulässig ist (vgl. BVerfGE 8, 71, 76; BVerwGE 29, 304, 308; Lerche, Grundrechte der Soldaten, in: Bettermann/Nipperdey/Scheuner, Die Grundrechte 4. Bd. 1. Hlbbd. S. 447, 491 f; enger Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 20 RdlJr. 132).

  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Hat der Soldat sonach zwar die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger (vgl. § 6 Satz 1 SG), so werden diese Rechte doch folgerichtig im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt (§ 6 Satz 2 SG; vgl. BVerwGE 46, 1, 2; 46, 190, 192).

    Für diese Auslegung der Vorschrift ist zu beachten, daß Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten gegenüber dem Soldaten den Erfordernissen des militärischen Dienstes nicht nur dann entsprechen, wenn sie zur Erhaltung eines Mindestmaßes an Verteidigungsbereitschaft unabdingbar und unabweislich sind, sondern auch schon dann, wenn sie die Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr zu fördern geeignet sind (vgl. BVerwGE 43, 353, 2. Leitsatz; 46, 1, 3; Scherer, a.a.O. RdNr. 4).

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Es kann hier dahinstehen, ob sich ein solches Recht aus der Verbürgung der freien Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BVerwGE 29, 304, 307 f; 31, 241, 244) oder aus dem Grundrecht der freien Berufswahl und Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) herleiten läßt.

    So ist ähnlich wie für das Verhältnis des Beamten zu seinem Dienstherrn (vgl. hierzu BVerwGE 29, 304, 307 f; 31, 241, 244; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 33 RdNr. 72) für den Soldaten anerkannt, daß er sich auf Grundrechte nur insoweit berufen kann, als die daraus fließenden Befugnisse nicht von soldatischen Pflichten überlagert werden.

  • BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71

    Haarnetz-Erlass

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Jedenfalls findet das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit seine Schranken in der verfassungsmäßigen Ordnung, deren Bestandteil das Wehrwesen ist (BDHE 5, 231); die in Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Freiheit muß deshalb zurücktreten, wenn ihr höherwertige, in der Rechtsordnung geschützte Interessen entgegenstehen (vgl. BVerwGE 43, 353, 355).

    Für diese Auslegung der Vorschrift ist zu beachten, daß Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten gegenüber dem Soldaten den Erfordernissen des militärischen Dienstes nicht nur dann entsprechen, wenn sie zur Erhaltung eines Mindestmaßes an Verteidigungsbereitschaft unabdingbar und unabweislich sind, sondern auch schon dann, wenn sie die Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr zu fördern geeignet sind (vgl. BVerwGE 43, 353, 2. Leitsatz; 46, 1, 3; Scherer, a.a.O. RdNr. 4).

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Nach diesen Vorschriften übt der Kassenzahnarzt zwar keinen eigenen Beruf im Verhältnis zum frei niedergelassenen Zahnarzt aus (vgl. BVerfGE 11, 30, 39; 12, 144, 147).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Er ist jedoch Mitglied einer mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit einem besonderen Status unterstellt, der seinen persönlichen und zeitlich überwiegenden, ortsgebundenen Einsatz als Arzt fordert und seine ärztliche Tätigkeit rechtlich und tatsächlich prägt (vgl. BVerfGE 16, 286, 298; Jantz/Prange, Das gesamte Kassenarztrecht, Stand August 1961, Teil E II § 20 ZO-Zahnärzte Anm. I, II 1. a); Heinemann/Liebold, Kassenarztrecht 4. Aufl. § 20 ZO-Zahnärzte Anm. 4 und 5).
  • BVerfG, 08.02.1961 - 1 BvL 10/60

    Verfassungswidrigkeit des Praxis der Zulassung von Zahnärzten zu RVO -Kassen

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Nach diesen Vorschriften übt der Kassenzahnarzt zwar keinen eigenen Beruf im Verhältnis zum frei niedergelassenen Zahnarzt aus (vgl. BVerfGE 11, 30, 39; 12, 144, 147).
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Dieses Ergebnis steht zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1970 - II C 2/69 - (NJV 1970, 2313) nur scheinbar in Widerspruch.
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77

    Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Der Beamte könne die ihm regelmäßig verbleibende freie Zeit im allgemeinen auch für eine entgeltliche Tätigkeit verwenden; zur Rechtfertigung der Versagung der Nebentätigkeit seien Erwägungen ungeeignet, die sich nicht aus den dienstlichen Belangen des Dienstherrn, sondern nur aus Vorschriften, welche für die betreffende Nebentätigkeit gälten, ableiten ließen; eine mögliche Pflichtenkollision könne nur nach den Umständen des konkreten Falles beurteilt werden, abstrakte und generelle Erwägungen genügten nicht (anders neuerdings BGH NJW 1978, 1004).
  • BSG, 13.11.1974 - 6 RKa 42/73
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77
    Dem Sanitätsoffizier - bei angestellten und beamteten Ärzten mag es anders sein (vgl. hierzu - aus der Sicht der kassen(zahn)ärztlichen Versorgung - BSG NJW 1967, 1535 und NJW 1975, 1477) - ist die Ausübung dieser Tätigkeit im Hinblick auf ihre statusrechtliche Ausformung schlechthin verwehrt, da die dienstlichen Belange im Sinne von § 20 Abs. 2 SG mit einer Nebentätigkeit, die rechtlich derart starke persönliche Verpflichtungen und die Gefahr einer Pflichtenkollision mit sich bringt, nicht zu vereinbaren sind.
  • BSG, 07.12.1966 - 6 RKa 1/64

    Kassenarzt - Eignung als Kassenzahnarzt - Polizeizahnarzt

  • BVerwG, 10.04.1973 - I WB 78.71

    Wehrverfahrensrechtliche Ausgestaltung der Verbindung zweier Verfahren -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1970 - 2 A 35/70
  • OVG Hamburg, 14.05.1976 - Bf I 80/74

    Zum Umfang der Nebentätigkeit eines Beamten

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70

    Zulassung eines hessischen Landtagsabgeordneten als Rechtsanwalt

  • BVerwG, 16.11.1973 - I WB 74.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.01.1978 - 1 WB 284.77

    Ausübung einer kassenzahnärztlichen Nebentätigkeit des Leiters einer Zahnstation

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 2.98

    Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der

    Während die Arbeitszeit der Beamten durch Arbeitszeitverordnungen (vgl. Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. vom 24. September 1974, BGBl I S. 2356, mit späteren Änderungen) geregelt ist, gibt es für Soldaten keine gesetzliche Arbeitszeitregelung (vgl. u.a. BVerwGE 63, 99 ; 69, 83 ; 86, 159 ).

    Dieser bleibt jedoch zu ständiger Einsatzbereitschaft verpflichtet (§ 7 SG) und muß auf Verlangen seines Vorgesetzten jederzeit (wieder) Dienst leisten (vgl. BVerwGE 60, 118 ; 63, 99 ).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 7.98

    Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der

    Während die Arbeitszeit der Beamten durch Arbeitszeitverordnungen (vgl. Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. vom 24. September 1974, BGBl I S. 2356, mit späteren Änderungen) geregelt ist, gibt es für Soldaten keine gesetzliche Arbeitszeitregelung (vgl. u.a. BVerwGE 63, 99 ; 69, 83 ; 86, 159 ).

    Dieser bleibt jedoch zu ständiger Einsatzbereitschaft verpflichtet (§ 7 SG) und muß auf Verlangen seines Vorgesetzten jederzeit (wieder) Dienst leisten (vgl. BVerwGE 60, 118 ; 63, 99 ).

  • BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83

    Privatärztliche Nebentätigkeit - Ärztliche Tätigkeit - Medizinisches Institut der

    BVerwGE 63, 99 stehe dem Begehren nicht entgegen, da es nach übereinstimmender Auffassung sämtlicher Beteiligter einer Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit gemäß der Reichsversicherungsordnung hier nicht bedürfe, weil das Institut direkt mit den jeweils betroffenen Krankenkassen abzurechnen habe.

    Eine generelle Beeinträchtigung dienstlicher Belange, etwa durch die nicht nur abstrakte Gefahr einer Pflichtenkollision infolge der Begründung von Statuspflichten gegenüber einer anderen Körperschaft, hier der KV (vgl. BVerwGE 63, 99, 104 ff.), ist nicht geltend gemacht und schon deshalb nicht zu befürchten, weil die ganz überwiegend in Notfallversorgung bestehende Tätigkeit als solche im vollen Einverständnis mit den Vorgesetzten des Antragstellers ausgeübt wird, ganz abgesehen davon, daß sie hier einer Zulassung zur kassenärztlichen Tätigke gemäß der Reichsversicherungsordnung nach dem unwidersprochenen Vortrag des Antragstellers ausnahmsweise nicht bedarf, weil das SchiffMedInstM unmittelbar mit den Krankenkassen abrechnet, und daß die Abhaltung regelmäßiger Sprechstunden nicht in Betracht kommt.

  • BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18

    Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit;

    Bereits im Beschluss vom 12. Juli 1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78 - (BVerwGE 63, 99 = juris Rn. 22) hat der Senat aber entschieden, dass selbst bei Anerkennung eines Grundrechtsschutzes aus Art. 12 Abs. 1 GG für Nebentätigkeiten von Soldaten im Rahmen des § 20 SG die Freiheit, einen bestimmten Beruf zum Teil als Erwerbsgrundlage zu wählen und auszuüben, zurücktreten müsse, soweit wichtigen Interessen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes der Vorrang eingeräumt sei; gegenüber dem in der Verfassung verankerten Gebot, eine funktionstüchtige Bundeswehr zu unterhalten (Art. 87a Abs. 1 GG), sei das individuelle Interesse eines Soldaten an einem möglichst wirtschaftlichen Einsatz der eigenen Arbeitskraft von ungleich geringerem Gewicht.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 42.02

    In dubio pro reo; nicht zeitgerechte Rückkehr vom Ausgang; Gehorsamspflicht;

    Ferner hat der frühere Soldat mit seinem Verhalten am 7. Juli 2000 gegen seine Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG) in Gestalt der Pflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft verstoßen (vgl. dazu Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - <BVerwGE 60, 118>, Beschluss vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 WB 283.77, 1 WB 13, 78 - <BVerwGE 63, 99, [104]>; Urteil vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - <ZBR 1999, 171>; Scherer/Alff, SG, 7. Aufl. 2003, § 7 RNr. 14).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 9.92

    Zivildienst - Geistliches Hauptamt - Lebensunterhalt - Weltliche Berufstätigkeit

    Weise ein Verbot bestimmter Nebentätigkeiten mit Erlaubnisvorbehalt vor (vgl. etwa Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - BVerwGE 29, 304 , vom 13. Februar 1969 - BVerwG II C 119.65 - BVerwGE 31, 241 und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ; Beschluß vom 12. Juli 1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78 - BVerwGE 63, 99 m. weit.
  • BVerwG, 18.03.1994 - 8 C 24.93

    Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als anderes Bekenntnis im Sinne des

    Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dienstlichen Pflichten sieht das Beamtenrecht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise ein Verbot bestimmter Nebentätigkeit mit Erlaubnisvorbehalt vor (vgl. etwa Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - BVerwGE 29, 304 , vom 13. Februar 1969 - BVerwG II C 119.65 - BVerwGE 31, 241 und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 und Beschluß vom 12. Juli 1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78 - BVerwGE 63, 99 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 18.93

    Anspruch auf Befreiung vom Zivildienst auf Grund einer geistlichen Tätigkeit -

    Das Bundesbeamtenrecht sieht im öffentlichen Interesse an der ordnungsgemäßen Erfüllung der dienstlichen Pflichten in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise ein Verbot bestimmter Nebentätigkeiten mit Erlaubnisvorbehalt vor (vgl. etwa Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] , vom 13. Februar 1969 - BVerwG II C 119.65 - BVerwGE 31, 241 [BVerwG 13.02.1969 - II C 119/65] und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - 1 WB 283.77, 1 WB 13.78 - BVerwGE 63, 99 m.weit.Nachw.).
  • VGH Hessen, 04.10.1989 - 1 TG 2058/89

    Beteiligung des Hauptpersonalrats im Auswahlverfahren

    Die (fakultative) Teilnahme eines Vertreters des Personalrats erscheint geeignet, den auf den Bewerbern lastenden psychischen Druck zu verringern; sie trägt auch zu einer größeren Transparenz des Auswahlverfahrens bei (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 6.12.1978 - 6 P 2.78 -, ZBR 1979, 242).
  • BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 139.79

    Anforderungen an die Zustellung von Schriftstücken an einen Soldaten der

    Über die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit haben die Wehrdienstgerichte zu entscheiden (Anschluß BVerwG, I WB 283.77 u 1 WB 13/78, Bes 12.07.1978 = BVerwGE 63, 99).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 WB 130.81

    Antrag eines Berufssoldaten auf Erteilung der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 74.78

    Rechtsmittel

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