Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1617
BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86 (https://dejure.org/1988,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1988 - 5 C 27.86 (https://dejure.org/1988,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 5 C 27.86 (https://dejure.org/1988,1617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Gesundheitshilfe - Erholungskur - Kostenübernahme - Krankenversicherungszuschuß - Minderungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 356
  • NJW 1988, 2966
  • NVwZ 1989, 60 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95

    Sozialhilferecht: Dolmetscherkosten als Teil der Krankenhilfe im Sozialhilferecht

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (BVerwGE 92, 336 [337]; 94, 211 [213]; vgl. auch BVerwGE 79, 356 [360] zu § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04

    Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe;

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (vgl. BVerwGE 79, 356 ).
  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

    Da die Personalvertretung gemäß § 44 Abs. 1 BPersVG die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbstständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 14, 282 [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61]; 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; 79, 361 [BVerwG 23.06.1988 - 5 C 27/86]; Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ), d.h. die entstehenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Schulungseffekt stehen.
  • OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 52/89

    Übernahme der Kosten für einen Erholungsaufenthalt in einem Ferienzentrum für

    Was zum sozialhilferechtlichen Bedarf an Krankenversorgung im Hinblick auf die in Betracht kommenden Leistungsarten (Krankenbehandlung, Kur, ambulante Behandlung etc.) gehört - d.h., was die "abstrakte" Bedarfslage betrifft (BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, BVerwGE 79 S. 356, 360) [BVerwG 23.06.1988 - 5 C 27/86] -, bestimmt sich daher wegen der Verweisung auf die versicherungsrechtlichen Bestimmungen nach den entsprechenden Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung (BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, a.a.O.).

    Ob die Sozialhilfe mit Leistungen einzutreten hat, wenn die krankenversicherungsrechtlichen Leistungen ihrem Umfang nach wegen etwaiger Zuzahlungen des Versicherten nicht ausreichen, um die "konkrete Bedarfslage" (BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, a.a.O.) zu decken, ist hier nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.6.1988, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 4.11.1988, FEVS Bd. 38 S. 390), da sich diese Frage erst stellte, wenn die Klägerin eine Leistung ihrer Krankenkasse angenommen hätte.

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die dieser Bedarf nicht in voller Höhe gedeckt wird, können deshalb zwar - im Hinblick auf den Vorrang dieser Leistungen (§ 2 Abs. 2 BSHG) - zur Kürzung, nicht aber zum gänzlichen Wegfall der Sozialhilfe führen (vgl. BVerwGE 79, 356 ).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91

    Übernahme der Kosten für Kondome durch Sozialhilfe

    Diese vom Berufungsgericht unter Hinweis auf § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG und auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 79, 356 ) zu dieser Vorschrift und ihrer Beziehung zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickelte Voraussetzung findet im Gesetz keine Stütze.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 20.91

    Sozialhilfe - Familienplanung - Vorbeugende Gesundheitshilfe - Ärztliche

    Diese vom Berufungsgericht unter Hinweis auf § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG und auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 79, 356 ) zu dieser Vorschrift und ihrer Beziehung zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickelte Voraussetzung findet im Gesetz keine Stütze.
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 8/90

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Aidsvorsorge;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 8 U 42/20

    Auslegung einer Willenserklärung; Verpflichtung zu Verhandlungen

    Auszugehen ist dabei vom Wortlaut und der Systematik der Vereinbarung, BGH, NJW 1988, 2966; NJW 1994, 188, 189. Aufschluss können darüber aber auch die Vertragsverhandlungen und Begleitumstände des Vertragsschlusses (BGH, NJW-RR 2000, 1002, 1003) sowie, soweit daraus ein Rückschluss auf das Vereinbarte abzuleiten ist, die Vertragspraxis der Parteien geben (BGH, NJW 2007, 1581 Rn. 21), ebenso wie der von den Parteien verfolgte Zweck.
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 243/02

    Beamter Hinzuverdienst; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sonderurlaub;

    Auch trifft es zu, dass nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen die Gestaltung des Dienstverhältnisses nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten obliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.1975 - VI B 81.74 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 6; Urt. v. 19.05.1988 - 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 356).
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 110/89

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Kondombedarf; Gleitcremebedarf;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.1994 - 8 A 2779/91

    Eingliederungshilfe für orthopädische Hilfsmittel Beihilfe für orthopädische

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1993 - 6 S 2388/92

    Beihilfe zu den Kosten einer Kur nach den Regelungen des BSHG

  • VG Hamburg, 12.08.2008 - 13 K 3776/07

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge für die Beschaffung eines besonderen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht