Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1485
BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81 (https://dejure.org/1981,1485)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1981 - 3 C 10.81 (https://dejure.org/1981,1485)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1981 - 3 C 10.81 (https://dejure.org/1981,1485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verpflichtung einer GmbH zur Bereitstellung eines Lastkraftwagens - Verletzung des Abwägungsgebotes und des Übermaßverbotes - Recht eines Angehörigen der Zeugen Jehovas auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Kapitalgesellschaft - Gebrauchsüberlassung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 196
  • NVwZ 1982, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Abgesehen davon, daß auch die bloße Verpflichtung der Klägerin, den Lkw zum Gebrauch "zu überlassen", bereits gewisse Handlungspflichten - zu erfüllen durch ihr Personal - einschließt, die mit der Übergabe des Lastkraftwagens bei einer Abholung durch den Leistungsempfänger zusammenhängen, überschreiten beide Pflichten, Überlassungs- und Ablieferungspflicht, nicht die der Klägerin im Hinblick auf die von ihr geltend gemachte Gewissensbelastung ihres Geschäftsführers und ihrer Gesellschafter zumutbare Opfergrenze (vgl. auch BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [134]).

    Der Verfassungsgeber hat hier die Opfergrenze bei den dem Kriegsdienst mit der Waffe entgegenstehenden Gewissensgründen nicht etwa dahin gezogen, daß der Betroffene von jeglicher Leistungspflicht gegenüber der Gemeinschaft befreit wäre; der Kriegsdienstverweigerer muß einen Ersatzdienst für die Allgemeinheit leisten, und es wird ihm als äußerste Grenze nicht zugemutet, diesen Dienst im Zusammenhang mit den Streitkräften und dem Bundesgrenzschutz zu verrichten (zur Verfassungsmäßigkeit des Ersatzdienstes vgl. BVerfGE 19, 135 und 23, 127).

  • BVerwG, 11.05.1979 - 5 C 17.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit von Bereitstellungsbescheiden -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Dieses Ergebnis erscheint insbesondere auch gerechtfertigt, wenn man bei der Interessenabwägung berücksichtigt, daß auf der einen Seite mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Vorsorge für die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland ein ganz besonders wichtiges Gemeinschaftsgut auf dem Spiel steht, während auf der anderen Seite die Gewissensbelastung des Geschäftsführers der Klägerin nur verhältnismäßig gering ist, weil in Anbetracht der inneren Rechtsstruktur der Bereitstellungsverfügung nach § 36 Abs. 3 BLG, nämlich wegen der noch ausstehenden Zeitbestimmung, sowohl das "Wann" als damit auch das "Ob" einer Inanspruchnahme der Klägerin noch ungewiß sind (vgl. hierzuUrteil vom 11. Mai 1979 - BVerwG 5 C 17.78 - [BVerwGE 58, 80 [90 f.]]).

    Diese Überlegung führt naturgemäß zu einer unterschiedlichen Gewichtung der abzuwägenden Interessen mit dem Ergebnis, daß von einer Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Mittel bei der Anwendung des Abwägungsgebotes und des Übermaßverbotes (§ 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 BLG) weder bezüglich des Verlangens auf Gebrauchsüberlassung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BLG noch hinsichtlich der Ablieferungspflicht nach § 16 Abs. 1 BLG gesprochen werden kann (vgl. auch die Rechtsprechung des 5. Senats in seinen Urteilen vom 11. Mai 1979 a.a.O. undvom 17. Juli 1980 - BVerwG 5 C 86.79 -, nach welcher das Abwägungsgebot nur verletzt ist, wenn eine sachgerechte Abwägung schlicht unterblieben ist, wenn berücksichtigungsfähige Belange nicht in die Abwägung einbezogen wurden, wenn diese in ihrer Bedeutung verkannt worden sein sollten oder wenn das Abwägungsergebnis außer Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange stehen würde).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Wohl ist für religiöse Vereinigungen und Religionsgemeinschaften anerkannt, daß sie Träger der Grundrechte aus Art. 3 und aus Art. 4 Abs. 1 GG sein können (BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66] [246], 30, 112 [119 f.]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Durch dieses grundrechtlich verbürgte Weigerungsrecht soll gewährleistet werden, daß eine Person keinen schweren seelischen Schaden dadurch erleidet, daß sie gegen ihr Gewissen gezwungen wird, in einer kriegerischen Auseinandersetzung Menschen zu töten bzw. Waffen mit dem Ziel der Tötung von Menschen zu bedienen (vgl. Maunz-Dürig, Komm, zum GG Art. 4 Rdnr. 170; BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [45] unter Hinweis auf BVerfGE 28, 243 [262];Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 6 B 53.80 - [Leitsatz in Buchholz 11 Art. 4 Nr. 28]).
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Durch dieses grundrechtlich verbürgte Weigerungsrecht soll gewährleistet werden, daß eine Person keinen schweren seelischen Schaden dadurch erleidet, daß sie gegen ihr Gewissen gezwungen wird, in einer kriegerischen Auseinandersetzung Menschen zu töten bzw. Waffen mit dem Ziel der Tötung von Menschen zu bedienen (vgl. Maunz-Dürig, Komm, zum GG Art. 4 Rdnr. 170; BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [45] unter Hinweis auf BVerfGE 28, 243 [262];Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 6 B 53.80 - [Leitsatz in Buchholz 11 Art. 4 Nr. 28]).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Der Verfassungsgeber hat hier die Opfergrenze bei den dem Kriegsdienst mit der Waffe entgegenstehenden Gewissensgründen nicht etwa dahin gezogen, daß der Betroffene von jeglicher Leistungspflicht gegenüber der Gemeinschaft befreit wäre; der Kriegsdienstverweigerer muß einen Ersatzdienst für die Allgemeinheit leisten, und es wird ihm als äußerste Grenze nicht zugemutet, diesen Dienst im Zusammenhang mit den Streitkräften und dem Bundesgrenzschutz zu verrichten (zur Verfassungsmäßigkeit des Ersatzdienstes vgl. BVerfGE 19, 135 und 23, 127).
  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 104.80

    Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Beweis für eine

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, deren Lehre das absolute Verbot des Tötens im Kriege enthalte, könne zwar ein Indiz für die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe darstellen, enthebe jedoch nicht von der Untersuchung, ob der Betreffende für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen habe(Urteil vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93]).
  • BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in einer Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Durch dieses grundrechtlich verbürgte Weigerungsrecht soll gewährleistet werden, daß eine Person keinen schweren seelischen Schaden dadurch erleidet, daß sie gegen ihr Gewissen gezwungen wird, in einer kriegerischen Auseinandersetzung Menschen zu töten bzw. Waffen mit dem Ziel der Tötung von Menschen zu bedienen (vgl. Maunz-Dürig, Komm, zum GG Art. 4 Rdnr. 170; BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [45] unter Hinweis auf BVerfGE 28, 243 [262];Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 6 B 53.80 - [Leitsatz in Buchholz 11 Art. 4 Nr. 28]).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 5 C 86.79

    Bereitstellungsbescheid - Verwaltungsverfahren - Beteiligung der IHK

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Diese Überlegung führt naturgemäß zu einer unterschiedlichen Gewichtung der abzuwägenden Interessen mit dem Ergebnis, daß von einer Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Mittel bei der Anwendung des Abwägungsgebotes und des Übermaßverbotes (§ 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 BLG) weder bezüglich des Verlangens auf Gebrauchsüberlassung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BLG noch hinsichtlich der Ablieferungspflicht nach § 16 Abs. 1 BLG gesprochen werden kann (vgl. auch die Rechtsprechung des 5. Senats in seinen Urteilen vom 11. Mai 1979 a.a.O. undvom 17. Juli 1980 - BVerwG 5 C 86.79 -, nach welcher das Abwägungsgebot nur verletzt ist, wenn eine sachgerechte Abwägung schlicht unterblieben ist, wenn berücksichtigungsfähige Belange nicht in die Abwägung einbezogen wurden, wenn diese in ihrer Bedeutung verkannt worden sein sollten oder wenn das Abwägungsergebnis außer Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange stehen würde).
  • BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 27.77
    Auszug aus BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
    Da die angefochtenen Bescheide weder in Widerspruch zu Art. 4 Abs. 3 GG noch zu Art. 4 Abs. 1 GG ergangen sind, kann für den vorliegenden Fall unentschieden bleiben, in welchem rechtlichen Konkurrenzverhältnis das Kriegsdienstverweigerungsrecht (Art. 4 Abs. 3 GG) gegebenenfalls zur allgemeinen, durch Art. 4 Abs. 1 verbürgten Gewissensfreiheit stehen würde (vgl. hierzuUrteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - BVerwGE 57, 215 [218]).
  • BVerwG, 01.08.1958 - VII C 51.57

    "Seelenlose Gebilde" - kirchensteuerpflichtig?

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97

    Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung

    Die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1981 (BVerwGE 64, 196) befasst sich nicht mit der religiösen Handlungsfreiheit.
  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100

    Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der

    Die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1981 (BVerwGE 64, 196) befasst sich nicht mit der religiösen Handlungsfreiheit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht