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   BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89   

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https://dejure.org/1989,3248
BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89 (https://dejure.org/1989,3248)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1989 - 1 WB 45.89 (https://dejure.org/1989,3248)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 1 WB 45.89 (https://dejure.org/1989,3248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatspolitische Bildungsveranstaltung - Sonderurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 232
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89
    Aus den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1987 (NJW 1988, 1899) ergebe sich vielmehr, daß der Bildungsurlaub für die Teilnahme von Arbeitnehmern (Soldaten) an Bildungsveranstaltungen grundsätzlich ohne zusätzlichen Erholungsurlaub bzw. Freistellungen vom Dienst zu gewähren sei.

    Der Antragsteller kann sich für seine Auffassung, für die Teilnahme an der von ihm besuchten staatspolitischen Bildungsveranstaltung sei ihm im möglichen Rahmen der Nr. 79 Abs. 4 AusfBestSUV Sonderurlaub in dem Umfang zu gewähren, daß er nicht zusätzlich Erholungsurlaub oder Freistellung vom Dienst in Anspruch nehmen müsse, nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1987 (NJW 1988, 1899) berufen.

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88

    Soldat auf Zeit - Möglichkeit der Entlassung - Erzieherische Maßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89
    Schon aus diesem Grund kommt eine Überbürdung von Auslagen des Antragstellers auf den Bund nicht in Betracht (§ 20 Abs. 1 Satz 1, § 21 WBO; zur Frage der Erstattung von Auslagen im Vorverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1975, 1938; BVerwG Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 - und vom 29. November 1988 - 1 WB 83/88).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80

    Ausübung einer kassenärztlichen Tätigkeit ohne eine entsprechende

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89
    Schon aus diesem Grund kommt eine Überbürdung von Auslagen des Antragstellers auf den Bund nicht in Betracht (§ 20 Abs. 1 Satz 1, § 21 WBO; zur Frage der Erstattung von Auslagen im Vorverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1975, 1938; BVerwG Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 - und vom 29. November 1988 - 1 WB 83/88).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84

    Weiterführung - Personalakten - Referendar - Rechtsanwalt - Laufende Akten -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89
    Die Beurteilung der Frage, ob ein "besonders begründeter Fall" für die Gewährung von mehr als drei und bis zu sechs Tagen Sonderurlaub vorliegt, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung in vollem Umfang (BVerwG ZBR 1987, 277).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 6 BV 10.2925

    Bundesbeamtenrecht; Sonderurlaub für staatspolitische Bildungsveranstaltung;

    Ihr ist aber zu entnehmen, dass es sich um vom Regelfall abweichende Sachverhalte handeln muss (vgl. BVerwG vom 14.12.1989 - 1 WB 45.89 - BVerwGE 86, 232).

    Diese können sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, aus dem Inhalt der jeweiligen staatspolitischen Bildungsveranstaltung, aus ihrer besonderen über das übliche Maß hinausgehenden Intensität und Qualität oder im Einzelfall auch aus dem besonderen, über den Regelfall hinausgehenden Nutzen für die dienstliche Tätigkeit des einzelnen Beamten ergeben (vgl. BVerwG vom 14.12.1989, a.a.O., vom 29.1.1987 - 2 C 12.85 DÖV 1987, 156).

    Der Umstand, dass die staatspolitische Bildungsveranstaltung fünf Tage dauerte, rechtfertigt für sich allein nicht die Gewährung von mehr als drei Tagen Sonderurlaub (vgl. BVerwG vom 14.12.1989, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2007 - 1 L 10/07

    Zum Umfang der Gewährung von Sonderurlaub

    Andernfalls wäre die Begrenzung des Urlaubs auf drei bzw. fünf Arbeitstage im Regelfall überflüssig (vgl. zu den insoweit tatbestandsgleichen §§ 7, 8 SUrlV: BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1987 - Az.: 2 C 12.85 -, Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - Az.: 1 WB 45.89 -, BVerwGE 86, 232).

    Schon hieraus wird offenkundig, dass sich die hier maßgebliche "Ferienfreizeit", an der der Kläger als Betreuer teilgenommen hat, allein wegen ihrer - üblichen - Dauer nicht als besonders begründeter Fall darstellt (vgl. insoweit auch: BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten -

    Der Senat hat zwar stets die Ansicht vertreten, daß ein berechtigtes Interesse an einem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag auch bei einer Wiederholungsgefahr gegeben sein kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 45.89 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 134.90 -).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 124.89

    Ausnahmeantrag auf Zustimmung zu einer außerdienstlichen Reise in und durch

    Das nach der genannten Vorschrift zu fordernde berechtigte Interesse an diesem sogenannten Fortsetzungsfestellungsantrag (vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; Eyermann/Fröhler, VwGO 9. Aufl. § 113 RdNrn. 41, 51) hatte der Antragsteller mit der Gefahr der erneuten, auf den gleichen Gründen beruhenden Ablehnung weiterer Reisen in die DDR zur Pflege einer Partnerschaft der Stadt P. mit einer Stadt in der DDR hinreichend dargetan (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. Dezember 1989 - 1 WB 45/89).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 2.97

    Anfechtung eines Bescheides bezüglich der Versetzung eines Offiziers des

    Der Senat ist zwar stets davon ausgegangen, daß ein berechtigtes Interesse für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag auch im Falle einer Wiederholungsgefahr gegeben sein kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 45.89 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 134.90 -).
  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1653/11

    Rechtsschutzbedürfnis bei Sonderurlaub trotz Ablaufs des Urlaubszeitraums

    Von daher konnte es auch nicht eine außergewöhnliche Intensität oder im Vergleich zu anderen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen herausragende Qualität aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 C 12/85 -, DÖV 1987, 156; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 1 WB 45/89 -, BVerwGE 86, 232).
  • VG Potsdam, 25.09.2007 - 2 L 695/07

    Bewerber ohne Befähigung zum Richteramt braucht zur Anhörung der Kandidaten für

    BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 -1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 111 f. [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78] ; Beschluss vom 14. Dezember 1989 -1 WB 45.89 -, Buchholz 310 § 123 Nr. 15, S. 2.
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