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   BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84   

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BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84 (https://dejure.org/1985,881)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 (https://dejure.org/1985,881)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1985 - 2 C 35.84 (https://dejure.org/1985,881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung - Rückwirkendes Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses bei Aufhebung der Prüfungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 32 Abs. 2 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Entlassung) - Beendigung des Beamtenverhältnisses mit Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 207
  • NVwZ 1986, 387
  • DVBl 1986, 470
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, daß der Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihm die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet wird und daß deshalb Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchUrteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).

    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchBeschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - ).

    Es entspricht weder dem Sinn des § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG noch ist es zur Beseitigung der Folgen einer rechtskräftig aufgehobenen Prüfungsentscheidung erforderlich, daß die Aufhebung der Prüfungsentscheidung zu einem rückwirkenden (fiktiven) Wiederaufleben des Widerrufsbeamtenverhältnisses führt für eine Zeit, in der kein Vorbereitungsdienst geleistet worden ist (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ).

  • BVerwG, 19.10.1960 - VI C 92.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    - Ist - wie hier in § 25 Abs. 3 LAPO - eine Regelung gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG getroffen worden, so bedarf es zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf keiner zu diesem Zweck abgegebenen gestaltenden Willenserklärung (Entlassungsverfügung); auch Entlassungsfristen sind nicht einzuhalten (BVerwGE 11, 165 [BVerwG 19.10.1960 - VI C 92/58]).
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61

    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, daß der Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihm die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet wird und daß deshalb Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchUrteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 25.06.1984 - 2 B 55.83

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren im ersten und zweiten Rechtszug auf je 12.000 DM und für das Revisions- und das Beschwerdeverfahren (BVerwG 2 B 55.83) auf je 8.000 DM festgesetzt (§ 13 Abs. 1, § 25 Abs. 1 GKG).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche, die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 - undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 27.77

    Aushändigung des Prüfungszeugnisses auch bei Schwangerschaft bzw. laufender

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Ohne ein fortbestehendes bzw. rückwirkend wieder aufgelebtes Beamtenverhältnis auf Widerruf kommt auch die mit der Anschlußberufung begehrte Weiterzahlung von Anwärterbezügen nicht in Betracht (vgl. insoweitUrteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 27.77 - ).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76

    Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche, die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 - undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken; denn die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG getroffenen Bestimmungen enthalten keine eigenständige Regelung, welche die Verwaltung über das schon im Gesetz festgelegte "Programm" hinaus zu Eingriffen in die Rechtsstellung des Widerrufsbeamten ermächtigt (vgl. BVerwGE 52, 193 ).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63

    Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des

  • BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Fall

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Dazu verweist das Oberverwaltungsgericht unter wörtlicher Wiedergabe auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1985 (- 2 C 35.84 -, BVerwGE 72, 207) zu § 32 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) a.F., wonach die Rechtmäßigkeit und Bestandskraft der Prüfungsentscheidung für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck der Vorschrift ohne Bedeutung seien.

    Die Vermeidung eines "rechtlichen Schwebezustands" (vgl. den angegriffenen Beschluss Rn. 11) durch "Anknüpfung an eindeutig fixierbare tatsächliche Vorgänge (Ablegung der Prüfung) [... unabhängig] von einem Streit um das Prüfungsergebnis" (vgl. BVerwGE 72, 207 ) stellt insoweit keinen überwiegenden, besonders gewichtigen Grund dar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2009 - 6 B 948/09

    Eintritt der Rechtsfolge der Beendigung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses

    hierzu auch BVerwG, Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295, und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, ZBR 1986, 170.

    BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 59.86 -, ZBR 1990, 125, Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, a.a.O., und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, a.a.O.

    BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 59.86 -, a.a.O., Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, a.a.O., und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, a.a.O.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung -

    Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 - (BVerwGE 72, 207 [BVerwG 14.11.1985 - 2 C 35/84]) für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG entschieden.

    Die Unterhaltssicherung durch die Gewährung von Anwärterbezügen tritt demgegenüber weit zurück (BVerwGE 72, 207 [BVerwG 14.11.1985 - 2 C 35/84] m.w.N.).

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