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   BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88   

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https://dejure.org/1988,2208
BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,2208)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,2208)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,2208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Studiengang - Zulassungsbeschränkung - Numerus Clausus - Allgemeines Auswahlverfahren - Verteilungsverfahren - Überlastmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 373
  • NVwZ 1989, 357
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88
    Zudem ist der der Kapazitätsberechnung zugrundeliegende Ausbildungsaufwand keine in der Hochschulwirklichkeit fest vorgegebene Größe, sondern seinerseits das Ergebnis einer Wertung (vgl. BVerfGE 33, 303 ; BVerwGE 70, 318 >328 ff.<; Senatsurteil vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 41 und 42.84 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 30).

    § 31 Abs. 3 HRG umschreibt zusammen mit § 29 HRG im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 303 ff.) die Voraussetzungen, unter denen das verfassungsrechtlich verbürgte Recht des hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl (Art. 12 Abs. 1 GG, § 27 Abs. 1 HRG) durch Einführung des bundesweiten Numerus clausus beschränkt werden darf.

    Das Bundesverfassungsgericht hat um dieses Grundrechts willen den absoluten Numerus clausus als einen äußersten Notbehelf "am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren" bezeichnet (BVerfGE 33, 303 ) und keinen Zweifel daran gelassen, daß die Erweiterung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten aus verfassungsrechtlicher Sicht dem Ausschluß einzelner Studienbewerber vom Studium ihrer Wahl vorzuziehen ist (BVerfGE 33, 303 , 43, 291 ).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88
    Eine solche, über die erschöpfende Nutzung der vorhandenen Kapazitäten hinausgehende Belastung der Hochschulen kommt namentlich dann in Betracht, wenn sich die Verhältnisse an den Hochschulen infolge eines zu erwartenden Rückgangs der Bewerberzahlen oder auch wegen einer beabsichtigten Erweiterung der regulären Ausbildungskapazitäten voraussichtlich alsbald deutlich entspannen werden (vgl. BVerfGE 43, 291 ).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88
    Zudem ist der der Kapazitätsberechnung zugrundeliegende Ausbildungsaufwand keine in der Hochschulwirklichkeit fest vorgegebene Größe, sondern seinerseits das Ergebnis einer Wertung (vgl. BVerfGE 33, 303 ; BVerwGE 70, 318 >328 ff.<; Senatsurteil vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 41 und 42.84 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 30).
  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 1952/93

    Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen politischer Parteien - NDR - DVU

    Ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung ist auch bei der Vergangenheit angehörenden Rechtsverhältnissen - wie hier - in der Regel anzuerkennen, wenn sie in gleicher oder ähnlicher Form neu entstehen können und die Klärung der dabei auftretenden Rechtsfragen deshalb einem künftigen Streit der Parteien vorbeugt (vgl. dazu BVerwGE 80, 355 (365 f.) [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86]; 80, 373 (376) [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86]; 82, 7 (9) [BVerwG 13.04.1989 - 3 C 11/86]).
  • OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 207/02

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung Sachdienlichkeit einer Klageänderung,

    Zwar kann Gegenstand der Feststellungsklage auch ein der Vergangenheit angehörendes Rechtsverhältnis sein (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 A 2.88 -BVerwGE 80, 373, 376; Urteil vom 11. März 1993 - 3 C 90.90 - BVerwGE 92, 172, 174), wobei allerdings fraglich ist, ob hierfür im vorliegenden Fall ein Feststellungsinteresse bestanden hätte (vgl. etwa Sodan, in: Sodan/Ziekow, Nomos-Kommentar zur VwGO, Stand Januar 2003, § 43 Rn. 90).
  • VGH Hessen, 07.12.1995 - 6 UE 39/93

    Zur Finanzierung des S-Bahn-Netzes aus der Finanzausgleichsmasse des

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch vergangene bzw. beendete Rechtsverhältnisse der Feststellung fähig sein können (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 ff., 365 f., - 7 A 2.88 - BVerwGE 80, 373 ff., 376, 10. Mai 1984 - 3 C 68.82 - DÖV 1985, 207 - nur Leitsatz - VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 10 S 2170/89 - NVwZ-RR 1991, 518; Hess. VGH, Urteil vom 10. Februar 1993 - 1 UE 1902/87 - NVwZ-RR 1993, 483).
  • FG Düsseldorf, 02.10.1998 - 4 K 7342/96

    Bezug von totgebranntem (gesintertem) Magnesit und Magnesiumoxid

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1996 - 7 A 4925/94

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der alsbaldigen Feststellung eines

    Die Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß in naher Zukunft ein entsprechendes Rechtsverhältnis im Streit stehen wird, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3. November 1988 - 7 A 2.88 -, BVerwGE 80, 373 (376) und 7. Mai 1987 - 3 C 53.85-, BVerwGE 77, S. 206 (211f).
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