Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1982 - 6 C 68.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1221
BVerwG, 21.12.1982 - 6 C 68.78 (https://dejure.org/1982,1221)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1982 - 6 C 68.78 (https://dejure.org/1982,1221)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - 6 C 68.78 (https://dejure.org/1982,1221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehemaliger Senator - Hochschullehrtätigkeit - Verwendung im Öffentlichen Dienst - Versorgungsbezüge - Berechnung des Ruhegehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 324
  • DVBl 1983, 801
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - 21 A 3542/06

    Einordnung einer Tätigkeit als Gastprofessor an einer Hochschule als Verwendung

    BVerwG, Urteil vom 22.07.1965 - II C 22.64 -, BVerwGE 22, 1; Urteil vom 29.06.1970 - VI C 41.66 -, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19 = ZBR 1970, 391; Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68.78 -, BVerwGE 66, 324.

    BVerwG, Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68.78 -, a.a.O.

    BVerwG, Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68.78 -, a.a.O.

  • OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14

    Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen;

    Entscheidend kommt es dabei auf die gesamten Umstände des Falles und darauf an, welche für eine selbständige oder eine unselbständige Tätigkeit sprechenden Umstände überwiegen und damit bei einer Gesamtschau das Rechtsverhältnis prägen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 39/09 - BVerwGE 139, 357 und [...]; grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68/78 - BVerwGE 66, 324 , unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29.06.1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19; ZBR 1970, 391 ).

    Für eine Tätigkeit "im Dienst" der Hochschule sprechen zudem der Inhalt der übertragenen Aufgaben und die fortdauernde Einbindung des Klägers in die Hochschulstrukturen: Die Übernahme eines Lehrauftrags stellt eine Verwendung im öffentlichen Dienst dar (BVerwG, Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68/78 - a. a. O.).

  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 C 22.07

    Abgeordneter; Abgeordnetenentschädigung; Anrechnung; Deutscher Bundestag;

    (2) Diese Rechtsstellung, die gekennzeichnet ist durch eine Kontinuität seiner Zugehörigkeit zur Hochschule, unterscheidet den mandatierten Professor von derjenigen eines Honorarprofessors ohne Lehrauftrag, von dessen ggf. vorliegender Vergütung angenommen worden ist, dass es sich dabei nicht um ein Einkommen aus einem Amtsverhältnis oder einer Verwendung im öffentlichen Dienst handelt, weil es - anders als bei dem Lehrbeauftragten (dazu Urteil vom 21. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 68.78 - BVerwGE 66, 324 ) - an dem nötigen Abhängigkeitsverhältnis fehlt (Urteil vom 22. Juli 1965 a.a.O.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 17.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter

    Darauf hat auch bereits das Bundesverfassungsgericht hingewiesen (vgl. BVerfGE 55, 207 ; vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 68.78 - BVerwGE 66, 324 f.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 47.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter

    Darauf hat auch bereits das Bundesverfassungsgericht hingewiesen (vgl. BVerfGE 55, 207 ; vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 68.78 - BVerwGE 66, 324 f.).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 86.83

    Soldatenversorgung - Ruhensregelung - Beschäftigung bei einer Gesellschaft des

    Die Frage, ob diese Tätigkeit "im Dienst" einer der in § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG bezeichneten öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geleistet worden ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 66, 324 [BVerwG 21.12.1982 - 6 C 68/78] mit Nachweisen) nicht von der rechtlichen Natur der zwischen dem Dienstleistenden und dem Dienstherrn bestehenden Beziehung abhängig, sondern nach den tatsächlichen Umständen der Dienstleistung zu beurteilen.
  • BVerwG, 20.06.1985 - 2 C 101.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung einer Tätigkeit - Öffentlich-rechtlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Abgrenzung zwischen unselbständigen und nicht als "im Dienst" zu qualifizierenden selbständigen Tätigkeiten nicht auf die rechtliche Natur der zu dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn bestehenden Beziehung, sondern darauf an, ob sich aus den tatsächlichen Umständen der Dienstleistung ein Abhängigkeitsverhältnis ergibt, kraft dessen der Betroffene dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit dessen Weisungen unterworfen ist (BVerwGE 66, 324 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2003 - 2 B 16.03

    Freier Mitarbeiter einer Musikschule als Versorgungsempfänger i.S.v. § 51 Abs. 1

    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1982 - BVerwG 6 C 68.78 - (BVerwGE 66, 324), auf die auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 86.83 - (BVerwGE 72, 174) Bezug nimmt, hat sich das Berufungsgericht selbst berufen und ihr die von ihm herangezogenen Rechtssätze entnommen.
  • VG Oldenburg, 11.12.2015 - 6 A 3243/14

    Bundeswehrkrankenhaus; Rückforderung; Ruhensregelung; Versorgung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 7. Januar 1980 - 6 C 110.78 -, vom 20. Juni 1985 - 2 C 101.81 -, vom 21. Dezember 1982 - 6 C 68.78 - und vom 28. April 2011 - 2 C 39.09 -, jeweils zitiert nach juris), der sich der Einzelrichter anschließt, stellt eine Verwendung im öffentlichen Dienst nicht nur ein in herkömmlicher Weise als Beamtenverhältnis bzw. Angestellten- oder Arbeiterdienstverhältnis ausgestaltetes, d.h. mit der Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verbundenes haupt- oder nebenamtliches Dienstverhältnis dar.
  • OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14

    Verwendungseinkommen; öffentlicher Dienst

    Es hat hierzu zunächst dargelegt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter einer Verwendung im öffentlichen Dienst zu verstehen ist (BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 39.09 - a. a. O., Rn. 15 ff.) und hat sodann einzelne zu Verwendungen im Hochschulbereich ergangene Entscheidungen herangezogen (BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1965 - II C 22.64 - und Urt. v. 21. Dezember 1982 - 6 C 68.78 - sowie OVG NW, Urt. v. 5. November 2008 - 21 A 3452/06 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Köln, 10.12.2014 - 23 K 5483/13
  • VG Köln, 23.11.2016 - 23 K 1212/15

    Festsetzung des Ruhens der Übergangsgebührnisse aus der vertragsärztlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht