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   BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87   

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BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87 (https://dejure.org/1989,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1989 - 1 WB 52.87 (https://dejure.org/1989,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1989 - 1 WB 52.87 (https://dejure.org/1989,1665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 159
  • NJW 1990, 201
  • NVwZ 1990, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Der Senat habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Stellen unmittelbar für den Soldaten anfechtbar seien, wenn den nachgeordneten Stellen bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibe und die Anordnung zugleich unmittelbare Wirkung gegenüber dem einzelnen Soldaten entfalte (BVerwGE 53, 111, 112 [BVerwG 17.12.1975 - I WB 112/74]; 63, 278, 280) [BVerwG 23.10.1979 - 1 WB 149/78].

    Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.

  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Der Senat habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Stellen unmittelbar für den Soldaten anfechtbar seien, wenn den nachgeordneten Stellen bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibe und die Anordnung zugleich unmittelbare Wirkung gegenüber dem einzelnen Soldaten entfalte (BVerwGE 53, 111, 112 [BVerwG 17.12.1975 - I WB 112/74]; 63, 278, 280) [BVerwG 23.10.1979 - 1 WB 149/78].

    Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Der in den genannten Grundrechtsbestimmungen, insbesondere Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG erteilte Verfassungsauftrag umfaßt auch das Gebot, das innere Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfGE 28, 36, 47) [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68].
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Bei dem erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag handelt es sich, soweit nunmehr auch ein Verhalten einbezogen werden soll, das nicht dem BMVg zuzurechnen ist, um ein Aliud gegenüber dem ursprünglich gestellten Antrag und damit um eine nicht zulässige Antragsänderung (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Bei dem erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag handelt es sich, soweit nunmehr auch ein Verhalten einbezogen werden soll, das nicht dem BMVg zuzurechnen ist, um ein Aliud gegenüber dem ursprünglich gestellten Antrag und damit um eine nicht zulässige Antragsänderung (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 109.86

    Wehrbeschwerde - Soldaten - Laufbahnwechsel - Dienstliche Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach im wesentlichen über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen Über- und Unterordnung beruhen (BVerwG Beschlüsse vom 17. März 1987 - 1 WB 109/86 - und vom 5. November 1987 - 1 WB 59/87).
  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Maßstab dessen, was von dem Soldaten verlangt werden kann, die Erfordernisse des militärischen Dienstes (§ 6 SG; vgl. BVerwGE 43, 48).
  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 118.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Bei dem erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag handelt es sich, soweit nunmehr auch ein Verhalten einbezogen werden soll, das nicht dem BMVg zuzurechnen ist, um ein Aliud gegenüber dem ursprünglich gestellten Antrag und damit um eine nicht zulässige Antragsänderung (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86).
  • BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 59.87

    Auswahlverfahren für die Beförderung zum Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach im wesentlichen über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen Über- und Unterordnung beruhen (BVerwG Beschlüsse vom 17. März 1987 - 1 WB 109/86 - und vom 5. November 1987 - 1 WB 59/87).
  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82

    Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87
    Wenn der BMVg im Rahmen seiner organisatorischen Entscheidungsbefugnis bisher davon abgesehen hat, im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit des militärischen Dienstes und die unterschiedlichen Bedürfnisse hinsichtlich der Dienstplangestaltung in den Teilstreitkräften und den einzelnen Verbänden eine (zwingende) Dienstzeitbegrenzung festzulegen, so ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die darin zum Ausdruck kommenden organisatorischen Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82).
  • BVerwG, 04.09.1970 - I WB 63.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.09.1970 - I WB 85.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 165.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 2.98

    Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der

    Während die Arbeitszeit der Beamten durch Arbeitszeitverordnungen (vgl. Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. vom 24. September 1974, BGBl I S. 2356, mit späteren Änderungen) geregelt ist, gibt es für Soldaten keine gesetzliche Arbeitszeitregelung (vgl. u.a. BVerwGE 63, 99 ; 69, 83 ; 86, 159 ).

    Die Dauer ihrer täglichen und wöchentlichen Dienstleistung richtet sich nach den Erfordernissen des militärischen Dienstes, namentlich der ständigen Einsatzbereitschaft der Truppe, der militärischen Ausbildung und sonstigen dienstlichen Notwendigkeiten (vgl. BVerwGE 60, 118 ; 86, 159 ).

  • BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 15.05

    Dienstzeit der Soldaten; Freizeitausgleich; Rechtsweg zu den

    Geht es nicht um die zeitliche Konkretisierung der Dienstpflicht, sondern wie hier um die "abstrakte" Festlegung der Arbeitszeit der Soldaten, also um das zeitliche Volumen der Dienstleistungspflicht und die Frage, welche Tätigkeiten als Dienst zu bewerten sind, ist die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben (vgl. u.a. die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - BVerwGE 86, 159 f., vom 23. August 1991 - BVerwG 1 WB 52.91 -, vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 45.91 -, vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 62.93 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 ).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 7.98

    Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der

    Während die Arbeitszeit der Beamten durch Arbeitszeitverordnungen (vgl. Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i.d.F. vom 24. September 1974, BGBl I S. 2356, mit späteren Änderungen) geregelt ist, gibt es für Soldaten keine gesetzliche Arbeitszeitregelung (vgl. u.a. BVerwGE 63, 99 ; 69, 83 ; 86, 159 ).

    Die Dauer ihrer täglichen und wöchentlichen Dienstleistung richtet sich nach den Erfordernissen des militärischen Dienstes, namentlich der ständigen Einsatzbereitschaft der Truppe, der militärischen Ausbildung und sonstigen dienstlichen Notwendigkeiten (vgl. BVerwGE 60, 118 ; 86, 159 ).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 5.91

    Unterschiede zwischen der Dienstzeit der Soldaten und der Arbeitszeit der Beamten

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Allgemeinbefehlen oder Erlassen auf ihre Rechtmäßigkeit nach der Art eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung jedoch fremd (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88> und vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [BVerwG 01.08.1989 - 1 WB 52/87]>).

    Es setzt vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen dienstlichen Maßnahme beruhenden Eingriff in die Rechte des Antragstellers selbst voraus; dasselbe gilt auch für das Unterlassen einer Maßnahme, auf die der Soldat einen Anspruch zu haben glaubt (vgl. BVerwGE 86, 159 [BVerwG 01.08.1989 - 1 WB 52/87]).

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -).
  • BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 14.05

    Bestimmung des Rechtsweges für Klagen von Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis;

    Geht es nicht um die zeitliche Konkretisierung der Dienstpflicht, sondern wie hier um die "abstrakte" Festlegung der Arbeitszeit der Soldaten, also um das zeitliche Volumen der Dienstleistungspflicht und die Frage, welche Tätigkeiten als Dienst zu bewerten sind, ist die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben (vgl. u.a. die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats vom 1. August 1989 BVerwG 1 WB 52.87 BVerwGE 86, 159 f., vom 23. August 1991 BVerwG 1 WB 52.91 , vom 14. Oktober 1991 BVerwG 1 WB 45.91 , vom 28. September 1993 BVerwG 1 WB 62.93 und vom 25. Oktober 2000 BVerwG 1 WB 84.00 BVerwGE 112, 133 ).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens sieht die Wehrbeschwerdeordnung nicht vor (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - < BVerwGE 112, 133 [f.] = Buchholz 311 § 17 Nr. 41 = ZBR 2001, 254 = NVwZ 2001, 813 [LS]> und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - < NZWehrr 2001, 164 = ZBR 2001, 343 [LS]>).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung -

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - < BVerwGE 43, 88 [90] >, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - < BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 -).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens sieht die Wehrbeschwerdeordnung nicht vor (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 36.00

    Notwendigkeit des Vorliegens einer "dienstlichen Maßnahme" im Sinne des § 17 WBO

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung derartiger Vorschriften im Sinne einer abstrakten Normenkontrolle ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 16. September 1970 - BVerwG 1 WB 85.70 - und vom 1. August 1988 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>).
  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91

    Pflicht zur Ausschreibung von Dienstposten im Bereich des Soldatenrechts -

  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge -

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 19.01

    Unterschiedliche Regelung der Haarlänge männlicher und weiblicher Soldaten -

  • VG Düsseldorf, 21.03.2006 - 2 K 7479/04
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und

  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 154.88

    Anfechtbarkeit einer noch nicht vollständig eröffneten truppendienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 1 A 1415/90

    Dienstpflichtenregelung

  • BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 34.89

    Beteiligung des Vertrauensmannes beim Zustandekommen einer die Nachtdienste und

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