Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
Die unverkürzte Einziehung der Gewerbesteuer bei Gewerbebetrieben in Sanierungsgebieten ist eine unbillige Härte im Sinne des § 79 StBauFG, wenn bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage des Gewerbeertrags sanierungsbedingte Dauerschuldzinsen dem Gewinn hinzugerechnet worden sind und die daraus folgende Erhöhung der Gewerbesteuer nicht durch eine sanierungsbedingte Gewinnerhöhung aufgefangen wird
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuständigkeit der Gemeinden für die Entscheidung über den Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer bei Gewerbebetrieben in Sanierungsgebieten
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 68, 121
- BB 1984, 1791
- BStBl II 1984, 244
- NVwZ 1984, 173
Wird zitiert von ... (17)
- BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01
Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer; …
§ 142 VwGO steht schon deshalb nicht entgegen, weil das Verpflichtungsbegehren von Anfang an gestellt worden war (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - BVerwGE 68, 121 ). - BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
Abfall; besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung; …
Der Senat ist befugt, die landesrechtlichen Normen der Sonderabfallentsorgungsverordnung eigenständig im Hinblick auf die Übergangsfähigkeit eines Andienungsverfahrens auf einen Rechtsnachfolger auszulegen, weil das Oberverwaltungsgericht diese Frage offen gelassen und das Landesrecht insoweit nicht angewendet hat (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - BVerwGE 68, 121 ; stRspr). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - 9 S 38.07
einstweilige Anordnung; Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Voraussetzungen; …
Denn im Land Brandenburg steht - wie in allen anderen Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland - mit dem Erhebungs-recht (BStBl I 91, 502) auch die Entscheidung zu, Gewerbesteuer im Billi-keitswege niedriger festzusetzen (§ 163 Abs. 1 S. 1 AO) bzw. gem. § 227 AO ganz oder teilweise zu erlassen (vgl. hierzu auch: BVerwG vom 21. Oktober 1983 - 8 C 162/81 -, BVerwGE 68, 121).Jede Gemeinde muss deshalb für Zwecke der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer in eigener Zuständigkeit prüfen, ob ein Sanie-rungsgewinn vorliegt und inwieweit eine sachliche oder persönliche Unbilligkeit für den Gewerbetreibenden anzunehmen ist (vgl. BVerwG vom 21. Oktober 1983, a.a.O.;… a.A. aber z.B. Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzge-richtsordnung, Kommentar, 16. Auflage, § 184 AO, Rdnr. 11 m.w.N.).
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93
BWG § 18 Abs. 5; Bay GWG Art. 19 Abs. 1 S. 2, Art. 20, Art. 36 S. 1 Nr. 2; Bay …
Die genannte Vorschrift, die der Senat selbst auslegen kann, weil sie dem angefochtenen Berufungsurteil nicht zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 68, 121 [124]), räumt jedem Wahlberechtigten eine Frist von 14 Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses zur Anfechtung der Wahl wegen "vorschriftswidriger sachlicher Bescheide des Gemeindewahlleiters oder des Wahlausschusses" ein, wobei vorschriftswidrige sachliche Entscheidungen solche sind, die gegen wahlrechtliche Vorschriften verstoßen. - BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01
Keine Härte beim möglichen Bezug einer Rente durch den im Versorgungsausgleich …
Hierbei kann der Senat in diesem Verfahren offen lassen, ob aus Gründen der Prozessökonomie angesichts der Tatsache, dass sich die Beklagte auch zu diesem Klagebegehren zur Sache eingelassen und auch insoweit Klageabweisung beantragt hat, auf die Durchführung eines Vorverfahrens verzichtet werden konnte (so das Bundesverwaltungsgericht in st. Rspr., s. etwa BVerwG, Urt. v. 21.10.1983 - BVerwG 8 C 162.81 -, BVerwGE 68, 121(123) u. v. 20.4.1994 - BVerwG 11 C 2.93 -, NVwZ-RR 1995, 90 ;… a. A. aber z. B. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 29 zu § 68 u. Dolde, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, RdNr. 29 zu § 68 m. w. Nachw.); denn die Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich hier schon aus der gesetzlichen Bestimmung des 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO. - BVerwG, 19.06.1984 - 8 B 145.83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 94.88
Hinweispflicht einer Fernuniversität und Schließung eines Studienganges
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2006 - 5 B 11.05
Außerplanmäßige Förderungskürzung im sozialen Wohnungsbau rechtmäßig
Der Abschluss des Vorverfahrens - hier blieb der eingelegte Widerspruch unbeschieden - war entbehrlich, da sich der Beklagte rügelos auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat, so dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Fehlen des Vorverfahrens geheilt ist (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 162.81 -, E 68, 121 [123]; Urteil vom 27. September 1988 - 1 C 3.85 -, NJW 1989, 1438; Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 2.93 -, NVwZ-RR 1995, 90). - VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende …
Auch für den Erlaß wegen Unbilligkeit im Einzelfall (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG in Verb. mit § 163 Abs. 1 S. 1 AO) ist vorbeugender Rechtsschutz nicht eröffnet, da ein dahingehender Anspruch im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen ist (vgl. auch § 43 Abs. 2 VwGO und BVerwG, Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2682; Urteil vom 21.0.1983, BVerwGE 68, 121). - VGH Baden-Württemberg, 12.11.2001 - 11 S 1594/01
Auslegung einer Nachricht an Behörde über vorläufigen Rechtsschutzantrag als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - 5 B 7.05
Anerkennung eines Wassers als Mineralwassers: Mineralwassereigenschaft eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 1717/01
- BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 27.93
- VG Aachen, 11.12.2009 - 9 K 2158/08
- VG Köln, 09.02.2010 - 14 K 1294/08
- VG Freiburg, 14.04.1988 - 5 K 167/86
Erlaß von Gewerbesteuer wegen unbilliger Härte
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